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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Alkoholfahrt kostet den Führerschein
Die Angeklagte gab zu, ihre Sorgen in Obstler ertränkt zu haben. Sie sprach über einen Jobverlust, den Tod des Vaters ihrer Kinder und einen Streit mit ihrem neuen Partner.
Mit 1,4 Promille Alkohol wurde eine Frau bei einer Verkehrskontrolle in Ebern erwischt. Dafür stand sie nun vor Gericht.
Foto: Wolfgang Dünnebier | Mit 1,4 Promille Alkohol wurde eine Frau bei einer Verkehrskontrolle in Ebern erwischt. Dafür stand sie nun vor Gericht.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:31 Uhr

"Es war mir nicht bewusst, dass ich soviel intus hatte", sagte eine 43-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis am Donnerstag zu ihrer eigenen Verteidigung am Amtsgericht. Mit 1,4 Promille Alkohol im Blut wurde sie am 5. Juli dieses Jahres vormittags um 8.45 Uhr bei einer Verkehrskontrolle in Ebern am Steuer erwischt. Ihren Führerschein kassierten die Ordnungshüter noch an Ort und Stelle. Außerdem erhielt die Angeklagte einen Strafbefehl über 1200 Euro. Sie legte Einspruch ein, weshalb sie am Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste.

Die Flasche Obstler war ein Geschenk

Den hohen Alkoholpegel könne sie sich nicht erklären, gab sie dort zu Protokoll. Sie sei am Vorabend bereits um 20 Uhr ins Bett gegangen. Wie sie die Strafe zahlen soll, wisse sie nicht. Erst auf das Nachbohren der Vorsitzenden hin rückte die dreifache Mutter mit der Wahrheit heraus. Sie habe ihre vielen Sorgen am Vorabend in Obstler ertränkt. Sie habe ihre Arbeit wegen der Corona-Pandemie verloren. Der Vater ihrer Kinder sei gestorben und mit ihrem neuen Freund habe sie sich gestritten.

Bereits zweimal zuvor sei sie von der Polizei angehalten worden, wobei es keine Beanstandungen gab. Sie habe keinen Alkohol daheim und trinke sonst nichts. Die Flasche Obstler sei ein Geschenk ihrer Großmutter gewesen.

Der Führerschein bleibt vorerst weg

Den Staatsanwalt beeindruckte die Angeklagte mit ihren Erklärungsversuchen nicht. Er beließ es in seinem Plädoyer bei der im Strafbefehl verhängten Strafe inklusive einer Fahrsperre von weiteren acht Monaten, da der Alkoholwert mit 1,4 Promille deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit lag, die bei 1,1 Promille beginnt.

Richterin Anne Völkl verminderte die Strafe auf 35 Tagessätze zu 25 Euro, also 875 Euro. Den Führerschein ist die Verurteilte noch mindestens acht Monate los. Die Strafmilderung begründete die Vorsitzende damit, dass sich die nicht vorbestrafte Angeklagte in einer emotional schwierigen Situation befand. Dennoch handle es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, unter einem derart erheblichen Alkoholeinfluss Auto zu fahren.

 
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