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Nüdlingen
Zahlreiche Befreiungen
Diverse Baugenehmigungen erteilte der Nüdlinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haard-Süd“ ist die Errichtung einer transparenten Hofüberdachung und...
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.01.2025 01:06 Uhr

Diverse Baugenehmigungen erteilte der Nüdlinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haard-Süd“ ist die Errichtung einer transparenten Hofüberdachung und eines Terrassen-Möbel-Lagers geplant. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das 5 bis 6 Grad schräge Pultdach wurde genehmigt. Die Dacheindeckung soll laut Bebauungsplan in roter bis rotbrauner Farbe erfolgen. Für das Terrassen-Möbel-Lager sind rot- bis rotbraune Sandwichelemente geplant, während die Hofüberdachung eine transparente, bruchsichere Welleindeckung erhalten soll.

Auch die Errichtung eines Gartenhauses und Stützmauern in der Altenbergstraße 32 in Haard wurde einhellig befürwortet. Hierfür gab es vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Haard-Süd“. Die Baugrenze wird hangseitig mit dem gesamten Gartenhaus überschritten. Aufgrund der extremen Hanglage wurde diese Position gewählt, um hinter dem Wohnhaus eine möglichst große ebene Gartenfläche zu schaffen. Die angrenzenden Stützmauern, die daher auch höher sein müssen als eigentlich zugelassen, dienen gleichzeitig der Hangsicherung und ermöglichen die sichere Platzierung des Gartenhauses. Die Dachfarbe wird anthrazitfarben, wie das Wohnhaus.

Befreit von den Festsetzungen wurde auch das dritte Vorhaben, ein Anbau an eine bestehende Gewerbehalle sowie die Errichtung einer Unterstellhalle „Am Sinnberg“ im Bereich des Bebauungsplans „Pfaffenpfad II“. Geplant ist ein Pultdach in braunem Farbton. Die geplante Dachneigung beträgt rund 8 Grad für den Carport und rund 10,5 Grad für die Werkstatt und Garage. Die Baugrenze wird überschritten.

Die Stadt Münnerstadt hat ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) sowie ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) erarbeitet. Die Projektunterlagen wurde der Gemeinde Nüdlingen übermittelt.

Schließlich nahm der Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.

Stefan Schulz wurde außerdem als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nüdlingen nunmehr für die gesamte Wahlperiode (bis zum 16. Januar 2029) bestätigt. red

 
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