Einem besonders aktiven Vertreter der Adress- und Branchenbuch-Abzocke ist ein Riegel vorgeschoben. Seit 21. Februar darf die GWE GmbH Düsseldorf ihre Formulare mit dem Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ nicht mehr verschicken, weil irreführend und wettbewerbswidrig. Dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 2011 hat der Bundesgerichtshof jetzt letztinstanzlich bestätigt.
Seit vier Jahren hatte die GWE auch in Unterfranken an Gewerbetreibende und sogar an Vereine, Kindergärten und Privatleute Vordrucke geschickt, auf denen die Angaben zur Adresse überprüft und ergänzt werden sollten. Noch am 4. Februar erhielt etwa die Freiwillige Feuerwehr Gemünden-Aschenroth (Lkr. Main-Spessart) ein solches Fax. Wer das fast amtlich wirkende Formular gemäß Aufforderung arglos unterschrieb und „gebührenfrei per Fax“ zurückschickte, schloss einen Zweijahresvertrag über einen Eintrag auf der Internetseite der GWE für über 1000 Euro – das stand im Kleingedruckten.
Wie viele Geschädigte es gibt, ist nicht bekannt. Die Main-Post berichtete seit Juli 2011 mehrfach über diese Abzockversuche und Gegenmaßnahmen hiesiger Anwälte. Zum Begriff „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ weist die Internetsuchmaschine Google 526 000 Treffer aus, zumeist Beschwerden. Erfolgreich geklagt hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern, teilt die IHK Ostbrandenburg mit.
Am 12.03.2013 haben wir für unsere Tochterunternehmen ebenfalls noch mal so einen Vordruck zum Überprüfen der Daten zugesendet bekommen.
Sehr gut, dass hier ein Riegel vorgeschoben wird.