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WÜRZBURG
Gericht: Keine Zweifel an der Schuld
Von unserem Redaktionsmitglied Manfred SCHWEIDLER
 |  aktualisiert: 16.05.2007 03:14 Uhr

Ex-Manager Hartmut Methling wurde am Freitag im Revisionsprozess am Landgericht Würzburg schuldig gesprochen, die Anhalterin Magdalena Heinrich getötet zu haben. „Für die Kammer bestehen keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten“, sagte der Vorsitzende Rainer Gündert. Dafür muss Methling zehn Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Er sitzt – wegen Erpressung des Shell-Konzerns rechtskräftig zu vier Jahren verurteilt – in Hamburg im Gefängnis. Beide Strafen werden zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis zusammengefasst.

Wie vom Donner gerührt

Der frühere Manager hatte den Gerichtssaal betreten und war betont gelassen zur Anklagebank geschlendert. Dann schien er wie vom Donner gerührt, als er das Urteil hörte. Erst nach zehn Minuten fasste er sich. 2004 stand der 56-Jährige erstmals wegen des Verdachts vor dem Landgericht Bayreuth, der Frau aus dem Raum Schwäbisch Hall bei Thurnau (Lkr. Kulmbach) die Kehle durchgeschnitten zu haben.

Sie war auf der Fahrt mit Landfrauen nach Ungarn wegen eines ungültigen Passes an der österreichisch-ungarischen Grenze abgewiesen worden. Methling hatte gesagt, er habe sie als Anhalterin mitgenommen, aber bei Regensburg abgesetzt.

In Bayreuth hatte der Fall 2004 mit Freispruch geendet. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies ihn zur erneuten Verhandlung ans Landgericht Würzburg.

Die Kammer in Würzburg verfügte nach den Worten des Vorsitzenden über ein neues Gutachten der Rechtsmedizin. Und der Angeklagte konnte nicht erklären, wie Blutspritzer des Opfers auf die Tür an der Fahrerseite seines Autos kamen.

Entscheidend aber war eine winzige Spur Klebeband in einer Schnittwunde des gefesselten Opfers. Solches Klebeband hatte der Angeklagte bei einem Tankstopp gekauft. Den späteren Verbleib konnte er nicht angeben. Das Klebeband war laut Gündert „ein entscheidendes Indiz, das den Angeklagten belastet“.

„Die Gerechtigkeit hat gewonnen“

Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager

Dass es zum sexuellen Übergriff kam, lässt sich aufgrund der Tatsache vermuten, dass das Opfer auf dem letzten Foto mit seiner Reisegruppe ein T-Shirt trug. Am Fundort trug sie dagegen laut dem Vorsitzenden nur noch eine Strickjacke auf blanker Haut. Über das Motiv für die Tötung gab es nur Hinweise, der Nachweis des Mordes ließ sich nicht führen.

Erleichtert zeigten sich die drei Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger auftraten. Sie umarmten sich nach dem Urteil stumm, eine Tochter gab unter Tränen ein Interview.

Zufrieden war Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager, der 13 Jahre Haft gefordert hatte: „Die Gerechtigkeit hat gewonnen“, sagte er und: „Damit hat die Anklage ihr Hauptanliegen erreicht: Die Verurteilung des Angeklagten“. Verteidiger Andreas Homuth geht „immer noch davon aus, dass er unschuldig ist. Wir werden in Revision gehen.“

 
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