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WÜRZBURG
Autobahnschütze: Knast statt Führerhaus
Der Autobahnschütze aus der Eifel, der von seiner Fahrerkabine aus immer wieder auf andere Lastwagen geschossen hat, ist zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:53 Uhr
Autobahnschütze
Foto: Polizei
Autobahnschütze wegen Mordversuchs angeklagt       -  ARCHIV - Das Einschussloch durch ein Projektil Kaliber 22 in einer Autotür, aufgenommen am 25.06.2013 auf einer Pressekonferenz im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden (Hessen). Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Autobahnschützen aus der Eifel wegen versuchten Mordes angeklagt. Der 58 Jahre alte Fernfahrer soll über Jahre hinweg von seinem Lastwagen oder Auto aus auf andere Fahrzeuge geschossen haben. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa (zu dpa/lby 'Mutmaßlicher Autobahnschütze wegen Mordversuchs angeklagt' vom 07.03.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: Fredrik Von Erichsen (dpa) | ARCHIV - Das Einschussloch durch ein Projektil Kaliber 22 in einer Autotür, aufgenommen am 25.06.2013 auf einer Pressekonferenz im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden (Hessen).

 
In den nächsten Jahren schießt Michael K. allenfalls noch mit harmlosen Papierkügelchen auf andere Menschen, aber sicher nicht mehr mit gefährlichen Projektilen aus einer Feuerwaffe wie bisher. Das Landgericht Würzburg um den Vorsitzenden Richter Burkhardt Pöpperl schickte den 58-jährigen Lkw-Fahrer am Donnerstag für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. K. biss sich auf die Unterlippe, als er das Urteil hörte, sonst vermied er jede Regung. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass er jener tückische Autobahnschütze ist, der in vier Jahren 762-mal willkürlich auf deutschen Fernstraßen auf andere Verkehrsteilnehmer schoss.



Würde man die Summe der Einzelstrafen, die das Gericht dafür als angemessen betrachtete, zusammenzählen, käme man laut Pöpperl auf 171 Jahre und neun Monate Gefängnis. Mit diesem Rechenexempel machte der Richter das ungeheure Ausmaß „einer in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Serie“ von Straftaten deutlich. K. habe mit dem Leben Tausender von Menschen „russisches Roulette“ gespielt, wenn er ohne Rücksicht auf die Folgen mit einer zuletzt großkalibrigen Pistole über mehrere Fahrspuren in den Gegenverkehr schoss. K. beteuert, immer nur auf die Ladung von Autotransportern gezielt zu haben, nie auf Menschen.
 
Aber ein zufälliger Treffer – wie Ende 2009 bei Würzburg – hätte einen Massenunfall verursachen können. „Jedem einigermaßen intelligenten Menschen“ hätte klar sein müssen, dass die gefährlichen Schüsse jederzeit tödliche Folgen für völlig Unbeteiligte hätten haben können, unterstrich der Vorsitzende in der einstündigen Urteilsbegründung.
 
Würde man die Anklage nicht kennen, könnte man Michael K. mögen: Bedachtsam schiebt er sich in den Gerichtssaal. Still und höflich ist er, mit bedächtigen Bewegungen. In der Haft hat der 58-Jährige weit über 20 Kilo verloren. Aber ...



... er verfügt noch immer über eine Präsenz, als sei er ein Bruder des Schauspielers Ottfried Fischer mit Schnauzbart, Ohrring und Freizeitkleidung. Der Fernfahrer strahlt eine trügerische Gemütlichkeit aus, als sei er selbst so ein „Brummi“ wie jene, die er fuhr.
 
K. mustert all die Menschen, die seinetwegen den Gerichtssaal bis zum letzten Platz gefüllt haben. „Das Bundeskriminalamt ist auch da“, murmelt er dem Verteidiger zu, als er unter den Zuschauern den Leiter der Ermittlungen erkennt. Er gibt stets selbst dem Staatsanwalt die Hand zum „Guten Morgen“ – obwohl der zwölf Jahre Haft für vierfachen versuchten Mord gefordert hatte. „Der Oberstaatsanwalt tut auch nur seine Pflicht“, war der Kommentar des Mannes, der in sich zu ruhen scheint.

