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Landkreis Haßberge
Amtsgericht Haßfurt: 24-Jähriger wirft Holzscheit auf seine eigene Oma
Die Seniorin beschwerte sich über die laute Musik des damals betrunkenen Angeklagten. Der rastete daraufhin aus. Weil die Sanitäter die Polizei riefen, stand er vor Gericht.
Weil er einen Holzscheit auf seine Oma geworfen haben soll, musste sich ein 24 Jahre alter Arbeiter aus dem Steigerwald vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. 
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert | Weil er einen Holzscheit auf seine Oma geworfen haben soll, musste sich ein 24 Jahre alter Arbeiter aus dem Steigerwald vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:32 Uhr

 Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Donnerstag ein 24-jähriger Arbeiter aus dem Steigerwald vor Gericht verantworten, weil er einen Scheit Brennholz auf seine Oma geschmissen hatte.

Am 1. Oktober vergangenen Jahres hatte der Angeklagte kräftig über den Durst getrunken und dabei laut Musik gehört, zum Missfallen der Großmutter, mit der der 24-Jährige unter einem Dach lebt. Nachts, gegen 0.45 Uhr, kam es zum Streit.

Die Großmutter nahm ihren Enkel in Schutz

Dabei warf der Enkel mit 2,4 Promille Alkohol intus seiner Großmutter einen Holzscheit an den Kopf. Die Seniorin erlitt eine blutende Platzwunde und Hämatome im Gesicht. Der Angeklagte rief daher den Rettungsdienst an, der wenig später eintraf.

Auch eine Polizeistreife, die von den Sanitätern gerufen wurde, erschien kurz darauf. Doch die Großmutter nahm ihren Enkel in Schutz. "Da war nix", erzählte sie den Polizeibeamten. Der Angeklagte gestand jedoch damals seine Schuld ein. Er sei trotz der hohen Alkoholisierung "klar strukturiert" gewesen und habe nicht gelallt, sagte der ermittelnde Polizeibeamte im Zeugenstand.

Die Familie ist polizeibekannt

Die Familie ist der Polizei nicht unbekannt. Schon häufiger seien Streifen an die Adresse beordert worden. Die geschädigte Großmutter wollte nicht vor Gericht gegen ihren Enkel aussagen. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Der Angeklagte selbst sagte, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Er habe damals nur Bier getrunken. Er habe mittlerweile eine Entziehungskur im Bezirkskrankenhaus in Werneck gemacht und trinke seit geraumer Zeit keinen Alkohol mehr, gab er zu Protokoll.

Der Angeklagte ist zwar einmal einschlägig wegen einer Trunkenheitsfahrt vorbelastet. Dennoch stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der junge Mann 500 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz bezahlen.

 
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