Einen sechsjährigen Jungen hat ein Krankenpfleger im vergangenen Oktober in einer Klinik im Raum Würzburg missbraucht. Nun wurde der 26-Jährige vom Amtsgericht Würzburg verurteilt.
Das Kind hatte eine Blinddarmentzündung, die Mutter konnte nicht bei dem Kleinen im Krankenhaus bleiben, weil sie noch ein Kind daheim hat. Der Krankenpfleger beruhigte die besorgte Frau: „Bei uns ist ihr Sohn in guten Händen“. Dem war aber nicht so. Nach der Operation missbrauchte der 26-Jährige den kleinen Jungen oral.
Nun steht der Krankenpfleger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch vor, er räumt alle Vorwürfe sofort ein. Das hat er auch bei der Polizei schon getan, nachdem sein Opfer sich der Oma anvertraut hatte. Dem Jungen erspart der Angeklagte durch sein Geständnis eine peinliche Aussage.
„Ich kenne mich so nicht“, sagt der Angeklagte, der sich sehr schämt für das, was er getan hat – und der, außer mit seinem Therapeuten noch mit niemand über die Tat gesprochen hat. „Ich hatte immer ein normales heterosexuelles Sexualleben“. Weder vor noch nach der Tat habe er ein Kind angerührt.
Der 26-Jährige ist jetzt arbeitslos. Kurz nach dem Missbrauch des Sechsjährigen hat er im selben Krankenhaus eine junge Frau beim Umziehen mit seinem Handy gefilmt. Weil das rauskam, wurde er fristlos entlassen. Die nächste Anstellung in einer Klinik verlor er, weil er die Karten auf den Tisch legte und seiner Chefin erzählte, dass gegen ihn ein Missbrauchsverfahren läuft.
„Ich suche jetzt eine Stelle in einem Altenheim oder in einer geriatrischen oder Reha-Klinik“, erzählt der 26-Jährige vor Gericht, „auf jeden Fall eine Arbeit weit weg von Würzburg und wo ich nichts mit Kindern zu tun habe“. Er hat auch bereits eine Therapie begonnen. Und er hat sich bei den Eltern seines Opfers entschuldigt und einen Kredit aufgenommen, um dem Jungen 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen zu können. „Mehr kann ein Täter nach seiner Tat nicht tun“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Trapp.
Ob der Sechsjährige durch den Missbrauch bleibenden Schaden erlitten hat, ist nicht klar. Seine Eltern berichten dem Gericht, dass er eine Weile wie ein „Kleinkind gesprochen“ habe. In der Schule sei er verträumt gewesen. Aber das habe sich alles wieder gebessert.
„Was bringt es der Gesellschaft, wenn wir den Angeklagten wegsperren?“, fragt Trapp in seinem Plädoyer und beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Verteidiger Hans-Günther Deubel betont, dass sein Mandant „eine Bewährung wert“ sei.
Das Gericht verurteilt den 26-Jährigen zu einhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Auflage muss er unter anderem seine Psychotherapie fortführen und sich eine neue Anstellung suchen, wo er keinesfalls mit Kindern zu tun hat.
Am Ende der Urteilsverkündung gibt der Vorsitzende Richter Bernd Krieger dem Angeklagten den Rat, seine Bewerbungen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Schließlich sei das Führungszeugnis des 26-Jährigen derzeit „sauber“. Aber in „fünf bis sechs Wochen steht die Verurteilung drin“.
Unsere Rechtssprechung ist wirklich lachhaft!!!!!
Deshalb wird niemand vor diesem Mann sicher sein. Auch ältere Menschen nicht. Dass er in einem sozialen Beruf weiterarbeitet ist deshalb sehr riskant und fahrlässig.
Falls der Täter eine fundierte Psychotherapie macht, könnten für ihn sehr belastende Dinge ans Licht kommen. Z.B. über selbst erlebte frühe sexuelle Misshandlungen.
Solche Phasen sind besonders riskant. Denn es kann bedeuten, dass der Patient sein Verhältnis zu seinen Angehörigen und seine Biografie neu überdenken muss.
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden