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WÜRZBURG/MAIN-SPESSART
Kind missbraucht: Pfarrer muss ins Gefängnis
Zwei Jahre und neun Monate muss ein 58-jähriger Priester ins Gefängnis. Er hat über mehrere Jahre hinweg den kleinen Sohn seiner Haushälterin sexuell missbraucht.
Verurteilt       -  Der katholische Priester Michael W. ist wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
| Der katholische Priester Michael W. ist wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:25 Uhr

Er wollte eine Bewährungschance. Der ehemalige Pfarrer einer Gemeinde im Kreis Main-Spessart hatte gehofft, dass seine Selbstanzeige, sein Geständnis, seine Entschuldigung und die Schmerzensgeldzahlung seines Ordens an das Opfer ihn vor dem Gefängnis bewahren.

Die Erste Strafkammer des Würzburger Landgerichts hat das alles gewürdigt. Sie hat auch anerkannt, dass der Angeklagte „echte Schuldeinsicht und Reue“ gezeigt hat. Aber, so ihr Vorsitzender Burkhard Pöpperl, es wäre ein „ein völlig falsches Signal“ gewesen, hätte der 58-Jährige als freier Mann weiterleben können.

„Jeder weiß, dass Kinderseelen an einem Missbrauch zerbrechen“, sagte Pöpperl. Insbesondere einem Seelsorger müsse klar sein, dass er damit „schwerste Folgen“ für das weitere Leben seines Opfers verursacht.

Der katholische Priester trat 1991 in das Leben seiner späteren Haushälterin und deren Familie. Als die Ehe der Frau mit einem evangelischen Pfarrer zerbrach, kümmerte er sich um sie – und wurde für ihren kleinen Sohn zum Vaterersatz. Durch den Missbrauch des Kindes, so das Gericht, habe er „die zerrüttete Familie schamlos für seine eigenen Bedürfnisse ausgenutzt“.

In einem Haus seines Ordens, im Pfarrhaus, im Schwimmbad hatte der 58-Jährige, der sich als homosexuell bezeichnet, aber einen Hang zu kleinen Buben vehement bestreitet, das Kind missbraucht. Für den Mann, der laut Urteil „kaum eigene sexuelle Erfahrungen gemacht“ und „seine Sexualität stets unterdrückt hatte“, sei der kleine Junge mit den autistischen Zügen „reizvoll und stets verfügbar“ gewesen. Der Angeklagte habe „ganz bewusst Grenzen überschritten“, seine Taten hätten „System gehabt“, sagte Pöpperl.

Der Vorsitzende würdigte das Verhalten des Ordens, der den Geistlichen sofort nach seiner Selbstanzeige aller Ämter enthob, ihn in ein abgelegenes Kloster entsandte und dort eine Art Hausarrest über ihn verhängte.

Bis heute hat der Pater dort laut Pöpperl, „nur noch Pflichten, aber keine Rechte“. Nach seinen eigenen Angaben wurde dem 58-Jährigen „das Taschengeld gekürzt“, er musste sein Auto abgeben und darf keine sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen besuchen. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kommt ein kirchenrechtliches Verfahren auf ihn zu, das mit seiner Entfernung aus dem Orden enden kann. „Dann wäre er Hartz-IV-Empfänger“, so sein Anwalt Klaus Wasserburg.

Das Opfer des Paters nahm das Urteil der Kammer „wohlwollend zur Kenntnis“. Der inzwischen 25-Jährige war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Der Vorsitzende dankte ihm ausdrücklich für sein „vorbildliches Verhalten“ vor Gericht und seine „klaren Worte“.

Der sehr intelligente junge Mann hatte im Prozess gesagt, dass es ihm „gar nicht gut“ gehe. Bis heute leidet er unter anderem an Depressionen und wird seit mehreren Jahren therapiert. Durch die 80 000 Euro Schmerzensgeld des Ordens ist der Student für eine Weile finanziell abgesichert.

Seine Mutter, Zahnärztin von Beruf, ist nach dem Verlust ihrer Stelle als Haushälterin des Angeklagten verarmt und lebt von Hartz IV. Das Gericht musste ihr sogar die Fahrtkosten zum Prozess vorstrecken.

Ob der Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will, ist unklar. Sein Verteidiger konnte dazu „jetzt unmöglich etwas sagen“.

 
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  • willy.sachs
    Zum Glück bin ich aus dem Verein raus.
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  • inalwe
    erfolgte, ist das Urteil schrecklich.

    Wenn es stimmt, dass das Opfer autistische Züge hat, ist es noch viel schrecklicher. Ist sich der Richter bewusst gewesen, dass Kindesmissbrauch für ein, für unsere Normen "gesundes" Kind, ein Bruch in seiner Entwicklung ist, der schwer verarbeiten wird? Bei einem Kind mit "autistischen Zügen" gehe ich davon aus, dass es sich um jemanden handelt, der zwar in der Lage ist, sich im Alltag für die Allgemeinheit "Regelkonform" zu verhalten, aber dennoch, einem Autisten gleich, über eine viel sensiblere Wahrnehmung verfügt. Wenn für einen Nicht-Autisten, der Missbrauch im Kindesalter eine lebenslange Bürde ist, wie ist es dann, für dieses Opfer? Und Autisten, sei die Behinderung nun stark oder ganz leicht ausgeprägt, können schwer persönliche Gefühle nach außen reflektieren. Mir tut das Opfer unendlich Leid, das sein ganzes Leben mit dieser Vergangenheit umgehen muss. Dagegen ist die verhängte Strafe einfach nur lächerlich.
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  • Wenn ich mich recht entsinne, hat der Herr sich erst gemeldet, als er wusste dass eine Strafanzeige gegen ihn ergangen ist. Die Taten selbst sprechen für sich. Die Würdigung des Vorgehens des Ordens hat in dieser Strafsache nichts aber auch gar nichts verloren! Darum geht es nicht in der Urteilsfindung bzgl. einer Straftat! Dass dann das Strafmaß weit untergalb des möglichen liegt hat mehr als ein "Geschmäckle"! Es ist absurd, dass jemand der voll schuldfähig ist (sich also seiner Taten voll bewusst gewesen sein muss), ein wesentlich geringeres Strafmaß bekommt, als jemand der möglicherweise in den Maßregelvollzug (auf zunächst unbefristete Zeit) geschickt wird, da er zum Zeitpunkt der Tat erkrankungsbedingt schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war! Das Urteil ist ein Skandal!
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  • Der Vorsitzende würdigt das Verhalten des Ordens, der den Geistlichen sofort nach seiner Selbstanzeige aller Ämter enthob, ihn in ein abgelegenes Kloster entsandte, dort eine Art Hausarrest über ihn verhängte sowie ihm das Taschengeld kürzte.
    Das klingt eher nach der Bestrafung eines Jugendlichen für einen Lausbubenstreich !
    Warum der Vorsitzende das Verhalten des Ordens würdigt ist mit einem Fragezeichen zu versehen.
    Der Orden nimmt den Täter aus der Schusslinie und gewährt ihm Unterschlupf mit Kost und Logis und reduziertem Taschengeld.
    Komnsequenter Weise müsste der Pfarrer sofort aus dem Orden ausgeschlossen werden und sehen wo er bleibt.
    Zudem ist das Urteil sehr milde ausgefallen. Bei guter Führung ist der Täter nach einem Jahr "Freigänger" und ein halbes Jahr später wird ihm die Reststrafe erlassen.
    Besonders verwerflich ist, dass der Pfarrer sich in eine Familie eingeschlichen hat und ein autistisches Kind mißbraucht hat. Hier wäre eine Strafmaß von 5 Jahren angemessen.
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  • vindexsinenomine
    Das Urteil ist lächerlich, eine Jahrzehnte lange Freiheitsstrafe wäre das einzig angemessene im Anbetracht des Verbrechens. Vergewaltiger und Kinderschänder sind schlimmer und gefährlicher als die meisten Mörder.
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