Die Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte sind in Unterfranken im vergangenen Jahr gegenüber 2011 um 16 Prozent zurückgegangen. Wie das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag mitteilte, betrug der Rückgang bayernweit 2,6 Prozent. Dennoch wurde – statistisch gesehen – jeder zweite unterfränkische Ordnungshüter 2012 während des Dienstes von Straftätern beleidigt, bespuckt, geschlagen oder getreten. 180 wurden im Einsatz verletzt. Dies stellt aus Sicht des Polizeipräsidiums weiterhin „ein bedenkliches hohes Niveau“ dar.
Solche fortlaufend aktualisierten Auswertungen haben Einfluss in Einsatzkonzeptionen (wie für Feste und Veranstaltungen). Sie fließen auch in das Einsatztraining ein. Dabei geht es insbesondere um das Einüben konfliktträchtiger Situationen, die gerade im Umgang mit alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Straftätern vorkommen. Schwieriger gestaltet sich die Vorbereitung auf offenbar grundlose Angriffe, zu denen es im Jahr 2012 in 78 Fällen kam. Bei 13 Prozent aller Fälle wurde Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt, ohne dass eine polizeiliche Maßnahme vorausging.
Tatverdächtige waren oft erwachsene Männer. 84 Prozent standen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Von den 472 ermittelten Tatverdächtigen waren 335 zuvor bereits in Erscheinung getreten. 131 sind Wiederholungstäter, also bereits in der Vergangenheit mit Gewalt gegen Polizeibeamte aufgefallen.
Im Bereich Main-Rhön wurden 219 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte (2011: 272) registriert: Im Bereich Mainfranken gab es 182 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte (2011: 282). Im Bereich Bayerischer Untermain kam es zu 186 Fällen von Gewalt gegen Polizisten (2011: 141).
Der Landtagsabgeordnete Harald Schneider (SPD), früher selbst Polizist, forderte, dass „im Bereich der Fürsorge mehr getan wird.“ Dabei geht es um besseren Rechtsschutz bei eigenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. „Viele Polizeibeamte fühlen sich allein gelassen, wenn sie Opfer einer Straftat wurden“, so der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern. Die Erhöhung des Strafrahmens bei Körperverletzung gegen Polizeibeamte von zwei auf drei Jahre habe nicht die erhoffte Wirkung gebracht. Die Verletzungen von Polizeibeamten führten zu 2924 Dienstausfalltagen, die von den Dienststellen kompensiert werden mussten.