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WÜRZBURG
Junge auf Bahnhofstoilette missbraucht: Haft
Von unserem Mitarbeiter Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 11.12.2019 20:00 Uhr

Er war auf der Suche nach einem sexuellen Kontakt mit einem erwachsenen Mann, traf aber auf ein Kind: Weil er in der Toilette am Würzburger Busbahnhof an einem 13-jährigen Schüler sexuelle Handlungen vorgenommen hat, wurde ein 51-jähriger Hilfsarbeiter aus dem Kreis Würzburg vom Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen einer leichten Intelligenzminderung ist der Mann nur eingeschränkt schuldfähig. Ohne Therapie muss bei ihm mit ähnlichen Taten gerechnet werden, deshalb hat die 1. Strafkammer, auch auf Wunsch des Angeklagten selbst, seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

„Menschen, die Opfer von Straftaten werden, sind oft zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Vorsitzende Richter Claus Barthel. So war es bei dem 13-Jährigen am Nachmittag des 21. Oktober 2011: Als er in einer Kabine der öffentlichen Toilette zwischen Hauptbahnhof und Busbahnhof seine Notdurft verrichtete, wurde er durch ein Loch in der Trennwand von dem Angeklagten beobachtet. Der 51-Jährige steht nach eigenen Angaben zwar eher auf Frauen, hatte aber auch schon öfter auf Parkplätzen und Autobahnraststätten sexuelle Kontakte mit Männern.

Auch an diesem Freitagnachmittag war der 51-Jährige nach Feierabend in der bei Insidern für homosexuelle Kontakte bekannten Toilette auf der Suche. Allerdings nicht gezielt nach einem Kind, wie das Gericht feststellte: „Er wollte Sex mit einem Mann und konnte seinen Plan nicht mehr ändern, als er erkannte, dass es ein Kind war“, sagte Barthel. So hat es ein psychiatrischer Sachverständiger aufgrund der Intelligenzminderung in seinem Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten festgestellt.

Gewalt angewendet hat der Mann nicht, nachdem der Schüler die Tür der Toilettenkabine auf sein Klopfen hin öffnete. „Er war fast höflich“, sagte Barthel. Der 13-Jährige war so verängstigt, dass er für kurze Zeit Oralverkehr über sich ergehen ließ. Das genügt, um den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu erfüllen.

Erwischt wurde der Mann, weil der Junge sich noch am selben Tag seiner Mutter anvertraute und DNA-Spuren an ihm gesichert werden konnten. Der 51-Jährige ist wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern vorbestraft, seine genetischen Merkmale waren in der Datenbank der Kriminalpolizei gespeichert. Ende März 2012 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Dass er ein umfassendes Geständnis ablegte und seinem Opfer damit einen belastenden Auftritt im Zeugenstand ersparte, wertete das Gericht zu seinen Gunsten.

 
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