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LKR Bad Kissingen
Wie transparent Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen sind
Für interessierte Bürger und auch Journalisten ist der Zugang zu Gemeinderatsdokumenten wichtig, um sich ein Bild machen zu können. Wo die Bürger mehr erfahren - und wo nur das Notwendigste.
Illustratiton Transparenz Gemeinden Kreis Kissingen       -  Berge von Dokumenten, aber kein Zugriff: Gemeindeverwaltungen sind an klare Regeln gebunden, was öffentlich wird und was nicht.
Foto: Illustration: Maximilian Arnold; midjourney | Berge von Dokumenten, aber kein Zugriff: Gemeindeverwaltungen sind an klare Regeln gebunden, was öffentlich wird und was nicht.
Julian Megerle
 |  aktualisiert: 25.07.2024 02:49 Uhr

Wo entsteht eine neue Kita im Ort? Wann entsteht der neue Fahrradweg? Wie wird das Neubaugebiet in meiner Nachbarschaft gestaltet? Fragen, die hier vor Ort die Menschen bewegen. Es sind Fragen, die demokratisch ausgehandelt werden. Demokratie heißt, sich beteiligen zu können und am besten gut informiert auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Das gilt auch im Landkreis Bad Kissingen: Auch hier haben die Menschen ein legitimes Interesse zu erfahren, wie die Belange vor Ort verhandelt werden. Und das soll auch digital funktionieren. Zunehmend mehr Kommunen haben das erkannt und wollen quer durch die Bundesrepublik auf mehr digitale Ratsarbeit und Open-Data-Projekte setzen. Das zeigt auch eine Umfrage aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Ein Blick auf die Onlineauftritte mehrere Kommunen im Kreis Kissingen zeigt: Oft stoßen interessierte Bürgerinnen und Bürger nur auf spärliche digitale Informationen für kommende Gemeinderatssitzungen. Doch wie gehen die Gemeinde- und Stadtverwaltung mit dem Bedürfnis nach Information um? Ein Vergleich zwischen Bad Kissingen, Hammelburg, Münnerstadt, Bad Brückenau, Burkardroth und in der Nachbarschaft Bad Neustadt soll mehr Licht ins Dunkel bringen.  Hierbei geht es um öffentliche Sitzungen. Aus Gründen der Fairness wurden kleinere Verwaltungen bewusst ausgeklammert, da diese meist mit sehr überschaubarer Personaldecke ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen müssen. 

So ist der Transparenz-Stand in den Gemeinden

Stadt Bad Kissingen:

In der Kreisstadt können die Bürger die Protokolle ab dem Jahr 2020 von Ausschüssen und der Vollsitzung des Stadtrates online nachlesen . Allerdings gibt es nur Abstimmungsergebnisse mit  der Aussage darüber,  wieviele Ja- und Nein-Stimmen eine Entscheidung erhielt. Weder im Vorhinein bei der Ankündigung der öffentlichen Sitzung noch im Nachhinein gibt es Unterlagen in Form von Sitzungsvorträgen - also kurze Zusammenfassungen des Sachverhalts zu Nachlesen. 

Hammelburg

In der zweitgrößten Landkreiskommune gibt es die Ankündigungen mit Tagesordnungen zu den Sitzungen ab 2013 allerdings ohne Sitzungsunterlagen im Voraus zum Nachlesen.  Die Protokolle können Interessierte ab Herbst 2014 verfolgen. Allerdings gibt es wenige Informationen zu Ergebnissen und keine Sitzungvorträge im Nachhinein, um die Themen besser zu greifen. 

Münnerstadt:

Ab dem Beginn der vergangenen kommunalen Wahlperiode(2014) finden Bürger die Informationen aus dem Gemeinderat. In Münnerstadt sind dabei Niederschriften mit umfangreichen Tagesordnungspunkten vorhanden .  KleinerTranparenz-Pluspunkt: Die Abstimmungsergebnisse umfassen neben den Klassikern der Zustimmung/Ablehung die Anzahl derjenigen Gemeinderäte, die bei Themen befangen sind. Allerdings kündigt auch Münnerstadt die Sitzungen ohne Zusammenfassungen im Vorfeld an.