Fotoserie


´Und doch schlummert in Michael K. ein gefährlicher Trieb: Wenn der übermächtig wurde, griff K. sich die Schusswaffe aus seinem Versteck, steuerte mit einer Hand, feuerte mit der anderen aus dem Führerhaus – bei voller Fahrt – auf überholende oder entgegenkommende Autotransporter, auf die er eine nicht zu zügelnde Wut hatte. Der nach eigener Einschätzung sichere Schütze zielte nach eigenen Angaben immer nur auf die hintersten Autos auf der Ladefläche von Autotransportern oder Lkw, manchmal mehrfach auf den gleichen.
Er traf dabei aber auch Unschuldige, wie am 10. November 2009, nahe der Rastanlage Würzburg-Süd. Da durchschlug ein Projektil die Frontscheibe eines Škoda Oktavia und traf Petra B. am Hals. Nur durch Glück überlebte sie die Schussverletzung. Seine Entschuldigung vor Gericht war für sie ein reines Lippenbekenntnis: „Sie hätten ja danach noch aufhören können“, hielt sie ihm vor.
 
K. schoss noch vier Jahre weiter, wie er pauschal zugegeben hat. Er wisse heute gar nicht mehr, „welcher Esel“ ihn bei seinen Aktionen „geritten“ habe, gestand er den Würzburger Richtern: Er war frustriert über rücksichtslose Kollegen, für deren Verhalten er sich rächen wollte. Von „Krieg auf der Autobahn“ sprach er in einer Vernehmung und stellte krude Verbindungen her zwischen gewagten Überholmanövern, dem Kampf um einen freien Park- und Schlafplatz zum Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten und seinem Rachefeldzug gegen Menschen, die damit nichts zu tun hatten – nur das Pech, ihm auf der Autobahn zu begegnen oder ihn zu überholen.
 
Es konnte einen gruseln, wie er ins Schwärmen kam, wenn von seiner handwerklichen Geschicklichkeit die Rede war. Große Teile seiner Mordwerkzeuge, eine Kipplaufpistole, die Schalldämpfer hat er selbst gebaut. Und er genießt unverhohlen die Achtung, die ihm für sein handwerkliches Geschick gezollt wird. Als die Fernfahrer-Postille „Auto Bild“ vorige Woche eine ganze Seite mit ihm und seiner Sicht der Dinge brachte, posierte er im Gerichtssaal stolz neben dem Redakteur, der eigens für dieses Foto nach Würzburg gereist war und sich dafür scheinbar in den Block diktieren ließ, was er längst wusste: K. habe nach den Schüssen eine „gewisse Genugtuung für das, was mir an Unrecht widerfahren ist“ gespürt.
 
Die Verteidiger Nikolaus Gwosdek, Franz-Josef Krichel und Guido Reitz haben den ganzen Prozess hindurch auf zwei Punkten beharrt; zum einen: „Man kann K. vieles unterstellen, aber nicht, dass er den Vorsatz hatte, Leben zu vernichten“, sagt Reitz. Zum andern ...

... war in ihren Augen die immense Fahndung illegal, die Ermittler schließlich auf die Fährte von Michael K. geführt hatte. Geschah sie auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage, unterlägen alle darauf fußenden Ermittlungsergebnisse einem Verwertungsverbot, meint die Verteidigung.
 
Selbst der Vorsitzende Pöpperl geht nicht davon aus, dass das von ihm verkündete Urteil in Würzburg das letzte Wort in dem Fall sein wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Frage befassen müssen, ob selbst für einen solch bedrohlichen Fall eine Datensammlung von Kennzeichen in bisher nicht gekanntem Ausmaß nötig war. Selbst im Bundestag war das schon ein Thema. Die Bundesregierung antwortete auf eine kleine Anfrage dreier Abgeordneter der Linkspartei.
 
