Liselotte „Lilo“ Seybold kennen viele als engagierte Frau, die für den „Weißen Ring“ Verbrechensopfern vor Gericht Beistand leistet. An diesem Samstag sammelt die Schweinfurterin Unterschriften gegen eine Rentenregelung, die sie als große Ungerechtigkeit empfindet: dass nämlich die Witwenrente auf das Einkommen des hinterbliebenen Ehepartners angerechnet wird. In ihrem Fall führt das dazu, dass von der zusätzlichen Mütterrente, die ihr seit Mitte 2014 zusteht, fast nichts mehr übrig bleibt.
Im Juli 2014 hat Lilo Seybold ihrem Rentenbescheid entnommen: Von der Mütterrente in Höhe von 85,80 Euro, die ihr forthin für die Erziehung dreier Kinder zusteht, plus einer Rentenerhöhung um 1,67 Prozent, bleiben ihr netto 4,63 Euro. Grund: Die Mütterrente erhöht ihre Regelaltersrente, die auf ihre Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Ergebnis: Ihr Alterseinkommen erhöht sich nicht etwa um gut 85 Euro, sondern die Anrechnung frisst den Großteil davon auf, weil ihre erarbeitete Rente die Freibetragsgrenze von 755,30 Euro übersteigt.
„Dies erachte ich als ungerecht, da Ehepaare, die gemeinsam alt werden, keine Kürzungen hinnehmen müssen“, schreibt die 73-Jährige zur Begründung ihrer Petition, die sie an den Deutschen Bundestag richten will. Sie sieht schlicht den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Weil ihre Kinder ab 1977 eine Halbwaisenrente von 180 Mark bezogen hätten, hätten sie in der Ausbildung kein BAföG bekommen. Um ihnen eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen, habe sie wieder ganztags gearbeitet. Dafür aber, dass sie sich mit Fleiß eine Rente erarbeitet habe, werde sie „nun auch noch bestraft“, so Lilo Seybold. Dass die Hinterbliebenenrente „nur“ 60 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt, kritisiert sie nicht, wohl aber, dass dieser Betrag zum Nachteil des Hinterbliebenen auf sein übriges Einkommen angerechnet wird.
Just nachdem Lilo Seybold den Bescheid über ihre zusammengeschmolzene Mütterrente erhalten hatte, stand das Infomobil des Bundestages auf dem Marktplatz – mit der Wahlkreisabgeordneten Anja Weisgerber (CSU). Dieser trug die Rentnerin ihr Anliegen vor, doch von der Antwort war sie bitter enttäuscht. In ihrem Schreiben rechnet Weisgerber ihr vor, wie sich ihre selbst erarbeitete Regelrente infolge der zusätzlichen Rentenpunkte für die Geburten ihrer Kinder erhöht habe – mit der Folge, dass dadurch ihre Witwenrente geschrumpft sei.
„Ihre Verwunderung darüber kann ich sehr gut nachvollziehen“, schrieb die CSU-Angeordnete, um dann die Logik der Rentenversicherung wiederzugeben. „Geholfen hat mir das nicht“, sagt Seybold. Das gilt besonders für den Satz, die Einführung der Mütterrente sei „ein großer politischer Erfolg für die CSU und besonders für uns Frauen“.
Im Linke-Büro hat die 73-Jährige ihr Anliegen vorgetragen, ohne eine Reaktion zu bekommen. Lobend äußert sie sich über MdL Kathi Petersen (SPD). Sie habe Verständnis geäußert und ihr Tipps gegeben – insbesondere für die Abfassung ihrer Petition an den Bundestag. 60 Unterschriften hat sie bereits gesammelt. An diesem Samstag wird sie von 10 bis 13 Uhr auf dem Georg-Wichtermann-Platz/Ecke Keßlergasse stehen und um weitere Unterschriften werben.
Bis Mitte der 1980er Jahre wurde eigenes Einkommen nicht mit Hinterbliebenenrente verrechnet. Diese Regelung wünscht sich Lilo Seybold zurück – dafür startet sie die Petition. „Mein Anliegen ist ja keines, das nur Ältere angeht“, sagt sie, „jeder kann von diesem ungerechten Gesetz betroffen sein, auch die Jungen.“
Es kommen nur 2 Jahrgänge in den Genuss.
Das gleiche Spiel mit Senkung der KK-Beiträge auf 14,6%.
Alles Märchen