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Maßbach
Zähneknirschend zugestimmt
Hätte es der Maßbacher Rat nicht getan, hätte das Landratsamt grünes Licht gegeben. Der „Bayerische Hof“ in Poppenlauer darf also umgebaut werden.
Der Bayerische Hof in Poppenlauer: Dem Marktgemeinderat ist ein Baugesuch unter anderem wegen der Aufsatz-Rollos ein Dorn im Auge. Das Landratsamt verlangt jedoch Zustimmung.       -  Der Bayerische Hof in Poppenlauer: Dem Marktgemeinderat ist ein Baugesuch unter anderem wegen der Aufsatz-Rollos ein Dorn im Auge. Das Landratsamt verlangt jedoch Zustimmung.
Foto: Dieter Britz | Der Bayerische Hof in Poppenlauer: Dem Marktgemeinderat ist ein Baugesuch unter anderem wegen der Aufsatz-Rollos ein Dorn im Auge. Das Landratsamt verlangt jedoch Zustimmung.
Dieter Britz
 |  aktualisiert: 23.11.2024 02:31 Uhr

Zähneknirschend und mit Bauchgrimmen stimmte die Mehrheit der Mitglieder des Marktgemeinderates einem Bauantrag zur Umnutzung und zum Umbau des Obergeschosses des ehemaligen Gasthofs „Bayerischer Hof“ in der Hauptstraße 95 in Poppenlauer zu Wohnzwecken zu. Das Landratsamt hatte angekündigt, wenn nötig das Einvernehmen des Gemeinderates durch einen Beschluss des Landratsamtes zu ersetzen. So hieß es in der Beschlussvorlage. Im Obergeschoss der Gaststätte gibt es einen großen Saal, der bei größeren Vereinsveranstaltungen oft und gerne genutzt wurde. Auch fanden hier früher schon Bürgerversammlungen der Gemeinde statt.

Worum geht es bei dem Streit? Der Marktgemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 22. Oktober mit diesen Tagesordnungspunkt beschäftigt und ihn wieder zurückgestellt mit der Begründung, die Baumaßnahme sei bereits in vollem Gange und vielleicht sogar abgeschlossen.

Darüber hinaus seien an dem Gebäude neue Fenster mit Aufsatzrollos eingebaut worden, die sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügen würden, heißt es weiter wörtlich in der damaligen Sitzungsvorlage. Die Verwaltung bekam in dieser Sitzung den Auftrag, „seitens der Verwaltung sollte geprüft werden, ob sich derartige Fenster mit den Rollos in das Bild einfügen“.

Aufsatzrollo spielt offenbar keine Rolle

Im Antwortbrief aus Bad Kissingen an Frank Mauer, den Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft, heißt es unter anderem, „inwiefern ein Aufsatzrollo sich nicht in die nähere Umgebung einfügt, beziehungsweise das Ortsbild von Poppenlauer beeinträchtigen soll, kann nicht nachvollzogen werden. Weiterhin ist eine Auswirkung des Aufsatzrollos auf das nächste denkmalgeschützte Gebäude eher nicht ersichtlich und sollte eher der Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde am Landratsamt beziehungsweise dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorbehalten sein. Das Verhindern weiterer Aufsatzrollos in diesem Gebiet wäre für die Zukunft lediglich durch den Erlass einer Gestaltungssatzung möglich“.

In dem Brief aus dem Landratsamt steht wörtlich auch , „nach derzeitigem Stand müsste das eventuell versagte Einvernehmen der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt werden“. Deshalb schlug Bürgermeister Matthias Klement dem Rat vor, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Dem folgte die Mehrheit nach kurzer Diskussion. Damit kann der Bauherr , der aus Schweinfurt stammt, nun offiziell damit beginnen, das Obergeschoss des ehemaligen Gasthauses „Bayerischer Hof“ zu Wohnzwecken umzubauen. Die gesamte Wohnfläche beträgt 233,5 Quadratmeter, heißt es in der Sitzungsvorlage. Wie das Erdgeschoss genutzt werden soll, ist zurzeit nicht bekannt.

Ohne Probleme ging der Bauantrag eines örtlichen Unternehmers über die Bühne, der im Gebiet „Am Heidig“ ein neues Betriebsgelände errichten will. Das Bürogebäude mit Flachdach soll 15 mal 15 Meter groß werden. Dazu ist eine 65 mal 30 Meter große Halle geplant, die in Lagerhalle, Werkstatt und eine Waschhalle unterteilt wird.

KOMMENTAR von Dieter Britz

Eigenverantwortung ignoriert : Ein Recht der Gemeinde, das offenbar keines ist

In Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es klar und deutlich, „den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“.

Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern billigt den Gemeinden zu, „sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten“.

Nicht zu vergessen die Gemeindeordnung des Freistaates. Laut Artikel 1 haben sie das Recht, „die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten“. Noch etwas konkreter wird es dann im Artikel 6: „Den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben zu“.

Der Marktgemeinderat hatte am 22. Oktober einen Bauantrag zum Umbau des Gasthauses „Bayerischer Hof“ auf der Tagesordnung. Das Gremium bemängelte seinerzeit, dass die Baumaßnahme bereits in vollem Gange sei „und vielleicht sogar abgeschlossen“. Darüber hinaus seien an dem Gebäude neue Fenster mit Aufsatzrollos eingebaut worden, die sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügen würden. Die Verwaltung bekam den Auftrag, zu prüfen, ob sich derartige Fenster mit den Rollos in das Bild einfügen. „Bis dieser Tatbestand geklärt ist, soll die Vorlage zurückgestellt werden“ wurde beschlossen.

Geschäftsleiter Frank Mauer setzte sich mit dem Landratsamt in Verbindung. Die Antwort war sehr, sehr ernüchternd: „Nach derzeitigem Stand müsste das eventuell versagte Einvernehmen der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt werden“. Mit der viel beschworenen, im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in der Gemeindeordnung verankerten Eigenverantwortung der Gemeinden ist es also wohl doch nicht so weit her, wenn das Landratsamt zu einfach die Entscheidung eines gewählten Gemeinderates aushebeln kann.

 
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