Die bei Jugendlichen beliebten Halloween-Partys in den Diskotheken gingen bislang abrupt um Mitternacht zu Ende. Zumindest mussten Discobetreiber in Bayern mit Beginn des Allerheiligen-Tages wenigstens die Musik auf Zimmerlautstärke runterdrehen, Tanzen war dann verboten. Das ist heuer anders: Erstmals dürfen Partygänger am stillen Tag Allerheiligen bis zwei Uhr weiterfeiern. Eine Veränderung, die noch die CSU/FDP-Koalition kurz vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet hat.
Die Kirchen sehen die Änderung des Feiertagsgesetzes, die sechs weitere stille Tage betrifft (siehe Infokasten), kritisch. So fürchtet Karl-Peter Büttner, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Bistum, dass der Feiertagsschutz „schrittweise total ausgehöhlt wird“. In „unserer hektischen Zeit, wo man an den meisten Tagen nicht zur Ruhe kommt“, tue die Stille Körper und Seele gut. Die Lockerung des Tanzverbots gefährde die Stille, so Büttner in einer Mitteilung. Stille Tage bedeuteten „keine Bevormundung durch die Kirche, sie seien im Interesse aller Menschen“.
Ein Bedürfnis nach Stille kennt auch Wolfgang Weier. Der Sprecher der Würzburger Diskotheken „Airport“, „Studio“ und „Zauberberg“ will sich aber nicht so gern vom Gesetzgeber vorschreiben lassen, wann Ruhe angebracht ist. Für ihn ist es kein Widerspruch, an Allerheiligen erst bis in den Morgen zu feiern und dann am Nachmittag auf dem Friedhof der Toten zu gedenken.
Weier begrüßt die Lockerung der Stille-Tage-Regelung. In Zeiten, in denen junge Erwachsene oft erst gegen Mitternacht ausgehen, verbessere die Zwei-Uhr-Grenze unter anderem die Wirtschaftlichkeit. „Die Gesetzesänderung ist gut für uns und die Besucher“, sagt auch Christian Kohl, Betreiber der „Nachtschicht“ in Bad Neustadt/Saale. Einem Tanzverbot ab zwei Uhr begegneten die Halloween-Gäste „mit weitaus mehr Verständnis“ als bisher. Um zwei Uhr werden die Tanzflächen gesperrt, verspricht Kohl, und die Musik werde dem „Charakter von Allerheiligen“ angepasst, wie es das Gesetz verlangt. Fragt sich, welche Musik das sein kann? „Wir drehen die Lautstärke runter“, so die Lösung im „Capitol“, dem Treff im Mainfrankenpark an der A 3. Wer Lust hat, könne bis fünf Uhr bleiben, erläutert Sprecherin Ingrid Weigert.
In „Airport“ und „Zauberberg“ ist derweil eher Schluss, „spätestens um drei“. Einem eventuellen Streit, welche Musik dem ernsten Charakter der stillen Tage entspricht, will man dort aus dem Weg gehen. Reicht schon eine Ballade von Adele oder müssen es Mozart und Beethoven sein? Oliver Platzer, der Sprecher von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, glaubt indes nicht, dass das Gesetz an dieser Stelle zu unkonkret formuliert ist. „Wir setzen auf die Vernunft aller Beteiligten.“ Ähnlich auch die Einschätzung der Kommunen. „Kontrollen an Allerheiligen sind nicht geplant“, versichert Christian Weiß, Sprecher der Stadt Würzburg.
Abwarten, ob und wie sich die Neuregelung bewährt, dafür plädiert Michael Schwägerl, Bezirksgeschäftsführer beim Hotel- und Gaststättenverband. Dort hätte man die Verbote gerne komplett gekippt. „Aber die Neuregelung ist ein Fortschritt.“
Minister-Sprecher Platzer bekräftigt derweil, Bayern habe nach wie vor die strengsten Regeln aller Bundesländer für stille Tage und halte daran „aus Überzeugung“ fest. Wäre unter absoluter CSU-Mehrheit also auch im Sinne der Kirchen eine Rückkehr zum Tanzverbot ab Mitternacht denkbar? Platzer: „Nein, das will Joachim Herrmann nicht.“
Stille Tage
Neben den gesetzlichen Feiertagen kennt das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage auch neun sogenannte „stille Tage“:
• Aschermittwoch
• Gründonnerstag
• Karfreitag
• Karsamstag
• Allerheiligen – 1. November
• Volkstrauertag (heuer 17. November)
• Totensonntag (heuer 24. November)
• Buß- und Bettag (heuer 20. November)
• Heiliger Abend – 24. Dezember
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem „ernsten Charakter dieser Tage“ entsprechen, verboten. Diese Regelung gilt künftig ab 2 Uhr, lediglich an Karfreitag und Karsamstag ab 0 Uhr sowie an Heiligabend ab 14 Uhr. An Karfreitag sind darüber hinaus in „Räumen mit Schankbetrieb“ musikalische Darbietungen jeder Art ausnahmslos verboten.
Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt, nicht jedoch an Karfreitag und am Buß- und Bettag.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße geahndet werden. Text: micz
Ich finde es auch ziemlich dämlich, wenn manche hier so tun, als würde die Kirche den freien Tag spendieren oder gar den Arbeitsausfall kompensieren. Die Kirche hat die Feiertage ebensowenig erfunden, wie die CSU die bayrischen Berge erbaut hat. Sie haben sie nur für sich vereinnahmt. Liebend gerne verzichte ich auf Feiertage von Klerus´ Gnaden - gegen entsprechenden Mehrurlaub selbstverständlich.
Es geht hier letztlich darum, dass ein intoleranter Atheismus alles Christliche aus der
Öffentlichkeit verbannen will. Aber die Wurzeln Europas sind nun mal christlich und wem
das nicht passt, ist nicht gezwungen hier zu sein. Schafft alles Christliche weg, was bleibt
dann noch. Der Islam wartet schon um in die Bresche zu springen. Lieber Glockenklang
als Verkehrslärm und das Gegröhle besoffener Kneipenheimkehrer. Wer nicht einmal
etwas Stille vertragen kann, ist geistig arm dran. Wenn dann einmal in diese sich zu
Tode feiernde Spaßgesellschaft eine Katastrophe einbricht, dann plötzlich sucht sie
Halt in der Religion. Das Christentum ist wahrlich kein Feind von Freude und Feste feiern, aber das Leben besteht nicht nur daraus.
Wenn Ihr Christenchauvinisten euch doch nur einmal an eure eigenen Predigten erinnern würdet...
Solche bayrischen Feiertage sollten auf jeden Fall mal auf den "Prüfstand" !
sanfte weiche Glocke und ist niemals so brutal laut wie eine in der Innenstadt.
Vor allem nicht wie in der PLEICH - DONG DONG- da glaubte ich manchmal mir fällt
gleich der Kirchturm aufn Kopf.
Aber das nur nebenbei...
Das Christentum und die Kirche bieten genügend Anlass zur Kritik, aber sie haben über Jahrhunderte unseren Kontinent geformt, Bildung und Kultur vorangetrieben, bis sie eben nicht mehr modern genug waren und in unserer Zeit in eine Krise ob ihrer Daseinsberechtigung gerieten. Denn wozu soll ein moderner, hochgebildeter Mensch mit allseinen Freiheiten und seinem enormen Bildungsniveau und seiner abgeklärten Sicht auf ie Dinge (eigene Sterblichkeit, Zukunft der Welt) heute noch Trost bei einer abstrakten Gottheit finden.
Warum halten Sie eigentlich christliche Bräuche für primitiv? Finden Sie J.S. Bachs Kirchenmusik oder die einzigartigen Sakralbauten auf unserem Kontinent primitiv oder die durchdachte, kunstvolle Liturgie?
Es ist richtig, dass man alle Religionen ihre Religionsfreiheit lässt. Dazu gehört meiner Mei-nung nach auch, dass man religiöse Sitten und Rieten respektiert und toleriert, sofern diese nicht unmenschlich im weitesten Sinne sind, bzw. gegen geltendes Recht, oder gar gegen Menschenrechte verstoßen.
Aber ich gehe davon aus, dass von denen die mit der Kirche nichts (mehr) anfangen können oder gar ausgetreten sind – egal welcher Religion oder Konfession – morgen nicht freiwillig zur Arbeit gehen bzw. wenn sie arbeiten müssen, dann nur weil sie zur Berufsgruppe derer gehören, die auch an Sonn- und Feiertagen ran müssen, und auf evtl. (wenn auch vielleicht nur geringe) „Feiertags“-Zuschläge nicht verzichten.
Frage mich deshalb, was die damals Regierenden dazu bewogen hat, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Den jungen Leuten in Bezug auf Party was Gutes zu tun, war doch noch nie deren Ding!