Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unternehmen in Mainfranken erneut gewachsen. Auch der Trend hin zu Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung bleibt ungebrochen, teilt die IHK Würzburg in einer Pressemeldung mit.
Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2022 insgesamt +547 Firmen. 1235 Firmeneintragungen stehen 688 Löschungen gegenüber. Damit liegt der Zuwachs über dem des Vorjahres (2021: +461). Verantwortlich für den Anstieg sind die stabilen Anmeldezahlen (2021: 1251). Die Löschungen bewegen sich deutlich unter Vorjahresniveau (2021: 790).
Platz 1 für die GmbH
Der Trend hin zu Rechtsformen mit beschränkter Haftung hält weiterhin an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ mit 60 Prozent an der Spitze, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit 17 Prozent beziehungsweise elf Prozent. Kaum eine Rolle spielten die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ mit einem Prozent sowie die „Aktiengesellschaft (AG)“.
Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2022 bei den Handelsregisteranmeldungen nur einen geringen Anteil aus. Sechs Prozent entfielen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens/e. K.“, jeweils ein Prozent auf die„ offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und zwei Prozent auf die „Kommanditgesellschaft (KG)“. Zwei Prozent der Anmeldungen entfielen auf sonstige Rechtsformen .
Hilfestellung bei Firmenrecht
Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfestellung auf dem Gebiet des Firmenrechts, außerdem informieren die Expertinnen und Experten zu den Vor- und Nachteilen der Rechtsformen sowie zu Fragen der Eintragungsfähigkeit. Im Jahr 2022 haben die IHK-Experten rund 1500 firmenrechtliche Stellungnahmen gegenüber dem Registergericht, den Notaren sowie gegenüber Existenzgründern abgegeben.
Durch eine kostenfreie Überprüfung der Firma auf firmenrechtliche Zulässigkeit kann die Eintragung beim Registergericht oftmals beschleunigt werden, heißt es in der Pressemitteilung.
Anfragen sind über ein Online-Formular unter wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage jederzeit möglich.
Nach der Eintragung im Handelsregister ist auch darauf zu achten, dass bei Geschäftsbriefen alle erforderlichen Angaben berücksichtigt werden. Diese sind von der Rechtsform abhängig. Eine Übersicht findet sich im Merkblatt „Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen“, das online zu finden ist unter: wuerzburg.ihk.de/geschaeftsbrief red