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Wartmannsroth
Keine Räum- und Streupflicht
Wartmannsroth hat beinahe im gesamten Verwaltungsgebiet keine Räum- und Streupflicht. Der Winterdienst wird trotzdem gewährleistet. Warum keine Pflicht besteht und wieso Änderungen diskutiert wurden.
Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Trotzdem wurde über Änderungen beraten.       -  Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Nun wurde über Änderungen beraten.
Foto: Symbolfoto:Armin Weigel/dpa | Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Nun wurde über Änderungen beraten.
Redaktion
 |  aktualisiert: 10.03.2024 02:43 Uhr

Der aktuelle Räum- und Streuplan ist für den Winterdienst in der Gemeinde Wartmannsroth nur schwer umsetzbar. Er sei unpraktisch und im Alltag schwer zu realisieren. Die Mitarbeiter des Bauhofs, welche für die Räumfahrten im Winter verantwortlich sind, wünschten sich deshalb einige Anpassungen.

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