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Bad Kissingen
Zwei Jahre, acht Monate Haft für Laudenbach
Das Landgericht Würzburg spricht Bad Kissingens Ex-Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach der Vorteilsannahme schuldig. Außerdem hat er mehr Steuern hinterzogen, als die Anklage vermutet hat.
Karl Heinz Laudenbach (Mitte) mit seinen Verteidigern Norman Jacob (links) und Michael Schulze.  Foto: Bartl       -  Karl Heinz Laudenbach (Mitte) mit seinen Verteidigern Norman Jacob (links) und Michael Schulze.  Foto: Bartl
| Karl Heinz Laudenbach (Mitte) mit seinen Verteidigern Norman Jacob (links) und Michael Schulze. Foto: Bartl
Edgar Bartl
 |  aktualisiert: 20.08.2022 21:30 Uhr
Bad Kissingen/ Würzburg — Bad Kissingens früheres Stadtoberhaupt Karl Heinz Laudenbach (CSU/ parteilos) hat für die Vermittlung von "Fürstenhof" und "Schweizerhaus" an russische Investoren zu Unrecht eine Provision in Höhe von 434 000 Euro kassiert. Außerdem hat er Steuern von fast 700 000 Euro hinterzogen. Deshalb hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg den 57-Jährigen am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Sie blieb damit hinter dem Antrag von Staatsanwältin Tanja Zechnall zurück, die drei Jahre gefordert hatte. Laudenbachs Verteidiger Norman Jacob hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Der Angeklagte habe nicht aus Raffgier gehandelt, sondern "weil ihm wirtschaftlich das Wasser bis zum Hals stand".

Kurz vor der Verjährung

Pikant: Hätten die Ermittlungen gegen den früheren Kommunalpolitiker und Polizeidirektor nur einen Monat später begonnen, wäre die Straftat Vorteilsannahme verjährt gewesen.
Laudenbach nahm das Urteil regungslos entgegen, er wollte sich dazu nicht äußern. Sein zweiter Verteidiger Michael Schulze sagte, auf Anfrage, das Strafmaß bewege sich in dem Rahmen, "den wir in der Vereinbarung erreicht haben". Aber die Entlastungszeugen "haben uns am langen Arm verhungern lassen". Dem Spruch liegt ein Deal zugrunde.
Laudenbach hatte in seinem letzten Wort gesagt, er sei froh, dass alles vorbei sei. Er hoffe auf ein Urteil, das ihm eine wirtschaftliche Zukunft ermögliche. Sein Rentenanspruch belaufe sich auf 1200 Euro. Wäre er als Beamter beim Staat geblieben, hätte er bis zum 75. Lebensjahr 400 000 Euro mehr an Pension erhalten.

"Rabatt" gegen Geständnis

Ermöglicht wurde das Urteil am zwölften Verhandlungstag - nur vier waren zunächst angesetzt - durch eine Absprache: Laudenbach legte über seine Anwälte ein Geständnis hinsichtlich der Vorteilsannahme ab. Die Steuerhinterziehung hatte er schon vor langem zugegeben. Außerdem zog er mehrere Beweisanträge zurück und verzichtete auf neue, um das Verfahren abzukürzen, das sich sonst wohl endlos hingezogen hätte. Gericht, Anklage und Verteidigung einigten sich hinter verschlossenen Türen auf eine Freiheitsstrafe zwischen zweieinhalb und höchstens drei Jahren.
Das Geständnis verlas Jacob im Namen des Angeklagten, der wieder keine Fragen zuließ. Er habe nur mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Er, so Laudenbach, wisse, dass er die Verantwortung für sein Tun zu tragen habe, er bedauere alles sehr. Die Sätze waren teilweise so verklausuliert, dass Vorsitzender Richter Hans Brückner und Staatsanwältin Zechnall nachfragten, ob das seine Einlassung sei und ob er den Tatbestand zugebe.

