WÜRZBURG
BGH: Barclays muss nicht für Kieners Betrug haften
Die englische Barclays Bank hat vor 2010 Kasse gemacht mit Geschäften des Aschaffenburger Großbetrügers Helmut Kiener. Doch die geprellten Anleger schauen wohl in die Röhre.
Fünf Jahre nachdem das Schneeballsystem des Hedgefonds-Managers Helmut aufgeflogen ist, fordern getäuschte Investoren ihr Geld von der britischen Bank zurück, welche die Zertifikate Kieners in Deutschland ausgegeben hatte. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun in einem Fall zugunsten der Bank. Sie muss nicht für Kieners Betrügereien haften.
In einem der größten Fälle von Anlagebetrug unter deutscher Führung hatte das Landgericht Würzburg am 21. Juli 2011 Helmut Kiener zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kiener bis zum Jahr 2009 mit manipulierten Fonds fast 5000 Kleinanleger und Banken um rund 300 Millionen Euro geprellt habe. Während der Aschaffenburger (voraussichtlich bis Ende 2015) seine Haftstrafe absitzt, bemüht sich der Insolvenzverwalter in Aschaffenburg, für die Gläubiger zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzubekommen. Dabei soll es um bis zu 50 Millionen Euro gehen, hieß es kürzlich in der ersten Gläubigerversammlung im Aschaffenburger Amtsgericht.
Kiener hatte nach anfänglichem Leugnen im Laufe des Prozesses ein Geständnis abgelegt, aber bestritten, dass er es von Anfang an auf Betrug abgesehen habe. Am Ende des Verfahrens kündigte er an, sich von nun an um die Wiedergutmachung des Schadens kümmern zu wollen. Doch bei ihm ist wohl nicht mehr viel zu holen. Und die Gläubiger, die darauf hoffen, sich ersatzweise an die Barclays Bank halten zu können, sehen sich ebenfalls getäuscht. Denn von der jetzt bekannt gewordenen BGH-Entscheidung XI ZR 100/13 erwarten Fachanwälte eine Signalwirkung auf alle Klagen in dem Fall, die vor 2011 eingereicht worden sind. Insgesamt laufen in Deutschland etwa 150 Anlegerklagen gegen die englische Bank - die ihrerseits wieder Keiner und einen Komplizen in den USA angezeigt hatte.
Die geprellten Anleger werfen der Bank Barclays vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, wie Kiener das Geld verwaltet hat. Erst die Bank habe es Kiener erlaubt, sein betrügerisches System aufzubauen und zu erhalten. Nun geht es in etwa 150 Anlegerklagen gegen Barclays um die Frage, ob die Bank für den Verlust von Anlegern nach der Pleite von Kieners Hedgefonds haftbar gemacht werden kann. Barclays hatte Kieners Zertifikats X1 emittiert, das an die Rendite von Kieners betrügerischem Hedgefonds gekoppelt war. Über Finanzvertriebe setzte Barclays von 2005 bis 2007 Zertifikate mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ab. Insgesamt hat die Bank Zertifikate im Zusammenhang mit Kiener-Fonds für rund 250 Millionen Euro aufgelegt. Die britische Großbank sieht sich selbst als Opfer von Kieners Schneballsystem.
In dem BGH-Fall hatte die erste Instanz 2011 zugunsten von Barclays entschieden. Die Bank sei nicht schadensersatzpflichtig, da zwischen Emittent und Anleger kein Vertrag bestehe und die Bank auch keine Beratungspflicht gehabt habe, so das Landgericht Frankfurt. Zudem seien mögliche Ansprüche des Klägers aus Prospekthaftung verjährt.
Der Kläger ging in Berufung und erreichte 2013 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einen Teilerfolg. Die Kammer sah einen Anspruch aus Wegfall der Geschäftsgrundlage, der eine Schadensteilung zwischen Emittent und Anleger erfordere. Barclays und die Anleger sollten den Totalverlust der Geldanlage jeweils zur Hälfte tragen.
Der BGH schloss sich nun wiederum der Sichtweise der ersten Instanz an, wonach Barclays nicht haftet. Aber im Herbst beginnt vor dem OLG ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Dass der BGH einen Einzelfall bereits vorab entschieden hat, liegt daran, dass die zugrunde liegende Klage bereits zuvor, nämlich 2010 erhoben wurde.
