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Wartmannsroth
Keine Räum- und Streupflicht
Wartmannsroth hat beinahe im gesamten Verwaltungsgebiet keine Räum- und Streupflicht. Der Winterdienst wird trotzdem gewährleistet. Warum keine Pflicht besteht und wieso Änderungen diskutiert wurden.
Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Trotzdem wurde über Änderungen beraten.       -  Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Nun wurde über Änderungen beraten.
Foto: Symbolfoto:Armin Weigel/dpa | Trotz fehlender Räum- und Streupflicht ist in der Gemeinde Wartmannsroth klar: Der Winterdienst muss weiterhin gewährleistet werden. Nun wurde über Änderungen beraten.
Milena Meder
 |  aktualisiert: 10.03.2024 02:43 Uhr

Der aktuelle Räum- und Streuplan ist für den Winterdienst in der Gemeinde Wartmannsroth nur schwer umsetzbar. Er sei unpraktisch und im Alltag schwer zu realisieren. Die Mitarbeiter des Bauhofs, welche für die Räumfahrten im Winter verantwortlich sind, wünschten sich deshalb einige Anpassungen.

Um die Kosten zu minimieren und die Umwelt zu schützen, hatte die Verwaltung einen neuen Plan ausgearbeitet – allerdings mit einigen Einschränkungen.

Nur auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen Räumpflicht

„In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach geltender Rechtsprechung im gesamten Gemeindegebiet fast keine Räum- und Streupflicht für die Gemeinde besteht“, heißt es aus der Verwaltung. Bedeutet: Rein haftungsrechtlich ist fast der gesamte Winterdienst, den der Bauhof leistet, ein freiwilliges Angebot und somit ein Service für die Bürger.

Die Gemeinde müsse lediglich Straßen räumen, die als verkehrswichtig und gefährlich eingestuft werden können. Das treffe allerdings auf eigentlich keine Gemeindestraße im Gemeindegebiet zu. Natürlich gebe es auch Straßen, auf denen eine Räumpflicht besteht, das seien dann die Staats- oder Kreisstraßen.

Winterdienst: Bis zu vier Personen auf Rufbereitschaft

Trotzdem sind sich Bürgermeister, Verwaltung und Ratsmitglieder einig: Der Winterdienst ist als Service für die Bürger ein Muss. „Durch die hohen Ansprüche, die an den Winterdienst gestellt werden, steigen natürlich die Personalkosten.“

Mittlerweile würden für den Winterdienst nachts bis zu vier Personen zwischen drei und vier Uhr in Rufbereitschaft stehen. „Auch die maschinelle Ausstattung wurde in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut, was natürlich auch einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich zieht.“

Dienst nach Plan beim Schneeräumen unmöglich

Bauhofleiter Peter Görke erklärt, dass ein Dienst nach Plan trotzdem beinahe unmöglich sei. Denn: Der Ablauf des Winterdienstes hänge von vielen verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel Wochentag, Schulbusfahrten oder der Müllabfuhr ab.

Auch die Art des Einsatzes spiele eine bedeutende Rolle: Muss das Gebiet nur geräumt oder gestreut werden? Oder möglicherweise beides?

Im Grunde gebe es zwar eine festgelegte Route, im Endeffekt würde aber hauptsächlich der eingeteilte Mitarbeiter entscheiden, in welchem Umfang der Winterdienst geleistet wird.

Neuer Plan wurde abgelehnt

Der neue Räum- und Streuplan war deshalb darauf ausgerichtet, effizienter zu sein und Leerfahrten zu vermeiden. „So sollen zum Beispiel die Straßen der Priorität drei – wie Nebenstraßen oder Straßen in Wohngebieten – nur noch zu den normalen Arbeitszeiten geräumt werden, um Personalkosten mit Nacht- oder Wochenendzuschlag zu sparen.“

Das wurde vom Gemeinderat allerdings abgelehnt. Heißt: Der Räum- und Streuplan wird nicht erneuert und bleibt bestehen wie bisher.

Gewichtung in drei Prioritätsstufen

Die Gewichtung der Straßen erfolgt in der gesamten Gemeinde über drei Prioritätsstufen, bemessen am jeweiligen Verkehrsaufkommen.

Vorrangig geräumt und gestreut werden Straßen, die von Schulbussen befahren werden beziehungsweise überall dort, wo überörtlicher Verkehr fließt.

Priorität zwei laut Streuplan: „Straßen in den einzelnen Ortsteilen, die starke Steigungen aufweisen oder sonstige Gefahrenstellen enthalten. Diese Straßen werden bei Bedarf grundsätzlich geräumt und gestreut, sobald die Prio eins – Straßen erledigt sind.“

Erst danach folgt die Räumung von Straßen mit Priorität drei.

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