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Zeitlofs: Sterben wird teurer
Die Friedhofssatzung muss an den Standard angepasst werden. Bald sind auch Wiesenbestattungen möglich. Was das bedeutet.
n Zukunft müssen Grabsteine gleich beim Einsetzen auf Standsicherheit geprüft werden.       -  n Zukunft müssen Grabsteine gleich beim Einsetzen auf Standsicherheit geprüft werden.
Foto: Maurizio Gambarini dpa | n Zukunft müssen Grabsteine gleich beim Einsetzen auf Standsicherheit geprüft werden.
Julia Raab
 |  aktualisiert: 29.05.2024 17:15 Uhr

Die ursprüngliche Friedhofssatzung der Marktgemeinde stammt aus dem Jahr 1983. Seitdem gab es immer wieder kleinere Anpassungen. Eine grundlegende Änderung steht nun an. „Aus der Bevölkerung gab es immer wieder mal den Wunsch nach Wiesengräbern“, erklärt Verwaltungsleiter Tobias Fritzmann.

Ein Wiesen- oder Rasengrab ist ein Standort für Urne oder Sarg ohne Grabstein . Auf der Fläche sollen Gedenksteine oder -tafeln errichtet werden, auf denen die Daten zu den Verstorbenen genannt werden und die Grabposition auf der Wiese ersichtlich ist.

Diese Bestattungsart benötigt entsprechend keine Pflege. Geplant ist die neue Möglichkeit in absehbarer Zeit auf allen Friedhöfen der Marktgemeinde. Flächen wurden bereits dafür definiert, heißt es dazu aus der Verwaltung.

Prüfung durch Grabnutzer

Die Gemeinde führt jährlich eine Sicherheitsprüfung der Grabsteine durch. Die neue Satzung gibt nun vor, dass auch neue Grabsteine umgehend nach dem Einsetzen einer Standsicherheitsprüfung unterzogen werden müssen. Das habe versicherungstechnische Gründe, sagt Fritzmann. Im Normalfall bedeute das eine Prüfung durch den Steinmetz mit einem technischen Gerät. Die Verwaltung fordert dazu einen Nachweis von den Nutzungsberechtigten.

Weitere Änderungen der Satzung beziehen sich auf eine Anpassung an den Standard . Dazu gehört unter anderem, dass keine Steine aus Kinderarbeit für die Gräber verwendet werden dürfen. „Das entspricht dem aktuelle Standard “, sagt Fritzmann. Für die Grabnutzer in der Marktgemeinde bedeutet die neue Fassung aber auch eine Anpassung der Gebührensatzung. Dafür bedarf es aber noch einer Neuordnung der Gebührenkalkulation. Genaue Preise stehen dementsprechend noch nicht zur Verfügung.

Weitere Themen

Glasfaserausbau: Spitzenreiter bei der Glasfaserabdeckung im Landkreis ist aktuell Zeitlofs . Rund 23 Prozent der Haushalte waren Ende 2022 angeschossen. Das soll nun weiter vorangetrieben werden. Die Gigabit-Richtlinie der Landesregierung fördert zukünftig den Breitbandausbau. Die Gemeinde geht die nächsten Schritte zur Umsetzung an.

Telekommunikationsmast: Die Gemeinde hat das Einvernehmen erteilt zum Bau eines Mastes in der Nähe der ICE-Strecke von Zeitlofs aus in Richtung Altengronau. Bereits vor einiger Zeit sprach sich die Gemeinde gegen den Standort aus. Der Grund: In der Nähe des geplanten Standortes befinden sich zwei Aussiedlerhöfe. Das Landratsamt hat nun darauf hingewiesen, dass der damalige Beschluss nicht rechtmäßig war.

Bekanntmachung: Bürgermeister Matthias Hauke (GMZ) betont bezüglich der Windpark-Ideen von zwei Projektentwicklern, dass eine Umsetzung wegen der rechtlichen Vorgaben im Regionalplan Main-Rhön nach wie vor ausgeschlossen sei. Die Projektideen wurden lediglich dem Bürgermeister und der Verwaltung vorgestellt und seien nicht, „wie oftmals fälschlicherweise dargestellt, ein Projekt der Gemeinde."

Wasserversorgung: Für die Umlegung der Kosten der neuen Wasserversorgung gebe es noch keine keine belastbaren Zahlen für Grundstückseigentümer. Diese sind abhängig von den Kosten des erforderlichen Grunderwerbs und der Höhe der Zuschüsse.

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