Der Prozess vor dem Würzburger Schwurgericht gegen einen 56-jährigen Ex-Manager aus dem Kreis Hof ist ein Indizienprozess. Der Angeklagte schweigt. Das Opfer, Magdalena H. aus dem Kreis Schwäbisch Hall, ist tot. Es geht um Mord. Der Angeklagte soll Magdalene H. in der Nacht vom 28. auf den 29. September 2001 getötet haben. Bislang schweigt er zu den Vorwürfen. Fest steht, dass er die 51-Jährige am österreichisch-ungarischen Grenzübergang in seinem Auto mitgenommen hat. Magdalene H. muss ziemlich verzweifelt gewesen sein. Sie war mit einer Reisegruppe unterwegs. Wegen ihres abgelaufenen Passes wiesen die ungarischen Zöllner sie an der Grenze ab.
Der Bus fuhr weiter, Magdalena H. blieb zurück. Auch der Angeklagte war am 28. September 2001 dort. Er sei auf dem Rückweg von Ungarn gewesen, erzählte er der Bayreuther Polizei. Dort hatte er sich nicht als Zeuge gemeldet, obwohl alle Zeitungen ausführlich über den Mord an der Geschäftsfrau berichteten. Die Beamten hatten ihn anhand der Grenz-Videos ermittelt. Bei seiner Vernehmung soll der 56-Jährige sehr aufgeregt gewesen sein. "Hypernervös", sagt ein Polizist vor Gericht. "Er hat gezittert, seine Wangenmuskeln zuckten." Zunächst habe der Kaufmann sich "an nichts" erinnert. Dann habe er erzählt, dass er die Frau bis Regensburg mitgenommen habe. Sein Angebot, mit seinem Handy ihre Familie zu verständigen, habe sie abgelehnt.
Ein anderer Zeuge erinnert sich an eine merkwürdige Begegnung in der Nähe des Fundorts der Leiche bei Thurnau im Kreis Kulmbach. Auf dem Weg zu einer Verwandten sei ihm ein Auto entgegengekommen, erzählt er der Kammer. Auf dem Beifahrersitz eine Frau. "Ihr Kopf war zwischen Nackenstütze und Seitenholm gerutscht. Um den Hals trug sie einen aufgebauschten weißen Schal." Es habe ausgesehen, als schliefe sie. "Schau mal", sagte der Zeuge scherzhaft zu seiner Frau, "da fahren sie am helllichten Tag eine Tote spazieren." Der Angeklagte ist wegen Erpressung eines Mineralölkonzerns vorbestraft. Die Zeugenaussagen im Mordprozess hört er schon zum zweiten Mal. Bei seiner ersten Verhandlung vor dem Landgericht Bayreuth wurde er freigesprochen. Aber der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Der Prozess wird fortgesetzt.