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MÜNCHEN/BERLIN
Welcher Asylsuchende muss wohin?
Daniel Staffen-Quandt
 |  aktualisiert: 08.09.2014 22:44 Uhr

Völlig überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, beheizte Notzelte oder Massenschlaflager in alten Omnibushallen: Die deutschen Behörden stoßen derzeit vielerorts mit der Flüchtlingsunterbringung an ihre Grenzen. Welcher Asylsuchende nach der Ankunft in Deutschland in welches Bundesland und in welche Erstaufnahmeeinrichtung muss, ist in verschiedenen Vereinbarungen, Durchführungsverordnungen sowie Gesetzen geregelt. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wird jedes Jahr neu festgelegt in sogenannten Aufnahmequoten.

Dieses Jahr muss das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit mehr als 21 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge die höchste Quote an Asylsuchenden aufnehmen, gefolgt von Bayern mit rund 15 Prozent sowie Baden-Württemberg mit knapp 13 Prozent. Die niedrigste Quote hat Bremen mit nicht mal einem Prozent. Festgelegt werden die Quoten nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dieser werde für jedes Jahr anhand von Bevölkerungszahl und Steuereinnahmen der einzelnen Bundesländer berechnet, teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit.

Die Zuteilung der Asylsuchenden richtet sich auch noch nach anderen Kriterien – sie orientiert sich auch an aktuell verfügbaren Kapazitäten in den Ländern. Wenn, wie aktuell, für beide Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Bayern ein Aufnahmestopp gilt, müssen die anderen 15 Bundesländer vorübergehend auch jene Flüchtlinge aufnehmen, für die der Freistaat Bayern eigentlich zuständig ist. Daneben spiele außerdem die Herkunft der Flüchtlinge eine Rolle. Denn nicht in jeder Außenstelle des Flüchtlingsbundesamtes werde jedes Herkunftsland bearbeitet.

In Bayern wiederum regelt die Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) die weitere Verteilung der dem Freistaat zugewiesenen Asylbewerber. Laut der Verordnung gibt es eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf (Lkr. Fürth), dort hat auch der Landesbeauftragte für die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen seinen Sitz. Er ist unmittelbar dem bayerischen Sozialministerium unterstellt. Zudem gibt es in München eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne. Von dort aus werden die Flüchtlinge dann in die Regierungsbezirke verteilt.

10,8 Prozent für Unterfranken

Auch für diese Verteilung gelten Quoten, diese ändern sich in Bayern allerdings nicht jährlich. Das Gros der Flüchtlinge im Freistaat muss der Regierungsbezirk Oberbayern aufnehmen (33,9 Prozent). An zweiter Stelle folgt Schwaben mit 14,5 Prozent, dann Mittelfranken mit 13,5 Prozent. Nach Unterfranken kommen 10,8 Prozent der Flüchtlinge, nach Niederbayern 9,6 Prozent, nach Oberfranken 8,9 Prozent sowie 8,8 Prozent in die Oberpfalz. Die Quoten kann der Landesbeauftragte aus wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Gründen verändern.

Die Regierungsbezirke haben für die Unterbringung von Asylbewerbern Gemeinschaftsunterkünfte. Weil diese jedoch für die steigende Zahl der Flüchtlinge nicht mehr ausreichen, verteilen die Regierungsbezirke seit kurzem Flüchtlinge per „Direktzuweisungen“ an die Landkreise. Welcher Kreis und welche kreisfreie Stadt wie viele Flüchtlinge aufnehmen muss, ist mit fixen Quoten in der DVAsyl geregelt. Viele kreisfreie Städte waren von den Direktzuweisungen zunächst noch ausgenommen, weil dort die größten Gemeinschaftsunterkünfte angesiedelt sind. In Unterfranken hat man aber diese Ausnahmeregelung mittlerweile aber gekippt.

Werden Flüchtlinge erstmals von der Polizei in Deutschland aufgegriffen oder melden sie sich erstmals mit einem Asylgesuch bei einer deutschen Behörde, werden sie zur nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Über das bundesweite System „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) des Bundesamtes für Migration wird jedem Flüchtling eine Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt. Sofern er sich nicht bereits dort befindet, muss er sich selbst dorthin begeben. Erst in dieser Einrichtung kann er dann seinen formellen Asylantrag stellen.

 
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