Würzburg/Thüngersheim - Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat das Würzburger Schwurgericht den 69-jährigen Paul S. verurteilt. Er hat in Thüngersheim (Lkr. Würzburg) den 83-jährigen Stefan M. mit einem Hammer erschlagen.
69 Jahre alt ist Paul S. heute. Wenn in 15 Jahren erstmals geprüft wird, ob er auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann, wird er 84 sein. Ein Jahr älter als Stefan M., den er am 5. Mai 2003 erschlagen hat. "Bei jemandem mit Ihrem Lebensweg versteht es sich nicht von selbst, dass er nach 15 Jahren eine Bewährungschance bekommt", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Treu zum Angeklagten.
Er sprach damit die Vergangenheit des Angeklagten an. Vieles liegt hier im Dunkeln. Zeit seines Lebens hat der 69-Jährige Lügen um sich gesponnen. Auch während des Prozesses konnte nicht geklärt werden, welche Teile seiner Lebensgeschichte Dichtung sind und welche Wahrheit. Fest steht nur, dass der 69-Jährige immer betrogen hat. Oft waren es Frauen, denen er mit seinen Geschichten Geld aus der Tasche zog. Dafür hat er mit 27 Vorstrafen und 15 Jahren hinter Gittern bezahlt.
Nach seiner letzten Haftentlassung Ende 2001 strandete Paul S. in Thüngersheim. Mit 410 Euro Rente und 180 Euro Wohngeld. Nicht viel für einen wie ihn, der sich gerne mit Luxus umgibt. Im Dorf lernte er Stefan M. kennen. 83 Jahre war der Witwer alt, 62 Kilo leicht, konnte kaum laufen, kaum sehen, kaum die Arme heben. Aber er hatte Geld. Und das gab er gerne aus. Zum Beispiel für Huren. Und wohl auch für Paul S.
Das Gericht glaubt, dass der 69-Jährige dem Greis nicht "aus Nächstenliebe" zur Hand ging. Es vermutet sogar, dass ihm Stefan M. und sein unkonventioneller Lebenswandel zuwider waren. Trotzdem besuchte er ihn regelmäßig. "Weil Stefan M. sich mit Geld Zuneigung erkaufte". Und weil Paul S. Geld brauchte, sagt das Gericht.
Am Tattag hatten die Männer Streit. Das Gericht ist überzeugt, dass es um Geld ging. Geld, das Paul S. dem 83-Jährigen schuldete oder das er sich von ihm leihen wollte. Vielleicht habe der Greis dem 69-Jährigen auch ans Hinterteil gegriffen. "Aber nur um ihn zu ärgern", wie der Vorsitzende betont. Nicht aus sexuellen Motiven. "Stefan M. war eindeutig heterosexuell." Auf jeden Fall schlug Paul S. dem alten Mann jetzt ins Gesicht. Der 83-Jährige blutete, rief laut um Hilfe. Und, davon ist das Gericht überzeugt, "er drohte mit einer Strafanzeige".
Das war das letzte, was Paul S. gebrauchen konnte. Er stand unter Führungsaufsicht, eine Körperverletzung hätte ihn wieder ins Gefängnis gebracht. "Er musste Stefan M. zum Schweigen bringen", sagt der Vorsitzende. Und das tat Paul S. Mit wuchtigen Hammerschlägen zertrümmerte er den Schädel des alten Mannes. Während Stefan M. starb, ging sein Mörder ins Bad, wusch sich, nahm die 1500 Euro Bargeld des 83-Jährigen vom Tisch _ und verschwand. Später stellte er sich. Zuvor hatte er einen Brief geschrieben, in dem er behauptete, der gebrechliche Stefan S. habe ihn mit einer Säge und einem Hammer angegriffen. Eine Version, die das Gericht "erstunken, erlogen und grotesk" nannte.
Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst zur Kenntnis. Ob er eine Revision anstrebt, ist noch nicht bekannt.