Das Schwurgericht Schweinfurt hat den 31-jährigen David B. aus Schweinfurt am Donnerstag nach elf Verhandlungstagen wegen Totschlags zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
„Zweifelsfrei“ stehe fest, so Vorsitzender Erik Ohlenschlager, dass der Angeklagte nach schwersten Demütigungen durch das spätere Opfer (33) zu einem Messer gegriffen und gezielt zugestochen habe. Die vom Angeklagten geschilderte Notwehrsituation sei eine Schutzbehauptung.
Die Tat geschah am 18. Oktober 2011 in der Obdachlosenunterkunft der Stadt. Entscheidend ist die Vorgeschichte: Der Vater des späteren Opfers, ein alkoholkranker Mann, hatte herumerzählt, David B. habe ihn geschlagen.
Wahrscheinlich stimmt das nicht. Gleichwohl glaubt es der Sohn: Der 33-Jährige und ein Kumpel schnappen sich jedenfalls den Angeklagten und prügeln ihn deshalb krankenhausreif.
Die Folge war ein Strafverfahren gegen die zwei Schläger, was den 33-Jährigen veranlasst, nun David B. unter Druck zu setzen, damit der nicht gegen sie aussagt. Es gibt weitere unschöne Begegnungen und eine angebliche Aussprache. Der vom Angeklagten erhoffte Friede herrscht aber nicht.
Im Gegenteil: Nach Bordellbesuchen tauchen der 33-Jährige und ein anderer Freund am frühen Morgen des 18. Oktober in der Bleibe von David B. im Obdachlosenheim auf. Man wolle übernachten. B. lehnt das erst ab, der 33-Jährige besteht aber darauf.
Als der 33-Jährige dann den Mantel des B. wiederum verächtlich auf den Boden knallt, fällt ein Messer heraus, das sich B. wegen seiner Angst eingesteckt hatte. Das spätere Opfer ergreift das Messer, bedroht den Angeklagten auch damit. Das alles glaubt das Gericht B.. Es glaubt ihm auch seine Todesangst. Nicht aber die Notwehrsituation.
Das spätere Opfer habe jetzt nämlich vom Angeklagten abgelassen, habe den Raum verlassen. Der Angeklagte hätte hier die Zimmertüre absperren, die Polizei mit dem Handy rufen können. Dann wäre wohl nichts passiert.
Er habe aber wegen der Degradierungen und des in Herrenmanier auftretenden 33-Jährigen hier den Entschluss gefasst, zu töten. David B. habe sich das abgelegte Messer geschnappt, sei hinterhergelaufen und habe gezielt in die Brust gestochen. Es kommt zum Kampf, der sich in den Flur, in die separate Toilette verlagert.
Weitere Male sticht B. zu, der letzte Stich ins Herz ist tödlich. „Die fatale Aussage des Vaters hat letztlich seinen Sohn das Leben gekostet“, resümiert Ohlenschlager. Das Opfer hatte zur Tatzeit über, der Angeklagte knapp unter zwei Promille intus.
Ankläger Peter Weiß hatte wie die Nebenklageanwälte Stefan Wagner und Christina Glück – sie vertraten zwei Schwestern und die Eltern des Getöteten – elf Jahre gefordert. Verteidiger Hubertus Krause hatte wegen der Notwehrsituation auf Freispruch, oder eine deutlich niedrigere Strafe wegen einer Tat im Affekt plädiert.