Schwerwiegende Folgen hat ein Drogendeal für einen 32-Jährigen aus dem Landkreis Main-Spessart: Als Bräutigam wollte er bei seiner Hochzeit für die Gäste die eine oder andere Portion Haschisch aus der Tüte zaubern. Für die 200 Gramm, die er bei einem Kumpel bestellt hatte, kassierte der Käufer eine Haftstrafe von 20 Monaten. Damit darf der Ehemann nicht ins Heimatland seiner Frau, nach Australien, einreisen. Dort bekommt man kein Visum bei Freiheitsstrafen von einem Jahr oder mehr.
Der Mann stand wegen des ungeklärten Todes seiner damaligen Freundin Simone Strobel aus Rieden (Lkr. Würzburg) 2005 in Australien unter polizeilicher Beobachtung. „In dem Verfahren ist er noch immer Hauptverdächtiger“, betonte Oberstaatsanwalt Thomas Trapp jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg.
Als der Drogenkurier am Tag vor der Hochzeit mit dem Zug ankam, griffen sich Ermittler beide Männer am Bahnhof Schweinfurt. Der Bote wurde im August zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Unterschied zu ihm kam der Bräutigam wieder frei, nachdem er den Deal eingeräumt hatte.
Er heiratete tags darauf in seiner Heimatgemeinde seine australische Freundin. Der 32-Jährige nahm den Familiennamen seiner Frau an.
Die musste aber allein nach Australien zurückkehren. Ihr Angetrauter stand am Donnerstag wegen des Drogenhandels vor Gericht. Dort gab er zu, das Rauschgift bestellt zu haben. „Ich wollte ein guter Gastgeber sein“, erzählte er. Viele seiner Freunde habe er bis zu vier Wochen beherbergt. Etwa die Hälfte würde – wie er – regelmäßig kiffen.
„Sie sollten dem Angeklagten eine Chance geben“, bat Verteidiger Peter Auffermann in seinem Plädoyer. Der 32-Jährige sei sich der Tragweite seiner Handlung nicht bewusst gewesen. Überdies sei das Geschäft von der Polizei kontrolliert worden. Auffermann hielt elf Monate Haftstrafe zur Bewährung für angemessen.
Oberstaatsanwalt Trapp hielt dagegen: Der Angeklagte habe eine erhebliche Menge in Topqualität erworben, „das bläst einem den Kopf weg“. Dafür seien zwei Jahre Haft zur Bewährung gerade noch schuldangemessen. Der sichtlich geknickte Angeklagte bat in seinem letzten Wort: „Ich möchte gerne wieder nach Australien.“ Vorläufig wird es damit nichts. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mann wahrte dabei mühsam Fassung. Auf Fragen der Reporter zum Fall seiner toten Ex-Freundin antwortete er nach Prozessende nicht.
Dealer & Kiffer
Ich hoffe den Mord bzw. Totschlag können Sie im jetzt, da er nicht mehr nach Australien kann, schneller nachweisen.
Kommt schon aus euren Löchern gekrochen.......