Der Besuch einer Diskothek in Unterpreppach im Januar dieses Jahres sollte für einen 29-Jährigen aus dem Landkreis teuer werden. Weit nach Mitternacht soll er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bamberg auf der Tanzfläche eine damals 23-Jährige gefragt haben, ob sie noch Single sei. Die junge Dame sagte, sie sei vergeben, drehte sich um und tanzte alleine weiter. Der 29-Jährige ließ jedoch nicht locker. Er soll sie von hinten umarmt und ihr dabei in den Schritt gegriffen haben. Die 23-Jährige erstattete Anzeige, sodass der 29-Jährige einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 50 Euro, also 3000 Euro, wegen sexueller Belästigung erhielt. Er legte Einspruch ein und musste sich daher am Mittwoch am Amtsgericht verantworten.
Dort sagte sein Verteidiger, dass weder er selbst noch sein Mandant Angaben machen werden. Die machte dafür die Geschädigte unter Tränen. Der Angeklagte habe sie von hinten an der Hüfte berührt und in den Schritt gelangt. "Danach wollte ich nur noch heim", sagte sie mit zittriger Stimme. Da in der Disco Partybilder gemacht werden, habe sie den Angeklagten später auf Bildern wiedererkannt, die auf Facebook veröffentlicht wurden.
Das Opfer hatte Angst, von der Polizei ausgelacht zu werden
Ihr Freund habe seinen Namen gekannt, da es ein früherer Arbeitskollege war. Sie habe nach der verhängnisvollen Nacht zwei bis drei Wochen Herzrasen und Panikattacken gehabt und habe viel geweint. Sie habe sich jedoch zunächst nicht getraut, Anzeige zu erstatten. "Ich hatte Angst, ich werde bei der Polizei ausgelacht", gab sie zu Protokoll. Diese Angst nahm ihr der Vorsitzende Richter Patrick Keller. Hier sei eine rote Linie überschritten worden. Niemand müsse sich dafür schämen, beruhigte er die Geschädigte.
Mit der Anzeigenerstattung war es für die junge Frau jedoch noch nicht vorbei. Im Mai kontaktierte sie der Angeklagte per Facebook. "Was fällt dir ein, Anzeige zu erstatten. Ich habe nichts gemacht. Jetzt verliere ich vielleicht meinen Jagdschein, den ich gerade gemacht habe", soll er sinngemäß geschrieben haben. Dies Nachricht habe sie aus der Bahn geworfen, schilderte die 23-Jährige im Zeugenstand. Sie stottere seitdem zeitweise, habe Angstzustände, nehme Medikamente und sei seit vier Wochen krankgeschrieben.
Richter spricht von himmelschreiender Empathielosigkeit
Der Vorsitzende glaubte der Aussage der Geschädigten. Mit dem Strafbefehl sei er noch gut bedient. Es sei eine "himmelschreiende Empathielosigkeit", der Geschädigten so eine Nachricht zu schicken, belehrte der Staatsanwalt den Angeklagten, der nun sein Schweigen brach. Nie würde er so etwas machen, gelobte er. Er sei damals überhaupt nicht auf der Tanzfläche gewesen. Er habe einen Kreuzbandriss gehabt und eine Schiene getragen. Ab einer Höhe von 60 Tagessätzen verliere er seinen Jagdschein.
Das Gericht willigte ein, das Verfahren einzustellen, allerdings nur bei doppelter Strafe von 6000 Euro. Der Angeklagte willigte zähneknirschend ein. 3000 Euro gehen an die Geschädigte, 3000 an den Weißen Ring.