Würzburg - War "Garibaldi" der Mörder einer Frau, der ein abgelaufener Reisepass zum Verhängnis wurde? Vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Tramperin Magdalena Heinrich soll das Landgericht Würzburg klären, was zuvor in Bayreuth misslang: Dem verurteilten Erpresser Hartmuth M. alias "Garibaldi" das Verbrechen nachzuweisen.
Für den früheren Manager, der in Bayreuth freigesprochen wurde, aber dennoch im Gefängnis sitzt, geht es seit Jahren bergab: Der Mann, der einst 250 000 bis 300 000 Euro im Jahr verdiente, verlor 1998 seinen Job in einer oberfränkischen Porzellanfabrik. Mit dem Aufbau eines Callcenters in Ungarn und in der Türkei scheiterte er und hatte zuletzt Schulden von rund 400 000 Euro.
Dann geriet er in den Verdacht, Magdalena Heinrich getötet zu haben. Nach langen Ermittlungen und einer Fahndung, in die "Aktenzeichen XY" eingeschaltet war, stand fest: M. hatte im September 2001 die 51jährige als Anhalterin im Auto mitgenommen. "Der Tatverdacht gründet sich auf Spuren, die an der Leiche und im Fahrzeug des Beschuldigten gefunden wurden," erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die 51 Jahre alte Geschäftsfrau aus dem schwäbischen Obersontheim war mit einer Reisegruppe von Landfrauen zu einem fünftägigen Ausflug unterwegs nach Ungarn. Sie wurde aber an der Grenze zurückgeschickt, weil ihr Pass abgelaufen war. Per Anhalter machte sie sich auf den Heimweg, im Wagen von M.. Er gab an, in Regensburg hätten sich ihre Wege getrennt. Doch Anfang Oktober 2001 wurde ihre Leiche an der Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach) gefunden. M. geriet in Verdacht, sie ermordet und ihr 400 Mark geraubt zu haben.
Heute sagt er, die Ermittlung hätten ihm die Chance zum beruflichen Neuanfang verbaut. Verzweifelt darüber und in Geldnot, entschloss er sich 2004, Shell um vier Millionen Euro zu erpressen. Andernfalls drohte der Mann, der sich "Garibaldi" nannte, Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken zu werfen und Brandanschläge auf Shell-Anlagen zu verüben. Bei einer fingierten Geldübergabe wurde M. am 24. November in einer Telefonzelle bei Lüneburg geschnappt.
Vor Gericht gab er die Erpressung zu. Ende Februar verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu vier Jahren Gefängnis. Da wusste M. schon, dass sich der Bundesgerichtshof im Mordfall Magdalena Heinrich nicht mit dem Freispruch zufrieden geben würde, zu dem das Landgericht Bayreuth nach einem Indizienprozess gekommen war.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil er die Beweise nicht richtig gewürdigt sah. Er verwies das Verfahren zur Neuauflage an die Schwurgerichtskammer nach Würzburg. "Noch sind die Akten nicht da," weiß Oberstaatsanwalt Bardo Backert, auf dessen Schreibtisch der heikle Fall wohl landen wird. Mit einer Neuauflage des Prozesses ist so schnell nicht zu rechnen, der Staatsanwaltschaft eilt es nicht: M. sitzt ja bereits im Gefängnis.