S. D. – Seine Durchlaucht, der Fürst. Seit 84 Jahren ist der Adel in Deutschland abgeschafft, aber Aristokratenfamilien und Adelsverbände arbeiten daran, dass das niemandem auffällt. Schließlich gilt es, Unterschiede und die Privilegien des Standes zu wahren. Nicht nur in der Regenbogenpresse werden die Aristokraten gehätschelt, auch das Bundesverkehrsministerium von CSU-Mann Peter Ramsauer schreibt von „Fürst Ludwig zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg“, wenn der Präsident des Automobilclubs von Deutschland (AvD) dem Minister seine Aufwartung macht.
In einem Bundesministerium müsste eigentlich bekannt sein, dass es Fürsten, Barone und Prinzessinnen streng genommen nur in der Märchenwelt gibt, und dass ehemalige Adelsprädikate von Rechts wegen nur noch Bestandteile des Nachnamens sind. Doch Lobbyarbeit und manch guter Draht zu Landes- und Provinzfürsten, vornehmlich zu denen streng konservativer Gesinnung, tragen Früchte. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unterstützt Adelsfamilien systematisch dabei, die Exklusivität ehemaliger Adelstitel noch zu steigern. So wurden auch in Unterfranken aus Prinzen und Prinzessinnen gleich reihenweise Fürsten und Fürstinnen.
Nur, dass die Fürstwerdung im Falle der bereits erwähnten Familie zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg nicht so geräuschlos vonstattengehen konnte wie anderweitig. Sie musste mittels Weisung von ganz oben erzwungen werden, „Par Ordre du Mufti“ sozusagen. Ein rechtstreuer, obendrein standhafter Beamter am Landratsamt Main-Spessart hatte sich geweigert, oder, um im Jargon der Blaublütigen zu reden, erfrecht, die „Namensänderung“ bei den Aristokraten durchzuwinken.
Der Sachgebietsleiter sah nicht nur die Paragrafen auf seiner Seite, sondern bis zuletzt auch den Juristen vom Amt und Landrat Thomas Schiebel (Freie Wähler). Trotz alledem musste der Beamte W. seinen Widerstand – oder sagen wir Renitenz? – bitter büßen.
Der „Fall“ beginnt Ende 2010. Herr Ludwig Udo Hans Peter Alfred Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und seine Frau Elisabeth Pauline Anna Amelie Marie Walburga Prinzessin zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Wohnsitz Schloss Kreuzwertheim, beantragen beim Landratsamt Main-Spessart die Änderung ihres Namens. Sie wollen nun „Fürst“ und „Fürstin“ heißen. Beim Volk sind sie das schon lange, beim CSU-Ortsverband Kreuzwertheim sowieso, dessen stellvertretende Vorsitzende die „Fürstin“ ist.
Der Antrag der Eheleute Prinz und Prinzessin zu Löwenstein ist ausdrücklich begründet – mit den vom Adelsrecht geprägten Gepflogenheiten. Die Eheleute wünschen nämlich explizit, dass ihr Erstgeborener Ludwig Hubertus erst im Wege der Erbfolge „Fürst“ werden soll. Dazu muss man wissen: Nach „Hausrecht“ konnten bestimmte Mitglieder adeliger Familien in einen höheren erblichen Stand erhoben werden mit der Maßgabe, dass der dazugehörige Titel nur dem Familienoberhaupt zustand. Die „Primogenitur“, so nennt man das Adelsrecht für die künftige „männliche“ Erbfolge, ist aber nach heutigem Namensrecht verfassungswidrig, weil geschlechtsspezifisch. Das Grundgesetz verlangt nun mal die strikte Gleichbehandlung der Geschlechter.
Herr W., der Sachgebietsleiter am Landratsamt Main-Spessart, kennt sich gut aus in der Materie – zum Zeitpunkt des Antrags ist er schon ein Jahrzehnt für Namensänderungen zuständig. W. weiß, dass Majestäten, Hoheiten und Durchlauchten seit 1919 passé sind. Adelsbezeichnungen wie „Prinz“ und „Fürst“ sind nur noch als Bestandteil des Familiennamens zulässig. Sie dürfen jedenfalls nicht mehr verliehen werden.
Was die Antragsteller wollen, ist faktisch die Verleihung der Adelsprädikate „Fürst“ und „Fürstin“, argumentiert W., und Landrat Thomas Schiebel schließt sich dem an: „Das Landratsamt hat sich in der Vergangenheit strikt daran gehalten, dass ehemalige Adelstitel nicht im Wege einer Namensänderung zum Namensbestandteil gemacht werden dürfen“, schreibt Schiebel Anfang 2012 an das Bayerische Staatsministerium des Inneren und die Regierung von Unterfranken.“
Sachbearbeiter W. und „sein“ Landrat erinnern an die Vorgeschichte. 1984 war Albrecht-Ernst Prinz zu Löwenstein, der Vater des Antragstellers, mit dem gleichen Anliegen vorstellig geworden – und war überall abgeblitzt. Der damalige Ministerpräsident Franz-Josef Strauß höchstselbst hatte ihm schließlich mitgeteilt, dass er kein „Fürst“ werden könne. Seitdem müssen solche Fälle übrigens grundsätzlich nach München gemeldet werden.