Bad Brückenau:

Im Kurort sind Dokumente ab dem Jahr 2011 bis ins Jahr 2022 zunehmend erhältlich .  Danach fehlen die Protokolle. Allerdings gibt es nur wenige Ergebnisprotokolle, die nur das Abstimmungsergebnis und den Beschlusstext umfassen, ohne genauer das Thema zu erläutern. Darüberhinaus gibt das Informationssystem von Bad Brückenau nur öffentliche Bekanntmachungen ohne weitergehende Sitzungsinformationen wieder. 

Burkardroth:

Zwar hat die 7000-Einwohner-Gemeinde ebenfalls keine Sitzungsvorträge zu bieten. Allerdings sind die Protokolle bereits ab 2010 nach Jahren gruppiert auf der Website und ab 2022 im Ratsinformationssystem der Gemeinde zu finden.  Die Protokolle bestehen teils aus ausführlichen Informationen zu den einzelnen Themen und den Abstimmungsergebnissen mit den Ja- und Nein-Stimmen. Zudem können Bürger sehen, wer regelmäßig im Gemeinderat aktiv ist: Eine Anwesenheitsliste mit Namen ist Teil der Protokolle. 

Bad Neustadt

Im Nachbarlandkreis bietet die Verwaltung ab 2017 Protokolle mit ausführlichen Sitzungsinformationen und Abstimmungsergebnissen zu mit Zustimmung, Ablehnung und Enthaltungen. Auch die Anzahl der persönlich befangenen Stadtratsmitglieder lesen interessierte Bürger ab. Jedoch gibt es auch hier im Vorfeld keine Dokumente, um sich als Nicht-Stadtrat mittels Zusammenfassungen auf die Sitzungen vorzubereiten. 

Anfrage: Das sind die Antworten der Verwaltungen 

Die Redaktion hat die Gemeinden und Städte angefragt, in welcher Form Bürgerinnen und Bürger an Sitzungsunterlagen beziehungsweise Zusammenfassungen erhalten können, um sich im Vorfeld ein besseres Bild machen zu können. 

Stadt Bad Kissingen

„Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Der Stadtrat ist die Vertretung der Menschen der Stadt Bad Kissingen. Sie artikulieren und formulieren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Eine direkte Beteiligung an der Beschlussfassung sieht die Verfassung und die Gemeindeordnung deswegen richtigerweise nicht vor", teilt Thomas Hack, Pressesprecher der Stadt Kissingen mit. 

Sitzungsunterlagen seien Ausarbeitungen der Verwaltung, die grundsätzlich nur den Mitgliedern des Stadtrates zur internen Information zur Verfügung stünden.  Er begründet dies mit Paragraf 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung . „Um den Medien eine ausreichende Information über die Inhalte der Tagesordnungspunkte im Vorfeld von Sitzungen zu ermöglichen, stellt die Stadt Bad Kissingen die Sitzungsvorlagen der Presse vorab rechtzeitig zur Verfügung. Dies dient zur internen Vorbereitung der Berichterstattung", führt Hack aus. 

Die Beschlussergebnisse des Stadtrates seien auch über die digitalen Medien, im Stadtblatt und in den Bekanntmachungen öffentlich zu finden. Bis jetzt habe es laut Hack auch keine Anfragen von Bürger gegeben, im Vorhinein weitere Informationen zu erhalten. „Zudem gab es keine Initiativen von Stadtratsfraktionen, hier eine weitergehende Regelung zu treffen."

Hammelburg

Auch in der Stadt Hammelburg verweist Pressesprecherin Heike Gnerlich darauf, dass Sitzungsunterlagen oder Vorträge nicht veröffentlicht werden.  Diese dienen ausschließlich zur internen Information der Mandatsträger.„Nach der Sitzung werden die „Informationen zur Sitzung“ auf unserer Homepage und im Stadtblatt zeitnah veröffentlicht", teilt Gnerlich mit. Es ergibt sich ein ähnliches Bild wie in der Kreisstadt: Bis jetzt keine Initiativen und kein Interesse, im Vorfeld mehr zu erfahren. Falls Anfragen von Bürgern im Vorfeld kämen, müsse man diese von Fall zu Fall prüfen, ob eine münliche Auskunft gewährt werden kann. 

Münnerstadt

Geschäftsleiter Stefan Bierdimpfl teilt mit, dass „die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Münnerstadt die Möglichkeit einer Vorabinformation von Bürgerinnen und Bürgern über öffentliche Sitzungsvorlagen derzeit nicht vorsieht." Eine Änderung dieser Verwaltungspraxis bedürfe einer Beratung und Entscheidung des Stadtrates der Stadt Münnerstadt. Dieser Aspekt der transparenten Arbeit der Stadtverwaltung sie bisher keine Thema in einer Sitzung des Stadtrates der Stadt Münnerstadt gewesen.

