Angeklagt waren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt drei Beschuldigte aus dem Landkreis Haßberge wegen gefährlicher Körperverletzung, die sich im August 2014 in einem kleinen Ort im Norden des Landkreises bei einer Geburtstagsfeier zugetragen hatte. Zwei der Angeklagten – der dritte war nicht erschienen – bestritten, auf einen am Boden liegenden jungen Mann eingetreten und eingeschlagen zu haben.
Die Polizei stand am Anfang der Ermittlungen sogar, wie der Sachbearbeiter der Kripo Schweinfurt sagte, in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, da Tritte auch gegen den Kopf geführt worden sein sollen – das gilt als versuchtes Tötungsdelikt.
Was war passiert? Alle Beteiligten waren bei einer 18-Jährigen zu deren Geburtstagsfeier eingeladen. So auch eine ebenfalls 18-jährige Verwandte des Geburtstagskinds aus Oberfranken und deren 20-jähriger Freund, ein Metallbauer. Der Grund der Auseinandersetzung, die später eskalierte, war eher banal. Der 20-jährige Oberfranke hat sich mit einer weiteren Person über Autos gestritten. Jeder wollte das schnellste Auto und das mit den meisten PS haben, so kam in der Verhandlung zur Sprache. Wie einer der Beteiligten kurz anklingen ließ, dachte man sogar kurz darüber nach, mit einem Rennen klare Verhältnisse zu schaffen.
Nicht klar wurde letztlich, mit wem der beiden Angeklagten der Oberfranke gestritten hatte. Während dieser aussagte, von einem 19-jährigen Kfz-Mechaniker geschlagen worden zu sein („Denk' ich jedenfalls“), meinte dessen Freundin, einen anderen Zeugen als den „Mitstreiter“ erkannt zu haben.
Die Situation eskalierte richtig, als das Geburtstagskind den Streit schlichten wollte und zwischen die beiden Streithähne ging. „Da bekam ich eine gewischt“, sagte die 18-Jährige vor Gericht aus. Das teilte sie wiederum ihrem Freund, einem 19-jährigen Kraftfahrzeugmechaniker, mit. „Warum?“, frage Richter Martin Kober. Die Zeugin kleinlaut: „Ich wollte, dass mein Freund dem, der mich geschlagen hat, etwas Angst macht.“
Wer tatsächlich zuerst geschlagen hat, ob es nur ein Herumgeschubse war, konnte trotz vieler Nachfragen durch Richter und Staatsanwalt Arno Ponnath nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. „Das kann ich nicht mehr so genau sagen“, lauteten viele Antworten. Die Verletzungen waren letztlich nicht gravierend, der Alkohol, so wurde deutlich, war bei vielen kräftig mit im Spiel. Für den Sachbearbeiter der Kripo Schweinfurt hatten sich die Ermittlungen schwierig gestaltet, da die meisten Beteiligten bei den Vernehmungen entweder bewusst die Unwahrheit sagten oder sich aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr richtig erinnern konnten.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe führte aus, dass die beiden Angeklagten sozialisiert wären und er einen Dauerarrest für angebracht halte. Richter Martin Kober stellte schließlich die Möglichkeit in den Raum, die Verfahren gegen die beiden Angeklagten einzustellen, insofern sich die Prozessbeteiligten einschließlich der Nebenklage auf einen Geldbetrag einigen könnten, der an den 20-Jährigen – der getreten und geschlagen worden sein soll – zu zahlen wäre. Die Sitzung wurde unterbrochen, die Verteidiger berieten sich mit ihren Mandanten und untereinander. Das Ergebnis: Die beiden Angeklagten zahlen jeweils einen Betrag von 750 Euro an den Geschädigten und es werden keine weiteren zivilrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht. Dem folgte das Schöffengericht mit einem entsprechenden Beschluss.
Der dritte Angeklagte, der bei der Verhandlung nicht zugegen war, wurde in Abwesenheit wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt.
Der 19-jährige Kraftfahrzeugmechaniker-Azubi, gegen den das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden war, musste sich zudem wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht versicherten Pkw, mit dem er im Januar einen Verkehrsunfall mit einem Fremdschaden von 5000 Euro verursacht hatte, verantworten. 1,89 Promille hatte er damals im Blut. Staatsanwalt Ponnath beantragte für ihn zwei Wochen Dauerarrest und eine Führerscheinsperre von einem Jahr und sechs Monaten. Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Mareen Basler, hielt in ihrem Antrag einen Wochenendarrest sowie die Teilnahme an einer Suchtberatung für ausreichend.
Richter Kober verurteilte den jungen Mann zu zwei Wochen Dauerarrest und einem Jahr und sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug. Auch muss er an drei Terminen einer Suchtberatung teilnehmen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.