Sollten sich die Vorwürfe gegen einen 20-Jährigen aus dem Maintal, der am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt saß, bewahrheiten, dann droht dem jungen Mann wohl ein Gefängnisaufenthalt. Laut Anklageschrift betrieb der Angeklagte seit dem Jahr 2022 einen regen Handel mit Cannabis-Produkten von seiner Wohnung im Maintal aus. Anfang des Jahres 2022 soll er zweimal je 100 Gramm Marihuana für je 750 Euro verkauft haben. Im Frühjahr vergangenen Jahres sollen sogar insgesamt 12,1 Kilogramm Marihuana den Besitzer gewechselt haben.
Der 20-Jährige bestritt über seinen Anwalt Bernhard Langer diese Vorwürfe. Unbestritten hingegen blieb ein weiterer Vorwurf: Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler im Juli vergangenen Jahres insgesamt rund 50 Gramm Cannabis, das über die gesamte Wohnung des Angeklagten verteilt war. Außerdem fanden die Beamten nach Zeugenaussage einer Polizeibeamtin eine Feinwaage, eine bei Dealern beliebte Bauchtasche sowie einen Geldbetrag in "drogentypischer Stückelung", was auf einen Handel mit Drogen hinwies.
Vorstrafen wegen Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung
Davon distanzierte sich der Angeklagte jedoch. Die gefundenen 50 Gramm seien für den Eigenverbrauch bestimmt gewesen, gab er zu Protokoll. Zudem trinke er seit zweieinhalb Monaten keinen Alkohol mehr und habe auch das Rauchen eingestellt, ließ er das Jugendschöffengericht wissen. Darüberhinaus trete er am nächsten Tag eine Drogentherapie in Sachsen an und habe in diesem Jahr bereits zwei Entgiftungen hinter sich, sagte er. Drei Einträge stehen bereits in seinem Strafregister, unter anderem wegen Drogenhandels, Diebstahls und Körperverletzung.
Im vergangenen Jahr verpasste er mit 2,5 Promille Alkohol intus einem 76-jährigen Senior ein blaues Auge und brach ihm bei einer Rangelei einen Mittelhand- und einen Fingerknochen. Bei einer weiteren Gelegenheit schlug er mit 2,66 Promille in der Blutbahn zu, was ihm einen zweiwöchigen Dauerarrest bescherte.
Hauptzeuge kann erst aussagen, wenn eigenes Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist
Am Dienstag blieb ihm ein weiterer Gefängnisaufenthalt vorerst erspart: Ein 18-jähriger Zeuge, der in Fußfesseln aus der JVA Hof vorgeführt wurde, gab an, den Angeklagten noch nie gesehen zu haben, geschweige denn Geschäfte mit ihm getätigt zu haben.
Gegen den Hauptzeugen, mit dem der Angeklagte Geschäfte im großen Stil abgewickelt haben soll, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren. Wenn dieses abgeschlossen ist, soll er als Zeuge gehört werden. Die Hauptverhandlung wurde daher ausgesetzt.