Die Gesetze sind heute die gleichen wie 1984. Allerdings haben Adelsverbände ganze Arbeit geleistet. In den Akten, die der Redaktion dieser Zeitung vorliegen, kommt die Rede schnell auf eine „Absprache“ zwischen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU, und dem Verein der Deutschen Standesherren. Die sieht vor, dass Primogeniturnamen bei elf standesherrlichen Häusern in Bayern, Zitat, „in den Fällen eines Generationswechsels bei den Chefs der standesherrlichen Familien“ ohne Bedenken durch Namensänderungen (von Prinz in Fürst) zugelassen werden“. Die Absprache ist in Adelskreisen bekannt, die Anträge der Eheleute Prinz und Prinzessin zu Löwenstein stützen sich darauf.
Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Sinneswandel in München? Seit wann gibt es die erwähnte Absprache? Das bayerische Innenministerium weicht konkreten Fragen der Redaktion aus. Stellt das Ministerium das Recht des Adels über die Verfassung des demokratischen Rechtsstaates, das Grundgesetz? Auch auf diese Frage erhielt die Redaktion keine Antwort.
Da Adelsrecht beziehungsweise „Hausrecht“ seit 1919 kein Recht im Sinne des demokratischen Rechtsstaates darstellt, ist das Namensänderungsgesetz ausschlaggebend. Die Voraussetzungen sind streng, erläutert der Würzburger Rechtsanwalt Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel in einem Gutachten. Generell muss ein wichtiger Grund vorliegen, wobei das Gesetz von „Unzuträglichkeiten im Einzelfall“ spricht. Adelsbezeichnungen dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen überhaupt geändert werden, so will es das Bundesverwaltungsgericht. Besonders wichtig: Es muss sich um eine Einzelfallentscheidung handeln und die zuständige Behörde muss sich bei der Ausübung des Ermessens von sachlichen Erwägungen leiten lassen.
Im „Fall Löwenstein“ zählt das Ermessen der zuständigen Behörde (Landratsamt) nichts, es wird ersetzt durch die Weisung. In schönstem Juristendeutsch diktiert die Regierung im Januar 2012: „Das Landratsamt wird daher gebeten, unverzüglich die beantragte Familiennamensänderung durchzuführen und der Regierung von Unterfranken über das Veranlasste zu berichten.“
Mit der Einzelfallentscheidung verhält es sich so: Die Regierung verweist „explizit auf die Vergleichsfälle Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Fürst zu Leiningen und Fürst zu Castell-Rüdenhausen“. Was nichts anderes heißt, als dass andere Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken „Namensänderungen“ dieser Art längst durchgewunken haben. Also soll auch das Landratsamt in Karlstadt gefälligst parieren.
Und der wichtige Grund für eine Namensänderung? Den sieht die Regierung von Unterfranken darin, dass es sich beim Haus zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg „um eine für Unterfranken bedeutende Adelsfamilie handelt, die seit dem 16. Jahrhundert die Region in historischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht geprägt hat und weiter prägt“. Eine Argumentation, die der renommierte Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Hofmann-Hoeppel für „in hohem Maße zweifelhaft“ hält, vornehm ausgedrückt. Dass Adelsfamilien das vormalige Herrschaftsgebiet wesentlich mitprägten, ergebe sich doch aus der Natur der Sache. Ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsrechts könne das nicht sein.
Nach Studium der Akten sieht auch Jurist Hofmann-Hoeppel deutliche Hinweise, „dass es sich hier nicht um eine rechtlich fundierte, sondern um eine – offensichtlich von höchster Stelle – politisch gewünschte und geforderte Entscheidung handelt“. Zudem sei die Weisung der Bezirksregierung rechtswidrig, weil der Eingriff in das Verwaltungsermessen der zuständigen Behörde Landratsamt nicht durch das Gemeinwohl gerechtfertigt sei, wie es das Gesetz verlangt.
Das Landratsamt beugt sich schließlich der Obrigkeit und vollzieht. Womit allerdings der „Fall Löwenstein“ nicht abgeschlossen ist. Denn Sachbearbeiter W. hat sich – verbittert und unbeugsam – mittlerweile an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags gewandt. Das Protokoll der Sitzung vom Juli 2012 hält fest, dass Abgeordnete von SPD und Grünen das Vorgehen des Petenten tapfer nennen und betonen, heutzutage würden keine Fürsten mehr gebraucht. Doch die Mehrheit der Abgeordneten von CSU und FDP schmettert W.'s Eingabe ab.
