
Der Leiter des unterfränkischen Weingutes von Paul Graf von Schönborn in Volkach (Lkr. Kitzingen) muss rund 3000 Euro Lehrgeld dafür zahlen, dass er 2010 und 2011 Riesling aus dem hessischen Weingut des Grafen als fränkischen Müller-Thurgau abfüllte. Amtsrichter Bernhard Böhm verurteilte ihn in Kitzingen zu 90 Tagessätzen a 35 Euro.
Weil der Angeklagte den vorsätzlichen Verstoß gegen das Weingesetz bei einer Durchsuchung gegenüber Ermittlern sofort zugab und bei der Aufklärung half, ersparte er den Kontrolleuren laut Amtsrichter lange Ermittlungen. Das Gericht reduzierte eine im Mai ergangene Geldbuße aus dem Strafbefehl daher auf ein Viertel der ursprünglichen Summe.
Dies ist die erste Verurteilung im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen wegen Weinpanscherei in den Schönborn'schen Weingütern. Nachforschungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden laufen bereits seit mehr als zwei Jahren. Schönborn nahm 25 von etwa 50 unter Verdacht geratene Weine vom Markt.
Der Volkacher Betriebsleiter durfte im Gegensatz zu seinem hessischen Kollegen im Amt bleiben. Doch die Hoffnung von Anwalt Matthias Hauber, die Ermittlung sei auf der Zielgeraden, trog. Die Staatsanwaltschaft dehnte sie auf Schönborn selbst und den Leiter seiner Verwaltung in Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) aus.
Der unterfränkische Betriebsleiter hat 9000 Liter hessischen Rieslings des Jahrgangs 2010 und 13 000 Liter des Jahrgangs 2011 in fränkischen Müller-Thurgau „umgemünzt“. Dies gestand er sofort, als Ermittler bei ihm durchsuchten. Er identifizierte die Kontrollnummern, so dass die Weine aus dem Verkauf genommen werden konnten. Der Richter sah indes keinen Bereicherungsversuch: Der Betriebsleiter hätte die Weine als deutschen Wein verkaufen oder Secco daraus machen können – ohne sie billiger verkaufen zu müssen.