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KÖNIGSBERG
Alte Scheune nicht erhaltenswert
Bauausschuss contra Denkmalpflegeamt: Die Erfassung als Einzeldenkmal soll für diese alte Scheune neben dem Kunsthandwerkerhof vermieden werden.
Foto: Snater | Bauausschuss contra Denkmalpflegeamt: Die Erfassung als Einzeldenkmal soll für diese alte Scheune neben dem Kunsthandwerkerhof vermieden werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.01.2011 16:55 Uhr

(sh) Eine Immobilie in der Königsberger Altstadt hatte der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung unter die Lupe zu nehmen. Dort war nämlich das Landesamt für Denkmalpflege bei einer Begehung unmittelbar neben dem Kunsthandwerkerhof auf eine noch nicht als Einzeldenkmal erfasste Scheune gestoßen. Deren Erhaltung, so das Landesamt, liege im Interesse der Allgemeinheit.

Seitens der Stadt Königsberg, so Bürgermeister Erich Stubenrauch, halte man – wie es schon vor einigen Jahren beschlossen – eine bauliche Erhaltung der Scheune für unzumutbar. Man würde einen Abriss unter der Voraussetzung, dass dort ein Neubau im Rahmen der Gestaltungssatzung der Stadt Königsberg entstehe, erlauben.

Da der Eigentümerin bislang eine wirtschaftliche Nutzung eines Neubaus fehlt, wie diese in einem Schreiben mitteilte, wurde der Abriss bislang aufgeschoben. Da das Verfahren aber grundsätzlich im Interesse der Eignerin liegt, möchte sie die Erfassung als Einzeldenkmal vermeiden. Einstimmig lehnte auch der Bauausschuss deshalb die vom Denkmalpflegeamt gewünschte Klassifizierung ab.

Nachdem erst Ende letzten Jahres die Bäume am Königsberger Friedhof gefällt werden mussten, wird demnächst auch eine von Fäulnis befallene Linde im Dörfliser Friedhof weichen müssen, auf deren Gefahrenpotenzial Stadtförster Willi Schneider hinwies. Um Gefahr für Besucher des Friedhofs und um Grabsteinbeschädigung abzuwenden, beschloss das Gremium einstimmig die Fällung des Baumes.

Private Bauvorhaben

Mit zwei Bauvoranfragen beschäftigte sich der Bauausschuss. Markus Englert möchte in der „Windmühle“ 1 ein Haus in toskanischem Stil errichten. Die Dachneigung des Hauses soll dabei flacher sein als im Bebauungsplan vorgesehen. Das Haus soll zudem zwei überirdische Vollgeschosse statt einem besitzen. Und des Weiteren möchte der Bauherr das Gebäude nicht im vorgegebenen Baufenster des Grundstücks platzieren. Der Vorschlag von Hauptamtsleiter Johannes Mücke war, den Bauherrn anzuweisen, das Haus dermaßen in des Grundstück einzustellen, dass dessen Firsthöhe die der umliegenden nicht übersteige. Generell wurde das Bauvorhaben vom Ausschuss auch, trotz der Abweichungen vom Bebauungsplan, einstimmig begrüßt.

In der oberen Thomas-Klingg-Steige (Hausnummer 25) möchten Ariane Wietbrauk und Jürgen Stubenrauch ebenfalls ein Wohngebäude in mediterranem Stil errichten. Dass das geplante Haus über drei Vollgeschosse verfügen solle, fand jedoch nicht die Gegenliebe des Gremiums. Unter der Einschränkung auf zwei überirdische Stockwerke erklärte der Bauausschuss seine einstimmige Zustimmung zur Voranfrage.

Wegen Fäulnisbefall: Die rechte der beiden Linden im Dörfliser Friedhof muss gefällt werden.
| Wegen Fäulnisbefall: Die rechte der beiden Linden im Dörfliser Friedhof muss gefällt werden.
 
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