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LICHTENFELS
Der Richter mit Nazi-Vergangenheit
Otto Lapp
 |  aktualisiert: 13.10.2014 15:50 Uhr
Als er 13 Jahre alt war, ging er in die rechte Szene. Mit 15 gründete er sein Projekt „Hassgesang“, als er 18 wurde – vorher ist das nicht erlaubt – überwachten ihn die Verfassungsschützer.

Mit 21 wurde er zu einer Geldstrafe wegen seiner volksverhetzenden Lieder verurteilt, mit 26 wies ihm ein Gericht nach, dass er „erkennbar ideologisch“ mit einer verbotenen rechtsextremen Gruppe sympathisiert und diese unterstützt, mit 27 wird er Referendar am Amtsgericht in Lichtenfels. Mit 28 sollte er dort Familienrichter werden. Und das, obwohl sein Hintergrund dem Verfassungsschutz in Bayern bekannt war. „Die wussten seit Februar“ Bescheid, sagt ein Verfassungsschützer aus Brandenburg.

Maik B. ist der Mann unter dem Radar: Es existiert kein öffentliches Foto von ihm. Seit Jahren ist er wie ein Phantom – dem der Verfassungsschutz hinterherjagt. Und zu dem die Szene emporschaut. Er gilt als hochintelligent, seine Musik in der Szene als eine der besten. Dabei hat er das meiste selbst gemacht: gesungen, Gitarre gespielt, Schlagzeug. Nur Texte wurden ihm ab und an zugeliefert, auch aus der Region.

Das Geld, das er mit seinen CDs verdient hat, soll er in „politische Projekte“ gesteckt haben. Er habe nichts für sich selbst genommen. Nachdem er „zu jedem Thema“ etwas gesungen habe, habe er aufgehört Musik zu machen. Dies wird in der Szene erzählt. Szene-Mitglieder berichten weiter, dass er nicht rauche, nicht trinke und gegen „alles ist, was mit Drogen zu tun hat.“ Selbst bei den Rechtsextremen gilt es als „Wunder“, dass er es bis zum Richter geschafft hat – und als Zeichen seiner Intelligenz.

Dabei wurde er 2003 zu einer Geldstrafe unter anderem wegen volksverhetzender Lieder verurteilt. Er war bei den „Spreelichtern“ aufgetreten, davon existiert heute noch eine Aufnahme, bei der er im Dunklen bleibt: Ein kräftiger junger Mann (er soll boxen) singt bei einer als militant geltenden Rechtsextremen-Gruppe, die eigentlich „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“ hieß und 2012 verboten wurde. Die Gruppe wurde mit ihren Fackelmärschen in Ku-Klux-Klan-ähnlichem Aufzug bekannt.

Beim Verbotsverfahren wurde auch die Wohnung von Maik B. durchsucht. Allerdings hatte er es geschafft, juristisch nicht als „Mitglied“ zu gelten, sondern nur als „Hintermann“. Ob er somit davon ausging, nicht angeben zu müssen, dass er „Mitglied“ einer Organisation war oder ist, die verfassungsfeindlich ist? Hintermann aber ist laut Vereinsgesetz, wer die Ziele eines Vereins „aktiv fördert“. Dies habe er mit seinem Auftritt als Musiker, urteilte ein Berliner Gericht.

Außerdem hat er eine seiner CDs unter dem Label „Spreelichter/Elblichter“ vertrieben. Im Bericht des Verfassungsschutzes Brandenburg von 2010 heißt es, die „Widerstandsbewegung“ identifiziere sich mit B.s Musik – und er sich mit der „Widerstandsbewegung“. Er habe an mehreren Veranstaltungen teilgenommen und sei „integriert“.

Allerdings reichte das Material, das der Verfassungsschutz gegen B. gesammelt hatte, nicht aus, um eine Mitgliedschaft nachzuweisen. B.s Beschwerde gegen das Urteil dagegen wurde am 21. Januar 2013 zurückgewiesen. Einige Monate später zieht er von Brandenburg nach Bayern – um Richter zu werden.

Wie Maik B. zum Rechtsradikalismus kam, beantwortet er selbst – in einem Interview mit einem Skinhead-Magazin: „Wie viele andere, bin ich über die Musik erstmals mit der nationalen Szene in Berührung gekommen.“ In den Liedern der Szenebands seien Skinheads als diejenigen glorifiziert, die „das Vaterland“ befreien würden. „Für einen 13-Jährigen ist es wohl nachvollziehbar, dass er in diesen Dingen eine Art Vorbild erkennt“, sagte er 2009.

„In meinen Augen ist es ein Unding, dass eine Person mit einer derartigen Vergangenheit“ Richter werde, sagte Christoph Rabenstein, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es müsse geprüft werden, in welcher Verbindung Maik B. mit rechtsradikalen Gruppierungen stehe. Für die Verfassungsschützer aus Brandenburg steht fest: „Bis zu seinem Umzug war er rechtsradikal.“ An eine Abkehr glauben sie nicht.

„Nazis sind die, die unser Rechtssystem ablehnen“, sagt Tina Krause, SPD-Vorsitzende in Bayreuth. Sie sieht im Fall Maik B. einen Justiz-Skandal. Jeder Ehrenamtliche, der mit Jugendlichen arbeite, müsse ein Führungszeugnis haben. Bei Maik B. fragte keiner nach.

Rabenstein will am Dienstag im Landtag eine Anfrage an das Plenum stellen: Zu klären ist, wie Maik B. unbemerkt in die bayerische Justiz gelangte.

Das Justizministerium kündigte eine Überprüfung an, der bayerische Verfassungsschutz sagt, Maik B. habe keine Angaben über seine Vergangenheit gemacht, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei.

Ob B. der rechten Szene den Rücken gekehrt hat, ist von ihm nicht zu erfahren. Er ist im Moment im Urlaub. 2009 aber hatte er noch gesagt: „ Wer nach politischen Alternativen zum System der Demokraten sucht, der wird sie auch finden.“
 
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  • nimo33
    Das kann ich nicht verstehen, jeder der in der Vergangenheit in den Staaatsdienst übernommen worden ist wurde überprüft. Und jetzt kann man sogar mit dieser Vergangenheit in diesem ":-)-Staat" sogar Familienrichter werden ??? Haben da aber nicht nur Einige geschlafen ??? Ich bin mal gespannt ob das Konzequenzen hat ??? Meine Frage wäre was macht denn eigentlich der Verfassungsschutz ???
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