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WÜRZBURG/FRANKFURT
Bank muss nicht für 300-Millionen-Betrug mithaften
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:51 Uhr

Die englische Barclays Bank hat mit dem Aschaffenburger Großbetrüger Helmut Kiener bis 2009 Kasse gemacht. Doch während der Verurteilte für Betrug in Höhe von etwa 300 Millionen Euro nach dem Prozess in Würzburg knapp elf Jahre Haft absitzt, hofften jetzt geprellte Anleger vergeblich auf einen Musterprozess am Oberlandesgericht Frankfurt.

Sie versuchten auf dem Klageweg ihre Millionen zurückzubekommen, die sie Kiener zum Investieren anvertraut hatten. 2009 war das betrügerische Schneeballsystem des Hedgefonds-Managers aufgeflogen, er kam hinter Gitter. Im strafrechtlichen Urteil von 2011 waren die Würzburger Richter um den Vorsitzenden Volker Zimmermann deutlich auf die Rolle von allzu sorglosen Banken wie Barclays eingegangen, die Kieners schillerndes Erfolgsrezept gar nicht genau geprüft hatten, ehe sie sich daran beteiligten. Ein Barclays-Mitarbeiter, der in Würzburg als Zeuge aussagte, hatte für Kopfschütteln gesorgt, als er die Sorglosigkeit schilderte, mit der sich Barclays fast ungeprüft auf Kiener einließ.

Barclays hatte Kieners Zertifikat X1 emittiert, das an die Rendite von Kieners betrügerischem Hedgefonds gekoppelt war. Über Finanzvertriebe setzte Barclays bis 2007 Zertifikate für 50 Millionen Euro ab. Die britische Großbank sieht sich aber selbst als Opfer von Kiener.

Sie bekam jetzt von einem Spezialsenat am Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Recht. Der wies die Anträge eines Musterklägers in dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen die Bank zurück (Az. 23 Kap 1/13). Der Bank sei keine vorsätzliche Absicht zur Schädigung zu unterstellen. Ein Konditionsblatt zum Zertifikatsprospekt wird als fehlerfrei bewertet, eine vertragliche Haftung sah das OLG nicht.

Die Kläger halten den Musterbescheid für fehlerhaft. Ihrer Ansicht nach verschwieg das Konditionsblatt dem Anleger weitere Gebühren. Die Anwälte kündigten an, Beschwerde gegen den Musterbescheid beim Bundesgerichtshof einzulegen. In einem Forum für geprellte Anleger riet ein Insider: „Man sollte sich vom Landgericht Würzburg das Urteil gegen Kiener holen (auf CD). Dort sind ab Seite 25 auch die Versäumnisse von Barclays seinen Kunden gegenüber aufgelistet . . . “

 
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