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Aschach bei Bad Kissingen
Zuschuss vom Staat für die Renovierung der Orgel
Die Katholische Kirche St. Trinitatis in Aschach erhält einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1800 Euro für die Renovierung ihrer Orgel. Der Staatszuschuss wird vom Landesamt für Schule aus den Mitteln...
Die St.-Trinitatis-Kirche ist die Pfarrkirche von Aschach und gehört zu den Baudenkmälern des Marktes Bad Bocklet.       -  Die St.-Trinitatis-Kirche ist die Pfarrkirche von Aschach und gehört zu den Baudenkmälern des Marktes Bad Bocklet.
Foto: ArchivAnnett Lüdeke | Die St.-Trinitatis-Kirche ist die Pfarrkirche von Aschach und gehört zu den Baudenkmälern des Marktes Bad Bocklet.
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.03.2025 01:02 Uhr

Die Katholische Kirche St. Trinitatis in Aschach erhält einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1800 Euro für die Renovierung ihrer Orgel. Der Staatszuschuss wird vom Landesamt für Schule aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen Kirche gewährt, wie es in einer Pressemitteilung von Anna Stolz (Freie Wähler), Staatsministerin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, heißt. „Ich hoffe, dass die Förderung hilft, die Finanzierung

sicherzustellen“, wird Anna Stolz zitiert.

Immaterielles Kulturerbe

Orgelmusik gehört zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Staatsministerin Stolz: „Die Orgelmusik nimmt eine zentrale Rolle in den Gottesdiensten ein. Nicht umsonst

gehört die Orgelmusik seit 2017 zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Daher ist es umso schöner, dass die frisch renovierte Orgel bald mit neuem Klang erschallt.“

Das Landesamt für Schule ist für die Abwicklung der Staatszuschüsse aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen sowie Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig. Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse für den Neubau oder die Renovierung von Orgeln, Kirchenglocken und Turmuhren.

Es können hier Zuschüsse von zehn Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 8000 Euro, so die Pressemitteilung. Maßnahmen, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 10.000 Euro betragen, können nicht berücksichtigt werden. red

 
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