Wildflecken wird geografisch betrachtet größer. Nach vielen bürokratischen Hürden und mehreren Änderungen sowie etlichen Stellungnahmen ist die Eingliederung des bisher gemeindefreien Gebietes Forstbezirk „Großer Auersberg “ in die Marktgemeinde Wildflecken nun vollzogen.
Einigung mit Riedenberg
Vorausgegangen war eine Einigung mit der Nachbargemeinde Riedenberg, die ebenfalls Flächen für ihr Gemeindegebiet für sich beanspruchte. Ein Großteil des Gebietes wird dem Markt Wildflecken zugesprochen, der 2016 den Antrag auf Eingliederung gestellt hatte. Die Bekanntmachung erfolgte vor einigen Tagen im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken .
Auch wenn sich die beiden Nachbargemeinden Wildflecken und Riedenberg nun flächenmäßig deutlich vergrößern: Der überwiegende Teil der betroffenen Grundstücke liegt innerhalb des Truppenübungsplatzes Wildflecken . Im umfangreichen Antragsverfahren waren die Gemeinden Motten und Riedenberg um Stellungnahme gebeten worden. Ansprüche erhob letztlich neben Wildflecken nur Riedenberg auf Teile der Gemarkung „Großer Auersberg “.
Weil die Eingliederung durch die Regierung nur im Einvernehmen mit allen angrenzenden Gemeinden genehmigt wird, hatte sich der Markt Wildflecken mit der Gemeinde Riedenberg über mehrere Monate hinsichtlich der Aufteilung der Flächen einigen müssen. Die Zuordnung zu den beiden Gemeinden erfolgte nach rein geografischen Gesichtspunkten.
Einleiten von Sickerwasser
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Hammelburg, stellte einen Antrag für das Einleiten von in einem Abwasserteich behandeltem Sickerwasser der ehemaligen Deponie „Am Auersberg “ in einen Oberflächengraben zum namenlosen Bach nach Eckartsroth.
Die Deponie „Am Auersberg “ war einst für Hausmüll genutzt worden und liegt im Truppenübungsplatz Wildflecken . Das behandlungsbedürftige Sickerwasser entsteht durch Niederschlag, der durch die Deponie hindurchsickert.
Das Rohsickerwasser wird in Drainagerohren erfasst und über drei Schächte zum Sammelschacht abgeleitet. Von hier aus gelangt es über das Sickerwasserkanalsystem zum mit Bruchstein befestigten Zulauf des Abwasserbehandlungsteiches. Im Abwasserteich werden die Sickerwässer biologisch behandelt. Zwei Grundwassermessstellen wurden im Jahr 1994 errichtet. In einem Gutachten wurde das Vorhaben der Bundesrepublik näher beleuchtet. Demnach können die Einwirkungen auf das Gewässer durch die Abwassereinleitung so begrenzt werden, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen auftreten. Die Anforderungen an Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik werden eingehalten.
Keine schädliche Veränderung
Eine schädliche Veränderung des benutzten Gewässers und eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit aus wasserwirtschaftlicher Sicht seien unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Gewässerzustand nicht zu erwarten. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes werde vermieden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität aus den Versorgungsanlagen im Umfeld der Abwassereinleitung sei laut Gutachten ebenfalls nicht zu erwarten. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu.
Nachfragen gab es hinsichtlich der Lage der betroffenen Gräben, zum Stand der Begrünung der ehemaligen Deponie und zu den Kontrollen durch das Wasserwirtschaftsamt. Die frühere Deponie ist mittlerweile renaturiert.