Der Besuch eines Musikfestivals in Nassach im Mai 2019 hatte für einen 30-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt am Mittwoch ein Nachspiel vor dem Haßfurter Amtsgericht. Denn er hatte wohl das Motto des Festivals "Spring Beat" ("beat": englisch für "Schlag") allzu wörtlich genommen. Laut Anklage zerrte er weit nach Mitternacht einen anderen Gast aus einem Auto, zerriss ihm dabei das T-Shirt und eine Halskette und schlug ihm mit der Faust oder einem Bierkrug ins Gesicht. Das Opfer verlor für kurze Zeit das Bewusstsein, hatte drei Wochen lang ein geschwollenes Gesicht und merkt nach eigener Aussage bis heute jeden Wetterumschwung im Gesicht.
Angeklagter schildert die Situation ganz anders
Im August vergangenen Jahres soll der Angeklagte außerdem in Hofheim nach Erhalt eines "Knöllchens" ausgetickt sein. Mit seinem Auto soll er der Politesse den Weg abgeschnitten und sie als "dumme, alte Schlampe" tituliert haben.
Auf der Anklagebank wies der 30-Jährige die Schuld von sich. In Nassach habe er lediglich seine damalige Frau verteidigen wollen und den Geschädigten mit der flachen Hand gegen die Schulter gedrückt. Der sei unglücklich gegen einen Bauzaun gefallen und habe sich dabei verletzt. Im Fall des Strafzettels, den er in Hofheim erhielt, schob er der Politesse den Schwarzen Peter zu. Er habe neben ihr angehalten. Sie habe daraufhin die Seitentür aufgerissen und ihn als "Irren" und "Verrückten" beschimpft, gab er zu Protokoll. Er habe nur gesagt: "So was Blödes", damit aber nur die Situation und nicht die Politesse gemeint.
Nach dem Schlag gingen die "Lichter" aus
Andere Versionen präsentierten die Geschädigten. Der Festival-Besucher sagte aus, er sei aus dem Auto gezerrt worden, ein Bierkrug habe eingeschlagen und die Lichter seien ausgegangen. Später habe er Splitter vom Bierkrug in seinem T-Shirt bemerkt.
Emotional aufgewühlt schilderte die Politesse die verhängnisvolle Begegnung im August. Sie habe einen Motor aufheulen hören. Kurz darauf sei der Angeklagte nur wenige Zentimeter von ihr gestanden. Er habe durch das geöffnete Fenster hasserfüllt mit dem Strafzettel gefuchtelt und sie mit vielen Dingen betitelt, darunter "Schlampe", "blöde Kuh" und "Was bildest du dir ein?". Sie sei völlig perplex gewesen und sei davongelaufen.
Politesse war "fix und fertig".
Diese Aussage wurde von einer Augenzeugin untermauert. Die Politesse sei "fix und fertig" gewesen und ihr hätten die Knie gezittert, sagte sie im Zeugenstand. Die Lebensgefährtin des Angeklagten, die damals auf dem Beifahrersitz saß, unterstützte die Version ihres Partners, was ihr der Vorsitzende jedoch nicht abnahm. Er verhängte gegen den nicht vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu 20 Euro, also insgesamt 1500 Euro, und blieb damit noch über der Forderung des Staatsanwalts, der 1200 Euro gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Richter Christoph Gillot ging davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer aus dem Auto gezerrt und geschubst hatte. Von einem Schlag mit einem Bierkrug ging er im Urteil nicht aus, da dies nur der Geschädigte behauptete, aber sonst keiner der Zeugen. Dass der Angeklagte schnell aufbrause, habe er im zweiten Anklagepunkt bewiesen. "Sie haben die Politesse nicht zur Rede zu stellen. Basta!", sagte der Richter. Der Grund für das höhere Strafmaß liege darin, dass der Geschädigte bewusstlos wurde, was gefährlich sei. Außerdem gelte es, Personen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Einsatz sind, wie Politessen, verstärkt zu schützen.