Bürgermeister Karl-Heinz Kandler (SPD) informierte den Gemeinderat von Kirchlauter über die Änderung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025. Er verwies darauf, dass die Gebührenkalkulation auch eine Rückschau auf den vorhergehenden Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021 umfasse. Die wesentliche Änderung sei, dass die Abwassereinrichtungen von Kirchlauter und Pettstadt zum 1. Januar 2022 zusammengelegt wurden, weil die kleine Kläranlage in Pettstadt aufgegeben wurde und der Ortsteil in Kirchlauter angeschlossen wurde.
Für den Zeitraum 2022 bis 2025 gehe man von durchschnittlichen Gesamtkosten von 56 302 Euro jährlich aus. Bei einer jährlichen Einleitungsmenge von 27 800 Kubikmeter betrage die neue Abwassergebühr 2,03 Euro je Kubikmeter. Eigentlich läge die Gebühr für den neu zu kalkulierenden Zeitraum bei 2,24 Euro pro Kubikmeter, aber aufgrund einer Kostenüberdeckung in den Jahren 2018 bis 2021 werde sie um 0,21 Euro je Kubikmeter gesenkt.
In Neubrunn fiel in den vergangenen Jahren ein Defizit an
Im Bereich Neubrunn werden für den Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025 durchschnittliche Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung von jährlich 59 081 Euro ermittelt. Die jährliche Einleitungsmenge liegt bei 24 000 Kubikmetern. In den nächsten Jahren muss jedoch ein Defizit von 53 133 Euro aus dem Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021 abgebaut werden. Berücksichtigt man das, beträgt die zu erhebende Gebühr 2,46 Euro je Kubikmeter. Die Abwassergebühr steigt damit um genau 100 Prozent. Sie lag bisher bei 1,23 Euro Euro je Kubikmeter.
Obwohl die Räte an den Berechnungen der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder keinen Zweifel hatte, gab es im Gemeinderat doch einige Diskussionen über die neuen Gebühren. Lilo Stubenrauch (CSU) hätte sich gewünscht, die beauftragte Kommunalberatung hätte die Zahlen selbst vorstellt, damit man sie besser verstanden hätte. Für Peter Stretz (CSU) war unverständlich, warum man ab dem Jahre 2022 eigentlich mit einer Unterdeckung kalkuliere in dem Wissen, dass dies dann im nächsten Kalkulationszeitraum wieder aufgefangen werden müsse. Das gelte insbesondere für den Bereich Kirchlauter, wo der Anschluss von Pettstadt noch nicht einbezogen sei. Er fragte sich auch, warum man mit dieser Kalkulation ein Büro beauftrage. Diese Schätzung müsste doch auch in der VG-Verwaltung möglich sein.
Uwe Derra (FW-KL) meinte, dass die Kosten für 2021 doch da wären und man die einfügen könnte. Hans-Jürgen Derra (IG HL) ergänzte, dass man höchstens den Kalkulationszeitraum in einiger Zeit abbrechen und dann neu berechnen könne. VG-Geschäftsleiter Matthias Klauda erläuterte, dass man keine finanzielle Sicherheit "reinkalkulieren" dürfe. Die genaue Abrechnung könnte man frühestens im nächsten Kalkulationszeitraum nachholen. Die Abrechnungen für das Jahr 2021 lägen jedoch noch nicht vor, könnten also in der Kalkulation für die nächsten Jahre nicht berücksichtigt werden. Er geht aber davon aus, dass sie im Bereich der normalen Schwankungsbreiten liegen.
So beschloss das Gremium für Neubrunn eine Erhöhung der Abwassergebühren von 1,23 auf 2,46 Euro pro Kubikmeter, für Kirchlauter mit Pettstadt eine Senkung von 2,26 auf 2,03 Euro pro Kubikmeter.
Keine Einwände gegen ein "Tiny House" in Neubrunn
Gibt es bald das erste "Tiny House" in der Siedlung am "Dörfliser Weg" im Baugebiet in Neubrunn? Im Gemeinderat von Kirchlauter gab es dazu zwar einige Fragen, aber die Bauvoranfrage eines Ehepaares wurde schließlich einstimmig genehmigt und damit auch die nötigen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Bauherren wollten mit ihrer Bauvoranfrage die Zulässigkeit eines solchen "Tiny Houses" abklären, mit der Länge von 9 Metern und einer Breite von 3,45 Metern. "Wir haben das Grundstück erworben und beabsichtigen, ein kleineres, voll ausgestattetes und an die öffentlichen Versorgungsleitungen anzuschließendes Wohnhaus zu errichten", stand in der Bauvoranfrage.
Dabei käme für das Paar das Modell 30 infrage mit 31 Quadratmetern Bruttogrundfläche und 23 Quadratmetern Nettogrundfläche oder das Modell 50 mit 50 Quadratmetern Bruttogrundfläche und 40 Quadratmetern Nettogrundfläche. Das Haus soll ein Flachdach mit sehr geringer Neigung von nur zwei Grad erhalten, während in der gemeindlichen Satzung Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis 48 Grad festgelegt sind. Der Bebauungsplan sieht für die Fassade außerdem einen hellen, ruhigen Außenputz vor, während bei dem Bauvorhaben Verbundplatten aus Aluminium verwendet werden sollen.
Michael Tischner interessierte ab, ob dieses "Mobil-House" eines Tages einfach wieder weggenommen werden könne. Als weiteren Nachteil sah er an, dass die Gemeinde für ihr Baugebiet durch die geringeren Grundflächen weniger Geld für die Erschließung bekomme.
VG-Geschäftsführer Matthias Klauda führte dazu aus, dass die Erschließungskosten nach der Satzung und nach der jeweiligen Größe eines Hauses berechnet würden. Dies sei auch bei anderen Häusern so. Es gebe jedenfalls ein Baugebot von fünf Jahren. Falls das Haus wieder abgebaut werden sollte, würden keine Erschließungskosten zurückgezahlt, sondern blieben auf dem Grundstück bestehen. Im Übrigen gelte das Haus als festes Bauwerk, sobald es länger als sechs Monate stehe.
Steffen Kandler (SPD) meinte, dass die Gemeinde gar nicht gegen eine solche Bauweise sein könne. "Das ist etwas Neues, was auf uns zukommt. Ich habe sogar Respekt davor, wenn ältere Leute ein kleineres Haus bauen wollen." Einstimmig wurde die Bauvoranfrage abgesegnet.