Wegen der Geschäfte mit Barclays hatte der Betrüger mit einer weiteren Klage in den USA rechnen müssen. Mit Barclays und anderen Banken hatte er millionenschwere Fonds aufgelegt. "Dabei war Kiener klar, dass die Gewinnchancen gleich Null waren, weil das Ganze gar nicht auf eine Wertschöpfung angelegt war", betonte im Würzburger Prozess der Kammervorsitzende Volker Zimmermann. "Das System konnte nur so lange funktionieren, wie neue Anlegergelder flossen“. Kiener letzter Coup waren zwei Fonds, in die die Banken Barclays, Bear Stearns und BNP Paribas zusammen mehr als 100 Millionen Dollar investierten.
Doch statt das Geld anzulegen, kaufte der Fondsmanager unter anderem eine Strandvilla in Florida für 21 Millionen Euro, ein Bombardier-Geschäftsflugzeug, ein Boot und drei Luxuswagen der Marken Bentley, Mercedes und Maybach. Weil Barclays seinen Kunden Produkte auf Basis von Kieners „K1“-Hedgefonds verkauft hatte, sah es sich plötzlich mit etwa 1000 Klagen von Kleinanlegern konfrontiert. Ermittler des FBI bezifferten den Schaden, den Kiener in den USA angerichtet hat, auf 311 Millionen Dollar (230 Millionen Euro), Seinem US-Komplizen John Tausche wurden Betrügereien im Volumen von 137 Millionen Dollar vorgeworfen.
Im Februar 2013 war Anklage gegen beide erhoben worden . Bei einer Verurteilung in den USA sollen Kiener laut einer Mitteilung des Justizministeriums in Washington bis zu 200 Jahre Haft und eine Strafe von 7,9 Millionen Dollar drohen. Die Staatsanwaltschaft Philadelphia kündigte zwar einen Auslieferungsantrag an, jedoch werden deutsche Staatsbürger nicht an Länder außerhalb der EU ausgeliefert, wie sein Anwalt Peter Möckesch mitteilte. John Tausche bekannte sich im November 2012 schuldig des Bankbetruges und der Geldwäsche in je einem Fall. Er wurde im September 2013 zu 4 1/2 Jahren Gefängnis und zur Rückzahlung von 115 Millionen Dollar an die Barclays Bank verurteilt .
Fünf Jahre nachdem das Schneeballsystem des Hedgefonds-Managers Helmut aufgeflogen ist, fordern getäuschte Investoren ihr Geld von der britischen Bank zurück, welche die Zertifikate Kieners in Deutschland ausgegeben hatte. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun in einem Fall zugunsten der Bank. Sie muss nicht für Kieners Betrügereien haften.
In einem der größten Fälle von Anlagebetrug unter deutscher Führung hatte das Landgericht Würzburg am 21. Juli 2011 Helmut Kiener zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kiener bis zum Jahr 2009 mit manipulierten Fonds fast 5000 Kleinanleger und Banken um rund 300 Millionen Euro geprellt habe. Während der Aschaffenburger (voraussichtlich bis Ende 2015) seine Haftstrafe absitzt, bemüht sich der Insolvenzverwalter in Aschaffenburg, für die Gläubiger zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzubekommen. Dabei soll es um bis zu 50 Millionen Euro gehen, hieß es kürzlich in der ersten Gläubigerversammlung im Aschaffenburger Amtsgericht.
Kiener hatte nach anfänglichem Leugnen im Laufe des Prozesses ein Geständnis abgelegt, aber bestritten, dass er es von Anfang an auf Betrug abgesehen habe. Am Ende des Verfahrens kündigte er an, sich von nun an um die Wiedergutmachung des Schadens kümmern zu wollen. Doch bei ihm ist wohl nicht mehr viel zu holen. Und die Gläubiger, die darauf hoffen, sich ersatzweise an die Barclays Bank halten zu können, sehen sich ebenfalls getäuscht. Denn von der jetzt bekannt gewordenen BGH-Entscheidung XI ZR 100/13 erwarten Fachanwälte eine Signalwirkung auf alle Klagen in dem Fall, die vor 2011 eingereicht worden sind. Insgesamt laufen in Deutschland etwa 150 Anlegerklagen gegen die englische Bank - die ihrerseits wieder Keiner und einen Komplizen in den USA angezeigt hatte.