Barbara Stamm, Landtagspräsidentin der CSU, ist W.'s letzte Hoffnung. Für sie breitet er den Vorgang noch einmal in allen Einzelheiten aus. Die früher angelegten Maßstäbe seien doch „unverändert richtig“, schreibt er. Es dürfe doch keine „Verleihung“ von Adelstiteln durch die Hintertüre (des Namensrechts) geben, empört er sich. Seit mehr als 80 Jahren gab es im Hause Löwenstein-Wertheim-Freudenberg offiziell weder den Titel noch den Namensbestandteil Fürst, stellt er fest und bilanziert: Die Anweisung der Regierung von Unterfranken ist rechtswidrig, der Namensänderungsbescheid vom 2. März 2012 stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung dar. Und ganz der staatstreue Beamte schreibt er: „Die Bindungswirkung der Entscheidung beeinträchtigt meine künftige Arbeit in einer mit meinem Amtseid nicht zu vereinbarenden Art und Weise.“
Die Antwort aus München, unterzeichnet von Innenstaatssekretär Gerhard Eck, ist lapidar. Natürlich habe es eine Einzelfallprüfung gegeben mit dem Ergebnis, „dass insbesondere die im Antrag vorgetragenen besonders gewichtigen wirtschaftlichen und sozialen Gründe die begehrte Namensänderung in der Gesamtschau rechtfertigen“.
Noch knapper fällt die Antwort der Pressestelle des Innenministeriums auf eine Anfrage dieser Zeitung aus. Statt Antworten auf sieben konkrete Fragen auch hier nichts als floskelhafte Formulierungen.
Und wie geht es W., dem Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter? „Der leidet wie ein geprügelter Hund“, sagt der SPD-Politiker und stellvertretende Main-Spessart-Landrat Harald Schneider, der die nicht ganz alltägliche Geschichte vom „Fürst“ und der „Fürstin“ sowie dem unbeugsamen Sachbearbeiter W. von Anfang bis Ende verfolgt hat. Dabei erinnert sich Schneider an die Äußerung eines nicht ganz unbedeutenden Provinzfürsten, der W. mit Michael Kohlhaas verglich. Das ist der Rosshändler aus Heinrich von Kleists gleichnamiger Novelle, der zum Mordbrenner wird, nachdem ihm ein Adeliger übel mitgespielt hatte.
Kohlhaas endete am Schafott, W. wurde lediglich in eine andere Abteilung des Landratsamtes versetzt. Wegen der Auflehnung gegen die Obrigkeit, wegen seiner Unbeugsamkeit, die ihm als Sturheit ausgelegt worden ist? Thomas Schiebel sagt, die Versetzung des W. sei Teil einer größeren Personalrochade im Amt gewesen und er als Landrat sei in Personalangelegenheiten zum Schweigen verpflichtet. Natürlich wollten wir auch mit W. sprechen. Auch der schweigt. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
Nachwort: 1999 veröffentlichte ein damals 32-jähriger Adelsspross, Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich ein Buch mit dem Titel „Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen“. Im Gespräch mit dem Magazin „Spiegel“ prangerte er die Lobbyarbeit der Adelsverbände an, die verfassungsrechtliche Grundsätze rücksichtslos ignoriere. „Graf“, „Prinz“ oder „Fürst“ würden nicht ohne Hintergedanken vor den Vornamen gerückt: „Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein.“
Eine provokante These. Die ist aber, der umjubelte Aufstieg des durchlauchtigsten Freiherren und Blenders Karl-Theodor zu Guttenberg und der politische Druck aus München im Falle derer zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg zeigen das, nicht an den Haaren herbeigezogen. Auch Landes- und Provinzfürsten sonnen sich gerne im Glanz Seiner oder Ihrer Durchlaucht.
wurst !! In den Dörfern ihrer jeweiligen Herkunft sind es meistens sprachlich die "Herr-
schaften". Das war so und ist so ....
Wenn zB in Rüdenhausen "Fürst Karli" die Trommel schlägt, dann trägt er die Lederhose
und den Wams der "Wengertsmusikanten" . Wer ihn nicht persönlich kennt, denkt des
is einer aus dem Wengert der auf die Pauke haut.
Aber richtig ist, Einflussnahmen auf das Politgeschehen in Dorf und Land unter den
" vermeintlichen Schutzschild " wohlklingender Bezeichnungen ist nicht jedermanns
Geschmack.
Kümmere dich nicht um einen Fürst, wenn du nicht berufen bist !!