Wie in Anklageschrift behauptet

Danach war offenkundig, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift zutreffend sind. Laudenbach hatte in seiner Funktion als OB den Grundstücksverkauf vermittelt und dafür eine hohe Provision kassiert. Das ist strafbar. Das Geld floss in vier Tranchen von einer zyprischen Bank eines Unternehmens in Belize auf Konten von Laudenbach und seines Bruders in Deutschland und Österreich. Dort wurde es unverzüglich abgehoben. Das war 2008, wenige Wochen nach dem Ausscheiden Laudenbachs aus dem Amt des Bad Kissinger OB.
Wie die Sache ans Tageslicht gekommen ist, erklärte als Zeuge der Steuerfahnder Markus K. vom Finanzamt Würzburg. Er rechnete vor, dass Laudenbach, der sich bei den Ermittlungen und Hausdurchsuchungen sehr kooperativ gezeigt habe, alleine 2008 rund 390 000 Euro "Soli", Einkommens- und Umsatzsteuer hinterzogen habe. Davon hätten der Stadt Bad Kissingen 73 000 Euro als Gewerbesteuer zugestanden.

Selbstanzeige war unwirksam

Bei der Hausdurchsuchung 2013 fanden die Ermittler übrigens eine ausgefüllte und auch unterschriebene Steuererklärung für das Jahr 2011. Die hätte Laudenbach längst abgeben müssen. Als er das nachholte, wurde das als Selbstanzeige gewertet. Das half ihm aber auch nichts, da bereits ermittelt wurde. Die Folge: Weitere 180 000 Euro waren nicht ordnungsgemäß versteuert worden.
Hierbei handelte es sich um eine Vermittlungsprovision für den Verkauf von Haus "Thea". Das Geld wurde als "Darlehen und Forderung" auf ein Konto in der Schweiz überwiesen, das einer Bon GmbH gehörte. Laut K. handelte es sich um eine Briefkastenfirma, deren "Hülle" Laudenbach erworben hatte. Entsprechende Verträge habe man nicht finden können, Laudenbach habe aber den Sachverhalt eingeräumt. Der Verbleib der doch beträchtlichen Summen ist unklar.

Im Knast einen schweren Stand

Diese Verschleierungstaktik wirkte sich negativ auf das Strafmaß aus. Positiv wertete das Gericht das Geständnis Laudenbachs, der nicht vorbestraft ist. Nach Überzeugung der Kammer wurden die nicht zulässigen Verträge während Laudenbachs Amtszeit geschlossen, da dieser besorgt um seine finanzielle Zukunft gewesen sei. Dass die Vorwürfe zuträfen, ergebe sich aus Laudenbachs Geständnis und der Aussage des Steuerfahnders. Für den Angeklagten spreche auch seine "besondere Haftempfindlichkeit". Er habe als Ex-Polizist im Gefängnis einen schweren Stand. Negativ wirkte sich auch aus, dass die Steuerhinterziehung ein schwerer Fall sei. Ob damit die Strategie der Verteidiger auf- oder aber in die Hose gegangen ist, kann dahinstehen. Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte Vorsitzender Richter Brückner gemeint, jetzt sei die Zeit zum Reden. Laudenbach hätte sich damit zumindest einige belastende Verhandlungstage erspart.

Auch das Auto ist weg

Die Kammer bejahte das Andauern der Fluchtgefahr und hob den Haftbefehl nicht auf. Laudenbach sitzt daher weiter und seit über einem Jahr im Schweinfurter Gefängnis. Anwalt Schulze sagte, er hoffe, dass Laudenbach am 7. Dezember, also rechtzeitig vor Weihnachten rauskomme. Das wäre - nach Verbüßung der halben Strafzeit - der frühestmögliche Zeitpunkt. Ein Auto hat er dann aber nicht. Sein Benz wurde als Sicherheit versteigert. Der überschießende Erlös von 5435,82 Euro geht an die Staatskasse.
 
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