Daraus lässt sich ablesen, wie groß die Ermittlungsbehörden die Gefahr des lange nicht zu fassenden Autobahnschützen einschätzten: Jahrelange Ermittlungen hatten keinen erfolgsversprechenden Ermittlungsansatz gebracht. Die Daten der Mautstellen für Lkw hätten wohl früher zum Täter geführt – sie dürfen aber nicht für Fahndungszwecke verwendet werden. Da stellte das BKA an sechs vom Täter häufig beschossenen Strecken Geräte auf, die automatisch alle Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge erfassten.
 
Wurden keine neuen Schüsse bekannt, mussten die Daten binnen zehn Tagen wieder gelöscht werden. „Die ergriffenen Maßnahmen wurden als ultima ratio sowohl im Hinblick auf die Ermittlung des Täters als auch im Hinblick auf den Schutz anderer Personen ergriffen“, schreibt die Bundesregierung zu den Bedenken von Datenschützern. Der Einsatz der Kennzeichenlesegeräte komme „nur bei schwerwiegenden Straftaten oder Gefahren in Betracht“, bisher erstmalig in diesem Fall.



In der Phase, in der der Autobahnschütze im Frühjahr 2013 mit einer Waffe vom großen Kaliber neun Millimeter feuerte, wurden an den Messstellen 3,8 Millionen Kennzeichen erfasst. Zu ganzen 50 Kennzeichen, die in die nähere Auswahl kamen, „wurde aufgrund der kriminalistischen Bewertung der Halter ermittelt“, teilt die Bundesregierung mit. Dies und der Abgleich von Handydaten führten zu dem Lkw-Fahrer in der Eifel.
 
Zu den kuriosen Fakten des Falles gehört, dass der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner den Verteidigern in einem Brief Bedenken über die Kennzeichen-Sammlung geäußert hat. Es gebe „für diese bundesweit erstmals eingesetzte Ermittlungsmethode aus Datenschutzsicht keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“.
 
Das Würzburger Gericht betont, die Maßnahme nach Paragraf 100 h der Strafprozessordnung sorgfältig geprüft und für in Ordnung gehalten zu haben. „Es hätte einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gegeben, wenn wir den ersten Toten zu beklagen gehabt hätten und nicht alle rechtsstaatlich zulässigen technischen Mittel eingesetzt worden wären“, betont Richter Pöpperl.
 
Die Bundesregierung weiß nichts von Bedenken des Datenschutzbeauftragten – im Gegenteil, wie sie auf Anfrage der Linkspartei in der Drucksache 17/14794 bereits im vorigen Jahr erklärte: „Der Einsatz war vom rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten geprüft worden“, heißt es da. „Es erfolgte keine Beanstandung.“
 
Indessen herrscht in einem Eifeldorf ungläubiges Staunen darüber, was man Mitbürger Michael K. zur Last legt. Manche staunen über den Mann, der schon in der DDR vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßen sollte, weil er mit Freunden Autos, „am liebsten West-Schlitten irgendwelcher Parteibonzen“, gestohlen hatte. Zehn Jahre musste er absitzen, eher er nach einer Amnestie freikam und in den Westen floh. Mitbürger sagen, hilfsbereit sei er gewesen, ein Eigenbrötler aber, der sich bei keinem Verein heimisch fühlte. Ein Bastler, stolz auf sein handwerkliches Geschick. Von K.s Schießerei hat keiner etwas mitbekommen oder geahnt, wie es in dem stillen Mann kochte und zu welchen Mitteln er griff, um seine angestaute Wut abzureagieren, wenn er sonntagabends mit seinem 40-Tonner auf Tour ging.
Selbst sein Ex-Chef bei der Spedition sagt, K. sei „grundsolide und einer meiner Besten“. Er will K. in der Haft besuchen. „Der Micha soll mir sagen, warum er das wirklich gemacht hat. Krieg auf der Autobahn, das ist ein Schmarrn.“
 
Das glaubt auch der Vorsitzende Richter Pöpperl. „Ich weiß, dass dieser Spruch Sie hart trifft“, sagt er bei der Urteilsverkündung: Den Frust als Motiv für Schüsse auf Unschuldige lässt er dem Verurteilten nicht durchgehen: „Wir als Rechtsstaat können Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden, schon gar nicht, wenn sie mit Waffengewalt durchgesetzt wird.“

