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Augsfeld
Achtung, Blaualgen: Badeverbot im Kleidersee in Augsfeld
Der Kleidersee bei Augsfeld (Archivbild). Das Baden ist dort aktuell verboten, wie das Gesundheitsamt jetzt mitteilt.
Foto: Nicole Schmidt | Der Kleidersee bei Augsfeld (Archivbild). Das Baden ist dort aktuell verboten, wie das Gesundheitsamt jetzt mitteilt.
Bearbeitet von Rebecca Vogt
 |  aktualisiert: 22.07.2023 05:36 Uhr

Das Gesundheitsamt hat ein Badeverbot für den Kleidersee in Augsfeld erlassen. Grund dafür sind Blaualgen. Am 14. Juli seien Proben aus dem Badesee entnommen und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit in Oberschleißheim versandt worden, heißt es vom Landratsamt dazu in einer Pressemitteilung. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sei nun das Verbot erlassen worden. Die folgenden Informationen sind der Pressemitteilung entnommen:

Blaualgen sind an grünlichen Schlieren und Algenteppichen an der Wasseroberfläche zu erkennen. Es handelt sich dabei um große Ansammlungen an Cyanobakterien, von denen einige giftige Wirkstoffe bilden können. Die Algen entstehen im Sommer bei hohen Wassertemperaturen in Seen und Teichen. Sie kommen vor allem in nährstoffreichen Gewässern vor.

Durch das Algenwachstum wird die Sichttiefe des Badegewässers deutlich verringert, was zu Gefährdungen für Badende führt. Die Sichttiefe im Kleidersee betrug bei der Feststellung der Blaualgen 35 bis 40 Zentimeter, wie das Landratsamt mitteilt.

Hautreizungen, Ohrenschmerzen oder Übelkeit als Folgen von Blaualgenkontakt

Bei Kontakt mit Blaualgen können Reizungen der Haut, der Schleimhaut und der Augen auftreten. Auch zu Ohrenschmerzen kann es kommen. Das Verschlucken des Wassers kann zu Übelkeit, Durchfall sowie Erbrechen führen. Bei Auftreten dieser Symptome wird geraten, die Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen.

Durch das Gesundheitsamt würden erneut Proben entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übersandt, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

Sollten die Untersuchungen keine Grenzwertüberschreitungen ergeben und das Algenwachstum beendet sein beziehungsweise die Sichttiefe deutlich über einen Meter betragen, könne das Badeverbot dann wieder aufgehoben werden.

 
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