Die geprellten Anleger werfen der Bank Barclays vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, wie Kiener das Geld verwaltet hat. Erst die Bank habe es Kiener erlaubt, sein betrügerisches System aufzubauen und zu erhalten. Nun geht es in etwa 150 Anlegerklagen gegen Barclays um die Frage, ob die Bank für den Verlust von Anlegern nach der Pleite von Kieners Hedgefonds haftbar gemacht werden kann. Barclays hatte Kieners Zertifikats X1 emittiert, das an die Rendite von Kieners betrügerischem Hedgefonds gekoppelt war. Über Finanzvertriebe setzte Barclays von 2005 bis 2007 Zertifikate mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ab. Insgesamt hat die Bank Zertifikate im Zusammenhang mit Kiener-Fonds für rund 250 Millionen Euro aufgelegt. Die britische Großbank sieht sich selbst als Opfer von Kieners Schneballsystem.
In dem BGH-Fall hatte die erste Instanz 2011 zugunsten von Barclays entschieden. Die Bank sei nicht schadensersatzpflichtig, da zwischen Emittent und Anleger kein Vertrag bestehe und die Bank auch keine Beratungspflicht gehabt habe, so das Landgericht Frankfurt. Zudem seien mögliche Ansprüche des Klägers aus Prospekthaftung verjährt.
Der Kläger ging in Berufung und erreichte 2013 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einen Teilerfolg. Die Kammer sah einen Anspruch aus Wegfall der Geschäftsgrundlage, der eine Schadensteilung zwischen Emittent und Anleger erfordere. Barclays und die Anleger sollten den Totalverlust der Geldanlage jeweils zur Hälfte tragen.
Der BGH schloss sich nun wiederum der Sichtweise der ersten Instanz an, wonach Barclays nicht haftet. Aber im Herbst beginnt vor dem OLG ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Dass der BGH einen Einzelfall bereits vorab entschieden hat, liegt daran, dass die zugrunde liegende Klage bereits zuvor, nämlich 2010 erhoben wurde.
Wegen der Geschäfte mit Barclays hatte der Betrüger mit einer weiteren Klage in den USA rechnen müssen. Mit Barclays und anderen Banken hatte er millionenschwere Fonds aufgelegt. "Dabei war Kiener klar, dass die Gewinnchancen gleich Null waren, weil das Ganze gar nicht auf eine Wertschöpfung angelegt war", betonte im Würzburger Prozess der Kammervorsitzende Volker Zimmermann. "Das System konnte nur so lange funktionieren, wie neue Anlegergelder flossen“. Kiener letzter Coup waren zwei Fonds, in die die Banken Barclays, Bear Stearns und BNP Paribas zusammen mehr als 100 Millionen Dollar investierten.
Doch statt das Geld anzulegen, kaufte der Fondsmanager unter anderem eine Strandvilla in Florida für 21 Millionen Euro, ein Bombardier-Geschäftsflugzeug, ein Boot und drei Luxuswagen der Marken Bentley, Mercedes und Maybach. Weil Barclays seinen Kunden Produkte auf Basis von Kieners „K1“-Hedgefonds verkauft hatte, sah es sich plötzlich mit etwa 1000 Klagen von Kleinanlegern konfrontiert. Ermittler des FBI bezifferten den Schaden, den Kiener in den USA angerichtet hat, auf 311 Millionen Dollar (230 Millionen Euro), Seinem US-Komplizen John Tausche wurden Betrügereien im Volumen von 137 Millionen Dollar vorgeworfen.
Im Februar 2013 war Anklage gegen beide erhoben worden . Bei einer Verurteilung in den USA sollen Kiener laut einer Mitteilung des Justizministeriums in Washington bis zu 200 Jahre Haft und eine Strafe von 7,9 Millionen Dollar drohen. Die Staatsanwaltschaft Philadelphia kündigte zwar einen Auslieferungsantrag an, jedoch werden deutsche Staatsbürger nicht an Länder außerhalb der EU ausgeliefert, wie sein Anwalt Peter Möckesch mitteilte. John Tausche bekannte sich im November 2012 schuldig des Bankbetruges und der Geldwäsche in je einem Fall. Er wurde im September 2013 zu 4 1/2 Jahren Gefängnis und zur Rückzahlung von 115 Millionen Dollar an die Barclays Bank verurteilt .
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