Weil sie einen Coburger Bordellbetreiber umgebracht haben, sind am Freitag am Landgericht Coburg zwei Männer wegen Totschlags zu je dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Als Anstifter gelten die Freundin des Opfers und ihr Noch-Ehemann – sie müssen für je sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden gaben nach Auffassung des Gerichts aber keinen konkreten Mordauftrag. Das Opfer sollte „nur“ so zugerichtet werden, dass es sein Bordell nicht mehr hätte betreiben können.
Die beiden 45 und 23 Jahre alten Haupttäter hatten den Bordellbetreiber Ende 2013 in seiner Wohnung erschlagen. Vor Gericht hatten sie gesagt, sie hätten den 66-Jährigen nicht töten, sondern ihm lediglich eine Abreibung verpassen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord und lebenslange Haft plädiert. Die Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten rechtfertigten dies jedoch nicht.
Der Prozess begann bereits 2014, das Gericht hörte mehr als 100 Zeugen. Demnach handelten die Freundin des Opfers und ihr Noch-Ehemann aus Habgier, als sie die beiden Schläger aus dem Rockermilieu engagierten. Die 42-Jährige wollte die Regie im Bordell selbst übernehmen und die Einnahmen für sich haben. Sie gab den Haupttätern den Schlüssel zur Wohnung des Opfers. Kennengelernt hatte sie den 66-Jährigen in einem Bordell. Er verliebte sich in die Prostituierte und mietete ihr ein Lokal, um ihr eine neue Existenz aufzubauen. Er selbst übernahm das Bordell, um seine Rente aufzubessern. Als es finanziell schlechter lief, „hat er als Lebensgefährte nicht mehr getaugt“, so der Vorsitzende Richter.