Die „freundschaftlich-kumpelhafte Nähe“ zu den Jungs in der Jugendrotkreuzgruppe Bad Kissingen hat dessen früherer Leiter (33) schrittweise „bis zu eindeutig sexuell motivierten Übergriffen“ gesteigert und die „fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit“ der drei Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren „bedenkenlos für seine Zwecke ausgenutzt“.
Davon zeigte sich die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt am fünften Verhandlungstag überzeugt. Sie verurteilte den Angeklagten am Montag wegen siebenfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und eines sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu vier Jahren Freiheitsstrafe.
Dass er homosexuell ist, damit ist der 33-Jährige offen umgegangen. Die Kinder und Jugendlichen des Jugendrotkreuzes wussten es, auch ihre Eltern. In seiner Leiterposition setzte er sich darüber hinaus für Gewaltprävention ein, auch bezogen auf sexuelle Übergriffe. Wer sollte da auf den Gedanken kommen, dass er „Knaben“ zugewandt war – und Einladungen an sie zum Pizzaessen und Videoschauen für seine eigenen sexuellen Bedürfnisse missbrauchen würde?
Zusammen Pornofilme geschaut
Einen der drei Jugendlichen hat der Angeklagte oft in seine Wohnung eingeladen, mit ihm schon mal Pornofilme geguckt. Von einem freundschaftlichen Streicheln bis zur Hand auf dem Oberschenkel ist es schließlich zu weitgehenden sexuellen Handlungen gekommen. An einem Jungen hat er sich auf einer Fahrt zum BRK-Flohmarkt während der Übernachtung in Schlafsäcken im Lkw vergriffen. Dem noch 13-Jährigen näherte er sich in seiner Wohnung, wohin er ihn zum Videogucken eingeladen hatte. Als dieser abwehrte und forderte, nach Haus gebracht zu werden, bettelte der 33-Jährige darum, er solle nichts sagen, sonst verliere er seinen Job und könne sich „gleich erschießen“.
Für diese Jammerei hatte die Große Strafkammer besonders wenig Verständnis, habe er dabei doch alleine an sich gedacht und nicht an den gerade missbrauchten 13-Jährigen. Eines stellte das Gericht ganz klar: Fähig zur sexuellen Selbstbestimmung sei keines der Opfer gewesen. Der Angeklagte habe dies ausgenutzt.
Mit dem Urteil liegt die Kammer zwischen dem Antrag des Staatsanwalts und des Verteidigers. Letzterer hatte bereits angekündigt, der 33-Jährige wisse, dass er hier in der Gegend keine Zukunft mehr habe. Nach der Verbüßung seiner Gefängnisstrafe wolle er an einem anderen, entfernten Ort einen Neuanfang versuchen. Entschuldigt hat er sich bei seinen Opfern bisher nicht.