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REGENSBURG/WÜRZBURG
Anwalt warnt vor Porno-Abzocke
Abzocke per Abmahnscheiben: Aus Scham, Angst und Hilflosigkeit hätten viele Betroffene gleich gezahlt, um die Sache schnellstmöglich vom Tisch zu haben, mutmaßt der Würzburger Rechtsanwalt Dieter Schedel.
Foto: Zwirner | Abzocke per Abmahnscheiben: Aus Scham, Angst und Hilflosigkeit hätten viele Betroffene gleich gezahlt, um die Sache schnellstmöglich vom Tisch zu haben, mutmaßt der Würzburger Rechtsanwalt Dieter Schedel.
Von unseren Redaktionsmitgliedern Tilman Toepfer und Detlef Zwirner
 |  aktualisiert: 28.01.2014 13:06 Uhr

Eine Bescherung der peinlich-pikanten Art hat es in den vergangenen Wochen für Internetnutzer in ganz Deutschland gegeben. Ihnen flatterte eine Abmahnung des Regensburger Anwalts Thomas Urmann ins Haus, die sich grob vereinfacht etwa so liest: Lieber Herr Soundso, Sie haben sich im Onlineportal Redtube den Pornofilm „Amandas Geheimnisse“ angeguckt und damit das Urheberrecht meiner Mandantin „The Archive AG“ verletzt. Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, überweisen Sie bitte 250 Euro auf folgendes Bankkonto und unterzeichnen Sie die anliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung. Mit freundlichen Grüßen, Urmann, Rechtsanwalt. Aufgelistet werden Datum, Uhrzeit und die IP-Adresse des Computers.

Die Technik hinter Redtube- und ähnlichen Angeboten heißt Streaming, weil anders als etwa beim Filesharing über eine Tauschbörse Dateien nur vorübergehend auf der Festplatte des Nutzers zwischengespeichert werden.

Die Abmahnkanzlei behauptet in ihren Anschreiben nun, dass die beim „Streamen“ der Pornos technisch notwendige Zwischenspeicherung einer Filmdatei eine Vervielfältigung nach Paragraf 16 UrhG darstelle, was nur dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zustehe.

Die „Porno-Abzocke“ durch die Abmahnschreiben sorgt mittlerweile bundesweit für Schlagzeilen. Mehrere Zehntausend Zahlungsaufforderungen soll Urmann verschickt haben, der Regensburger Jurist lässt Schätzungen dieser Art unwidersprochen stehen.

„Streamen“ rechtlich umstritten

Für Unterfranken könnten mehrere Hundert Personen betroffen sein, schätzt der Würzburger Rechtsanwalt Dieter Schedel, der sich seit über 25 Jahren mit EDV-Recht auseinandersetzt. Er rät dringend, den Forderungen der Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) nicht nachzukommen.

Wie Schedel erläutert, sind die derzeitigen IT-rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland „alles andere als optimal“. Gerichte seien überfordert, es gebe sich widersprechende Urteile. So sei in der Rechtsprechung durchaus umstritten, ob Pornofilme überhaupt die für einen urheberrechtlichen Schutz zu fordernde „Schöpfungshöhe“ aufweisen, kritisiert Schedel. Leidtragende sind die Internetnutzer, die in diesem zweifelhaften Rechtsgemenge „zum Kanonenfutter von Abmahnkanzleien“ werden, so Schedel. Aus Scham, Angst und Hilflosigkeit hätten sicher viele Betroffene bereits gezahlt, um die Sache so schnell wie möglich vom Tisch zu haben, vermutet der Anwalt.

In der nun bundesweit geführten Diskussion sieht der Würzburger Rechtsanwalt allerdings „eine Chance, endlich Rechtsunsicherheiten und Regelungsdefizite zu beseitigen“. Die netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Halina Wawzyniak, kritisiert die Bundesregierung, die es versäumt habe, das Urhebergesetz (UrhG) klarer zu formulieren.

Diskussion um Portal Redtube

Weil es an eindeutigen Normen fehlt und einer einheitlichen Rechtsprechung, könne man die Behauptung Urmanns in den Abmahnschreiben nicht einfach als falsch bezeichnen, sagt Schedel. Mehrheitlich werde sie jedoch von den Experten als fragwürdig abgelehnt.

Ausschlaggebend sei, dass beim „Streamen“ keine Kopie länger auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird. Zum einen lasse Paragraf 44a UrhG eine „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“, wie sie das Laden einer gestreamten Datei in den Browser-Cache darstellt, ausnahmsweise zu. Zum anderen sei das Portal Redtube keine „offensichtlich illegale Quelle“, wie das Urmann unter Bezug auf Paragraf 53 UrhG behaupte.

