FRANKFURT/WÜRZBURG
Ärzte fordern Suizidbegleitung
„Es ist nicht nur ethisch vertretbar, sondern hilfreich und human, einen schwerst leidenden Patienten nicht im Stich zu lassen, der sich wohlinformiert zum Suizid entschlossen hat.“ Mit diesen Worten beginnt der offene Brief, den Mediziner in der „Ärztezeitung“ veröffentlich haben. 180 Ärzte aus ganz Deutschland haben ihn unterschrieben; 180 von insgesamt rund 450 000 Medizinern, die der Deutsche Ärztetag vertritt.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wies dieses Schreiben als „PR-Gag“ zurück. Auch die darin formulierte Kritik an seinem „autokratischen“ Führungsstil hält er für unangebracht. „Das Parlament der Ärzte hat 2011 mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass der ärztlich assistierte Suizid nicht Aufgabe des Arztes ist.“ Dass Suizidbeihilfe keine ärztliche Leistung ist, dieser Meinung ist auch Armin Schmidtke, Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland. Der Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg fordert den Ausbau der Palliativmedizin. „Dann hätten wir die ganze Diskussion nicht.“
Ganz so klar ist die Situation jedoch nicht. „Hinter vorgehaltener Hand wurde immer wieder über das Thema gesprochen. Es nun so offen anzusprechen, ist ein Tabubruch, und es ist eine neue Dynamik in den Prozess gekommen“, so Heribert Joha, stellvertretender Leiter der Palliativstationen des Würzburger Juliusspitals. Dieser Brief sei ein weiteres machtvolles Zeichen, dass die Politik hier in die falsche Richtung laufe, sagt auch ein Sprecher des Vereins Sterbehilfe Deutschland.
Das Thema Sterbebegleitung ist wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur besseren Versorgung von Sterbenskranken in Deutschland verabschiedet hat, wieder in die Öffentlichkeit gerückt. „Wir müssen die Möglichkeiten der Hospizbegleitung, also die ganzheitliche Zuwendung, mit den Möglichkeiten der Medizin, was die spezialisierte Pflege anbelangt, den Menschen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr zugänglich machen“, forderte Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, im Gespräch mit dieser Redaktion. Auf der ZdK-Vollversammlung vor wenigen Tagen in Würzburg betonte Glück: „Die organisierte Suizidbeihilfe wird ökumenisch einmütig abgelehnt.“
Nach aktueller Rechtslage ist aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar. Die Beihilfe zum Suizid, sprich dem Betroffenen ein Mittel bereitzustellen, dass er selbstständig einnimmt, jedoch nicht. Viele Mediziner fürchten in so einem Fall allerdings eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Hinzu kommt, dass es den Ärzten in zehn Bundesländern standesrechtlich verboten ist, ihren Patienten beim Suizid zu assistieren. In anderen Bundesländern, wie auch Bayern, gilt diese Regelung nicht.
„Es geht nicht darum, Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben einfach auszuknipsen, wenn es keinen Spaß mehr macht. Es geht darum den Leidensweg, den ein Mensch nur noch wenige Wochen weiter gehen könnte, etwas früher zu beenden“, erklärt Joha. Man merkt dem Palliativmediziner an, wie zwiegespalten er bei diesem Thema ist. Sicherlich treffe er immer wieder Menschen, die einen Todeswunsch formulieren. Bei genauerem Hinsehen wird allerdings deutlich, dass sie Angst haben, vor den Schmerzen, vor dem Alleinsein, vor der Isolation. Auch Schmidtke weiß um diese Befürchtungen, die Palliativmedizin habe jedoch genügend Möglichkeiten, Schmerzen zu nehmen und ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Doch dann gibt es da eben auch die anderen. Jene Menschen also, die obwohl sie mit Medikamenten so eingestellt sind, dass sie keine Schmerzen mehr haben, trotzdem nicht mehr leben wollen. Der jüngst beschlossene und auch von der Bundesärztekammer vorangetriebene Ausbau der Palliativmedizin sei daher nicht der alleinige Weg.
Mitarbeit: cj
Montgomery kritisiert die Bundesregierung
Auf dem 118. Ärztetag, der vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt am Main stattfindet, steht das Thema Sterbebegleitung nur am Rande auf der Agenda. Am ersten Tag warnte der Präsident der Bundesärztekammer, Ulrich Montgomery, vor einer Überregulierung im deutschen Gesundheitswesen. „Wir kämpfen dagegen, dass die ärztliche Freiberuflichkeit in altbekannter Salamitaktik Scheibe für Scheibe beschnitten wird.“
Einige Punkte des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes seien ein Angriff auf die Freiberuflichkeit. Die Terminvergabe durch zentrale Servicestellen sei „ein rein populistischer Schachzug“, kritisierte er. „Auch hier stirbt wieder ein Stückchen Freiheit, nämlich das Recht auf freie Arztwahl.“ Ähnlich sei es beim geplanten Krankenhausstrukturgesetz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) konterte: „Die Selbstverwaltung wird gestärkt, die freie Arztwahl bleibt unangetastet.“ Die geäußerten Kritikpunkte seien nicht die zentralen Punkte des Gesetzes. Das Gesetz ermögliche es, Anreize zu schaffen, damit sich mehr Mediziner in strukturschwachen Gebieten niederlassen. Text: dpa
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wies dieses Schreiben als „PR-Gag“ zurück. Auch die darin formulierte Kritik an seinem „autokratischen“ Führungsstil hält er für unangebracht. „Das Parlament der Ärzte hat 2011 mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen, dass der ärztlich assistierte Suizid nicht Aufgabe des Arztes ist.“ Dass Suizidbeihilfe keine ärztliche Leistung ist, dieser Meinung ist auch Armin Schmidtke, Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland. Der Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg fordert den Ausbau der Palliativmedizin. „Dann hätten wir die ganze Diskussion nicht.“
Ganz so klar ist die Situation jedoch nicht. „Hinter vorgehaltener Hand wurde immer wieder über das Thema gesprochen. Es nun so offen anzusprechen, ist ein Tabubruch, und es ist eine neue Dynamik in den Prozess gekommen“, so Heribert Joha, stellvertretender Leiter der Palliativstationen des Würzburger Juliusspitals. Dieser Brief sei ein weiteres machtvolles Zeichen, dass die Politik hier in die falsche Richtung laufe, sagt auch ein Sprecher des Vereins Sterbehilfe Deutschland.