 
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  • haltso
    Daten der Mautstellen für Lkw hätten wohl früher zum Täter geführt – sie dürfen aber nicht für Fahndungszwecke verwendet werden. Ich erinnere mich noch an einen Mord an einem Parkplatzwächter an einer Autobahnraststätte vor Jahren. Er wurde absichtlich mit einem Lkw überrollt; auch hier hätten die Daten der Mauterfassung zur Ermittlung des Mörders geführt.
    Haben wir statt Opferschutz Verbrecherschutz?
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  • st.bb@t-online.de
    nicht beurteilen, und ich weiß auch nicht ob der Mann psychisch krank ist. Was mich viel eher bewegt ist die Tatsache, dass viele Menschen eine Verurteilung eines solchen Täters fordern, aber gleichermaßen ein Verbot der automatischen Kennzeichenerfassung fordern; letztlich wurde der Täter nach Jahren nur durch diese Maßnahme überführt. Mir persönlich ist es völlig gleichgültig, wie oft man mein Kennzeichen einscannt, da ich nichts zu verbergen habe.
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  • MedDeeg@web.de
    "Menschen sind oft faul und neigen dazu, nicht mehr allzu selbstständig zu denken, wenn alles in schönen bunten Häppchen serviert wird und der Computer die dann ausspuckt. Da machen auch Ermittlungsbeamte nicht immer eine Ausnahme."

    https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-ich-hab-doch-nix-zu-verbergen/

    Es geht auch nicht nur um Dummheit oder Faulheit oder die einfache Lösung, die man sich dann selbst bestätigt, v.a. Beamte im "Jagdfieber".

    Schon mal über die Missbrauchsmöglichkeiten nachgedacht...! Wenn Sie ihre Rechte auf den Müll werfen, müssen andere, die weiter denken, sich da nicht anschließen, .
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  • haltso
    Kaum einer möchte Erfassung bei einfachen Delikten. Aber Schwerstkriminalität ist wohl etwas anderes!
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  • st.bb@t-online.de
    Sie scheinen irgendwie den Bezug zur Realität vollkommen zu verlieren. Sie schreiben und schreien Ihr komplettes Privatleben ins Land und sprechen andererseits von Datenschutz. Denken Sie einmal darüber nach was Sie da von sich geben, viel Glaubhaftigkeit bleibt da nicht mehr übrig.
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  • "Mir persönlich ist es völlig gleichgültig, wie oft man mein Kennzeichen einscannt, da ich nichts zu verbergen habe."

    ....lassen sie sich einscannen.
    Mir persöhnlich ist es nicht recht, da alle Welt wissen könnte wann und wo ich bin oder war. Keiner kann zu 100% garantieren, dass die Daten nicht missbraucht werden, d. h. von nichtautorisieretn Personen genutzt werden können. Alle Versprechungen dass dies nicht geschied kann man vergessen, dazu wurden wir von der Politik schon zu oft beschissen.
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  • MedDeeg@web.de
    Und um die rhetorische Frage zu beantworten....
    "Mich wunderts, daß niemand aus seinem Umfeld, davon was mitbekommen hat. Wenn einer so krank ist, dann prahlt er doch damit. Oder?"

    So wie beim/der NSU?
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  • hansi07
    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dieser Mensch wirklich zurechnungsfähig sein soll. Selbst wenn ich mir vorstellen könnte, dass ständiger Frust zu solchen Taten führen kann, nach einer lebensgefährlich Verletzten hätte spätestens Schluss sein müssen.
    Und es wäre definitiv das falsche Signal an alle Strafttäter, wenn das Urteil in einer Berufung wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften gekippt würde.
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  • Hingucker
    egal für wieviel Jahre er in den Knast muß, es sind zu wenige Jahre. Mich wunderts, daß niemand aus seinem Umfeld, davon was mitbekommen hat. Wenn einer so krank ist, dann prahlt er doch damit. Oder?
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