Strafanzeige wegen Erpressung

Eine Rechtsauffassung, die der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Medienberichten zufolge teilt. So steht es in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Bundesregierung verweist andererseits jedoch auch darauf, dass die Frage, ob das Nutzen von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, noch nicht höchstrichterlich geklärt sei und wohl auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten sei. Inzwischen hat die Angelegenheit einen zusätzlichen juristischen Aspekt bekommen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, hat der Medienrechtler Carl Christian Müller (Berlin und Mainz) gegen den Abmahnanwalt Urmann Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung erstattet.

Für viele Menschen sei die Abmahnung mit einer massiven Verunsicherung und insofern mit einer massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Internet verbunden. Die Staatsanwaltschaft müsse sich nun Gedanken darüber machen, ob es strafrechtlich relevant ist, wenn ein Anwalt Abmahnungen in dieser Größenordnung versende, obwohl, so Müller, dafür keine Rechtsgrundlage bestehe.

 
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Kommentare
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  • st.bb@t-online.de
    Gähn....................., Frankenpatriot, Sie langweilen. Ist der Alltag so eintönig, dass Sie jeden Tag Ihren geistigen Erguss von sich geben müssen? Sie haben doch viel Zeit, warum nicht mal irgend etwas sinnvolles machen. Joggen, malen, Kino, es gibt tausend schöne Dinge im Leben. Aber was machen Sie, Sie kopieren jetzt seit Jahren Ihr "Wissen" aus dem Internet und nerven die Leser. Haben Sie ein Einsehen, danke.
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  • Lonicerus
    Ihrem Kommentar ist nichts hinzuzufügen! zwinkern
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  • Frankenpatriot
    Und damit heißt es endgültig:

    Spiel - Satz - Sieg von uns Usern gegen die Content-Mafia!!

    Jetzt wird die sich dreimal überlegen, ob sie nochmal gegen uns User vorgeht!! Einfach nur genial!! Und wenn jetzt die ausstehenden Urteile vom EGMR, vom EuGH und vom BVerfG in Sachen Schnüffelei genauso schallend werden, dann haben wir User endgültig gegen diese ganzen Datendiebe gewonnen!!
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  • Frankenpatriot
    Darüber hinaus ist diese Firma bereits im Jahre 2010 in der Schweiz rechtskräftig verurteilt worden:

    chip.de: Redtube: IP-Adressen wohl illegal ermittelt

    Zitat von chip.de
    Erster potentieller Rechtsbruch: Schweizer Bundesgericht untersagt Ermittlung der IP-Adressen

    Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Urteil vom 8. September 2010 (1C 285/2009) festgestellt, dass das Recht auf Privatsphäre schwerer wiegt als Urheberrechtsverletzungen.


    Zitat von chip.de
    Auch in diesem Fall ging es um eine Software, die für Rechteinhaber die IP-Adressen von angeblichen Urheberrechtsverletzern ermittelt und gespeichert hat. Diese Praxis hielt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für unrechtmäßig, da es nicht um Straf- sondern lediglich um Zivilrechtsverfahren gehe.


    Deswegen: geht mit diesen Abmahnungen zum Staatsanwalt!!
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  • Frankenpatriot
    Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Köln bereits bekannt gegeben, dass Ermittlungen gegen die Urheber dieser Abmahungen prüft! Hier gucken:

    chip.de: Redtube: IP-Adressen wohl illegal ermittelt

    Zitat von chip.de
    Derzeit scheinen die Hintermänner der Redtube-Abmahnungen fluchtartig unterzutauchen. Nun ist auch der Grund dafür klar: Zumindest in einigen Fällen lässt sich offenbar beweisen, dass die IP-Adressen der angeblichen Urheberrechtsverletzer illegal ermittelt wurden.


    Zitat von chip.de
    Nicht existente Firma verkauft offenbar nicht existente Verwertungsrechte
    Bereits seit einigen Wochen besteht der Verdacht, dass die Rechtekette bei den angemahnten Redtube-Videos löchrig sein könnte. So wie sich die Lage derzeit darstellt, hat die spanische Firma Serrato Consultores niemals die Rechte an den vier Porno-Filmchen besessen und konnte sie demnach auch nicht weiterverkaufen.
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  • Frankenpatriot
    Hier weiter aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg:

    Zitat von zdnet.de
    “Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform RedTube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.


    Von daher an alle Rechtsanwälte: klagt gegen diese Firma "The-Archive-AG". Denn diese Firma hat nicht mal die Rechte an den abgemahnten Filmen!!
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  • Frankenpatriot
    Für die Abgemahnten dieser Red-Tube Seite gibt es HOffnung. Die Gerichte haben diese Abmahungen inzwischen als illegal eingestuft. Hier lesen:

    zdnet.de: Landgericht Hamburg stoppt Redtube-Abmahnungen

    Zitat von zdnet.de
    Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen erlassen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Redtube hatte bereits zu Beginn letzter Woche einen entsprechenden Antrag gestellt.


    Die Abmahungen sind gegenstandslos!!
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