Das Thema Sterbebegleitung ist wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur besseren Versorgung von Sterbenskranken in Deutschland verabschiedet hat, wieder in die Öffentlichkeit gerückt. „Wir müssen die Möglichkeiten der Hospizbegleitung, also die ganzheitliche Zuwendung, mit den Möglichkeiten der Medizin, was die spezialisierte Pflege anbelangt, den Menschen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr zugänglich machen“, forderte Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, im Gespräch mit dieser Redaktion. Auf der ZdK-Vollversammlung vor wenigen Tagen in Würzburg betonte Glück: „Die organisierte Suizidbeihilfe wird ökumenisch einmütig abgelehnt.“
Nach aktueller Rechtslage ist aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar. Die Beihilfe zum Suizid, sprich dem Betroffenen ein Mittel bereitzustellen, dass er selbstständig einnimmt, jedoch nicht. Viele Mediziner fürchten in so einem Fall allerdings eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Hinzu kommt, dass es den Ärzten in zehn Bundesländern standesrechtlich verboten ist, ihren Patienten beim Suizid zu assistieren. In anderen Bundesländern, wie auch Bayern, gilt diese Regelung nicht.
„Es geht nicht darum, Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben einfach auszuknipsen, wenn es keinen Spaß mehr macht. Es geht darum den Leidensweg, den ein Mensch nur noch wenige Wochen weiter gehen könnte, etwas früher zu beenden“, erklärt Joha. Man merkt dem Palliativmediziner an, wie zwiegespalten er bei diesem Thema ist. Sicherlich treffe er immer wieder Menschen, die einen Todeswunsch formulieren. Bei genauerem Hinsehen wird allerdings deutlich, dass sie Angst haben, vor den Schmerzen, vor dem Alleinsein, vor der Isolation. Auch Schmidtke weiß um diese Befürchtungen, die Palliativmedizin habe jedoch genügend Möglichkeiten, Schmerzen zu nehmen und ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Doch dann gibt es da eben auch die anderen. Jene Menschen also, die obwohl sie mit Medikamenten so eingestellt sind, dass sie keine Schmerzen mehr haben, trotzdem nicht mehr leben wollen. Der jüngst beschlossene und auch von der Bundesärztekammer vorangetriebene Ausbau der Palliativmedizin sei daher nicht der alleinige Weg.
Mitarbeit: cj
Montgomery kritisiert die Bundesregierung
Auf dem 118. Ärztetag, der vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt am Main stattfindet, steht das Thema Sterbebegleitung nur am Rande auf der Agenda. Am ersten Tag warnte der Präsident der Bundesärztekammer, Ulrich Montgomery, vor einer Überregulierung im deutschen Gesundheitswesen. „Wir kämpfen dagegen, dass die ärztliche Freiberuflichkeit in altbekannter Salamitaktik Scheibe für Scheibe beschnitten wird.“
Einige Punkte des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes seien ein Angriff auf die Freiberuflichkeit. Die Terminvergabe durch zentrale Servicestellen sei „ein rein populistischer Schachzug“, kritisierte er. „Auch hier stirbt wieder ein Stückchen Freiheit, nämlich das Recht auf freie Arztwahl.“ Ähnlich sei es beim geplanten Krankenhausstrukturgesetz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) konterte: „Die Selbstverwaltung wird gestärkt, die freie Arztwahl bleibt unangetastet.“ Die geäußerten Kritikpunkte seien nicht die zentralen Punkte des Gesetzes. Das Gesetz ermögliche es, Anreize zu schaffen, damit sich mehr Mediziner in strukturschwachen Gebieten niederlassen. Text: dpa
Themen & Autoren / Autorinnen
Soylent Green lässt grüßen!
Ich hoffe für Sie, dass Sie niemals in eine solche Situation kommen, in der Sie nur noch Erlösung wollen!
Es ist ja wohl ein "kleiner" Unterschied, ob jemand unter schwersten Schmerzen leidet oder "nur" für den notwendigen Pflegeaufwand niemand (erfolgreich) zur Kasse gebeten werden kann. Oder?!
Ich halte auch überhaupt nichts davon, das in eine Rechtsnorm fassen zu wollen und plädiere dafür, in jedem Einzelfall Menschlichkeit walten zu lassen.
Tiere darf man erlösen, Menschen müssen verrecken... unglaublich.