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WÜRZBURG/DETTELBACH
"Winzermord" von Dettelbach: Angeklagter legt Geständnis ab
Des Mordes am Bruder angeklagt: Der 54-jährige Winzer aus Dettelbach mit seinem Verteidiger Hanjo Schrepfer (rechts) vor der Ersten Strafkammer des Würzburger Landgerichts.
Foto: Archivfoto (Januar 2012): Gisela Schmidt | Des Mordes am Bruder angeklagt: Der 54-jährige Winzer aus Dettelbach mit seinem Verteidiger Hanjo Schrepfer (rechts) vor der Ersten Strafkammer des Würzburger Landgerichts.
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 15.12.2015 14:41 Uhr
Es ist wie erwartet: Am sechsten Tag des Mordprozesses gegen einen Winzer aus Dettelbach (Lkr. Kitzingen), trägt Verteidiger Hanjo Schrepfer eine Erklärung seines Mandanten vor. Darin gibt der Angeklagte zu, am 27. Januar 2011 seinen verhassten Bruder erschlagen und die Leiche „in ein Weinfass gelegt“ zu haben.

Der Tat sei ein Streit vorausgegangen, zitiert Schrepfer den Winzer. Fünf Tage vor dem Verbrechen hätten die Männer Streit gehabt. Einen „Versager“ habe der Bruder den Winzer genannt. Einen, dem alle Frauen davonlaufen. Und er habe ihm gesagt, dass er ihn „vom Hof fegen“ werde. Da sei der Angeklagte mit einem Knüppel auf den Bruder losgegangen und habe auf dessen Beine eingeschlagen. Der Gedanke, dass er seine Existenz verlieren könnte, habe den 54-Jährigen nun nicht mehr losgelassen. Er sehe sich als „hart arbeitenden Mann und allein erziehenden Vater“. Der Bruder aber habe „mehr getrunken als gearbeitet“.

Am Tattag habe der Winzer zuerst seinen Neunjährigen ins Bett gebracht. Dann habe er getrunken, die Gefühle hätten ihn „übermannt“, er habe „um seine Existenz gefürchtet“ – und er habe den Bruder getötet.

Der Angeklagte bleibt während dieser Erklärung regungslos. Er steht unter Medikamenten, sein Gesichtsausdruck ist wie gemeißelt. Manchmal, wenn er in den Saal geführt wird, nickt er jemandem im Zuschauerraum zu. Er ist bekannt in Dettelbach, er gilt als fleißig, seine Weine werden geschätzt. Aber sein Leben spielte am Rand der Gesellschaft.
In der Maschinenhalle auf seinem Winzerhof haust sein Bruder und hält wüste Saufgelage ab. Der Winzer betrinkt sich allein in seiner Wohnung. Er hadert mit dem Schicksal, er will eine Partnerin. Zwei Ehefrauen haben ihn verlassen. Die letzte säuft jetzt mit seinem Bruder.

Ihre Ehe sei gewesen „wie Ehen halt sind“, sagt die 51-Jährige im Zeugenstand. Die Nase habe der Winzer ihr gebrochen. Ein paar Mal habe er sie geschlagen. „Aber nie ins Gesicht.“ Sie verheddert sich in Widersprüchen, sie rudert um die Wahrheit herum, redet sich fast um Kopf und Kragen. Dabei hätte sie als Ex-Frau das Recht zu schweigen.

Die Saufkumpane des Toten müssen aussagen. Mit langen Alkoholfahnen kommen sie an, erzählen, was sie wissen oder zu wissen glauben. Diese Männer können das so genau nicht mehr unterscheiden.
Und dann ist da auch noch eine Frau mit leeren Augen, die der Angeklagte für seine Freundin hielt. Ihr Freund hatte sie rausgeschmissen, damals, im Januar 2011. Jemand erzählte ihr, bei dem Winzer sei eine Wohnung frei. Sie spricht bei ihm vor. „Er sagte, dass er nichts zu vermieten hat, aber dass er eine Frau sucht“. Und dann dieser Satz: „Weil es kalt war, blieb ich da.“

Gleich in der ersten Nacht sei der Winzer zu ihr ins Bett gekrochen, sagt sie vor Gericht. „Ich habe es über mich ergehen lassen.“ 13 Tage hält sie es bei dem 54-Jährigen aus, schmeißt den Haushalt, hilft im Weinberg, arbeitet in ihrem Job. Am 21. Januar 2011 geht sie zurück zu dem Mann, der sie vor die Tür gesetzt hatte. Der Winzer fragt nicht, warum. „Er rief nur dauernd an und brüllte, dass ich das bitter bereuen werde.“ Wenig später liegt eine tote Ratte vor ihrer Wohnung. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Das Urteil wird frühestens am Dienstag verkündet.
 
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    Warum nach Polen????
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  • H. K.
    Mir tut ja nur das Kind leid, das in solch entsetzlichen Verhältnissen groß werden muss. Wie kann eine Mutter ihr Kind nur so zurück lassen? Aber so gesehen, ist es vielleicht sogar gut, dass es so kam, denn jetzt kommt der Junge hoffentlich in ein besseres Verhältnis. Hoffentlich schläft das Jugendamt da nicht!!!
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    Der Junge wird hier in Ufr niemals mehr diesen Makel loswerden. Irgendwer weiß es immer, wer sein Vater war, und man zeigt mit dem Finger auf ihn. Das beste wäre, wenn er in Polen aufwächst, weit ab von dem ganzen. Wer weiß - vielleicht ist er ja nach dem Tod seines Vaters "Alleinerbe" und hat dann wenigstens eine finanzielle Zukunft ? Kann einen schon leid tun, der Kleine !
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    Da taten sich noch viel mehr Abgründe auf.
    Etwas ausführlicher hier: LINK:
    Bin gespannt, ob er in den Knast wandert, oder ins "betreute Wohnen"
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  • B. D.
    Warum verschweigt die MP solche wichtigen Detail´s im Artikel ?
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  • G. S.
    Die Main-Post ist ganz sicher von niemandem "gekauft".
    Die Redaktion wägt ab, welche intimen Details aus der Verhandlung für das Verständnis des Prozesses wichtig sind. Und sie denkt auch an die Familienangehörigen des Angeklagten und des Getöteten, die mit der Tat nichts zu tun haben.
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    Wo sind denn nun alle die, die dem Angeklagten vor ein paar Tagen noch Unschuld bescheinigt hatten?
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  • M. D.
    Jeder Angeklagte hat das Recht, vor Gericht keine Aussage zu machen - dieses Statement des Mannes lag hier vor.

    Inwieweit nun dieses Geständnis Folge einer öffentlichen Vorverurteilung ist, dazu kann sich jeder selbst eine Meinung bilden.

    Ein Prozess, der insgesamt mehr dem Voyeurismus einiger Publikationen zu dienen scheint, als dem Rechtsfrieden.
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    Sie wollen offenbar nicht wahrhaben, daß die Gefängnisse NICHT voller Unschuldiger sind. Wie kann man nur so verblendet sein?
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  • M. D.
    "Sabine Rückert, Gerichtsreporterin und Autorin des Buches Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen schrieb 2011: Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 [Anm.: = nur etwa jeder 8.900. Fall] rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht."

    Und meine "Paranoia", wie Sie meinen, ist auch sehr untermauert durch eigene Erfahrungen.

    (In diesem Winzer-Prozess hier dürfte es allerdings keinen "Unschuldigen" treffen, aber das hat ja auch niemand behauptet!)
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