Bad Brückenau

Auch Bad Brückenaus Bürgermeister Jan Marberg bezieht sich auf die Empfehlung des bayrischen Gemeindetages: „Es werden in der Bekanntmachung zu einer Sitzung im Vorfeld lediglich die Sitzungsgegenstände des öffentlichen Teils mitgeteilt." Weitere Unterlagen wie Detailansichten oder Beschlussvorlagen  werden bisher nicht öffentlich zur Verfügung gestellt.  „Um dem Wunsch nach öffentlicher Informationen, den ich auch persönlich verfolge, gerecht zu werden, werden wir uns jedoch zeitnah Gedanken machen, ob und wie eine Öffnung gestaltet werden kann", sagt Marberg. 

Burkardroth:

Auf Anfrage teilt die Marktgemeinde Burkardroth mit, dass eine generelle digitale Zugangsmöglichkeit für weitergehende Informationen vor Marktgemeinderatsitzungen Weitergabe von Unterlagen aus öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien nicht vorgehalten beziehungsweise ermöglicht wird. „Im frei zugänglichen Teil des Ratsinformationssystem erfolgte unter Angabe der Tagesordnungspunkte eine frühzeitige Benennung von Tag und Ort der Sitzung, so dass Interessierten eine Teilnahme möglich ist", schreibt die Gemeinde. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen werden im Anschluss an die Sitzung auf dieser Plattform dauerhaft frei zugänglich Online gestellt.  

Bad Neustadt

Auch im Nachbarlandkreis teilt Bad Neustadts Geschäftsleiter Maximilian Pfister mit: „Eine Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Stadtratssitzung erfolgt nicht; die Stadtratsmitglieder erhalten diese auch erst zur Sitzung." In der Stadtratssitzung gibt es dann den mündlichen Vortrag durch die Verwaltung. Im Nachgang werden die Beschlüsse im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.  Allerdings gibt es dennoch einen Unterschied zu anderen Gemeinden: „Die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates werden, sobald der Geheimhaltungsgrund entfallen ist, in der nächsten Stadtratssitzung veröffentlicht", schreibt Pfister. Darüber hinaus habe jeder Bürger ein Recht auf Einsicht in die öffentlichen Sitzungsniederschriften sowie das Recht Auszügen aus den jeweiligen Niederschriften zu erstellen. 

Die Rechtslage für die Veröffentlichung von Dokumenten 

Der Umgang mit den Sitzungsunterlagen ist im Freistaat in der Bayrischen Gemeindeordnung geregelt. Der bayrische Gemeindetag schreibt dazu auf seiner Website : 
„Beschlussvorlagen auch für öffentliche Sitzungen sind Ausarbeitungen der Verwaltung, die grundsätzlich nur der internen Information der Mitglieder des
Gemeinderats oder eines Ausschusses dienen. Diese dürfen von einzelnen Ratsmitgliedern weder an die Presse herausgegeben noch sonst – etwa auf der Homepage einer Partei, in einem eigenen Blog o.ä. – veröffentlicht werden." 

Allerdings verweist der Gemeindetag auch darauf, dass eine Gemeinde gegebenenfalls auf ihrer Homepage vor der Sitzung des Gremiums neben der Tagesordnung eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes einstellen könnte, „weil diese Informationen in der Regel einen wesentlich geringeren Umfang haben als die umfassenden Unterlagen mit Hintergrundinformationen und personenbezogenen Daten für der Ratsmitglieder.“

Grundsätzlich muss der erste Bürgermeister die Veröffentlichung von Unterlagen als Leiter der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates zustimmen. Der Gemeindetag verweist auf den Datenschutz und den Schutz personenbezogener Daten. Nicht von § 4 Abs. 2 der Muster-Gemeindeordnung erfasst , aber datenschutzrechtlich gleich gelagert seien die Fälle, in denen sich eine Gemeinde – nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss – entschließt, Beschlussvorlagen im Rahmen eines sogenannten „Bürgerinformationssystems“ auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.  Eine Recherche zeigt: Umfangreichere Bürgerinformationssystem betreiben zum Beispiel die Stadt Schweinfurt oder die Stadt Bamberg. 

 
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