
Am 25. November übergab Bauunternehmer und CSU-Stadtrat Patrick Bindrum der Verwaltung in Hammelburg einen Bürgerantrag. Seine Bitte: Der Stadtrat soll ein Ratsbegehren über das geplante Gewerbegebiet in Westheim auf den Weg bringen.
Einigen Dorfbewohnern passt das so nicht. Genau eine Woche später, am 2. Dezember, reichten sie deshalb ebenfalls einen Bürgerantrag bei der Stadt ein.
Antrag der Bürgerinitiative in Westheim
"Wir haben keine andere Chance als uns so dagegen zu wehren", erzählt Gerald Zehe von der Bürgerinitiative Herzstück Längberg schützen. Ihr Antrag an den Stadtrat lautet:
Zur Erhaltung der Natur- und Naherholungsgebiete soll in Verbindung mit der Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung das im ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) der Stadt Hammelburg genannte Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaletal ruhen gelassen werden.
"Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet von Patrick Bindrum, sondern allgemein gegen ein Gewerbegebiet", betont Zehe.
Die Sorgen vieler Westheimer
Neben einer immer stärker werdenden Lärm-, Verkehrs- und Geruchsbelästigung würden er und viele Westheimer sich vor allem um eine Zukunft sorgen, in der Profit vor dem Schutz von Natur und Mensch stehe. Denn: Mit Bau des neuen Gewerbeparks wäre das betreffende Gelände nahe der Kreisstraße nicht nur versiegelt, sondern müsste zu Beginn auch von teilweise bis zu 21 Metern Höhe auf acht Meter nivelliert werden.

"Überlegen sie mal, was da an Erde wegmuss, was das für ein Eingriff in die Natur bedeutet", regt Zehe an. Für die entstehende Erde habe Patrick Bindrum aber laut Gerüchteküche schon die passende Lösung gefunden. "Es wird gemunkelt, er hat das freie Stück nordöstlich der Firma Reifen Müller gekauft."
Bestätigt eine GmbH-Gründung die Gerüchte?
Denn: Um die dort freie Fläche bebauen zu können, müsse sie vorher aufgeschüttet werden. "Der Investor kann die Erde also entweder teuer entsorgen oder so einfach auf seinen eigenen Bauplatz bringen", erklärt der Westheimer.

Dadurch dass Patrick Bindrum dann Anfang Oktober auch noch die "Saaletal III Projekt Verwaltung GmbH" gegründet hat - deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Projektierung und Vermarktung der Gewerbeflächen 'Saaletal III (Rote Ellern)' ist - sehen sich die Gegner in ihrem Verdacht bestätigt. "Er und die Mitbürger, denen der Grund und Boden gehört, sind die Einzigen, die daran verdienen - sonst niemand", meint Zehe.
Gewerbesteuer-Einnahmen möglicherweise nur gering
Für Gewerbesteuer-Einnahmen müssten die Firmen ihren Sitz in Hammelburg haben, "und das ist unwahrscheinlich", berichtet der Westheimer. Der Stadt bleibe in diesem Fall nur ein Teil der Lohnsteuer, doch auch der sei nicht wirklich der Rede wert. Zehe vermutet: "Patrick Bindrum erschließt das Gebiet und sobald es fertig ist, wird es verkauft - ähnlich wie beim Fachmarktzentrum in Hammelburg."

Dass der Bauunternehmer noch nicht wisse, an wen die Flächen am Ende gehe, nimmt er ihm nicht ab. "Ich glaube, er weiß sehr wohl, was er macht, sonst würde er nicht mit so viel Herzblut dafür kämpfen."
Weitere Bürgerinitiative in Oberfranken
Sein Vorgehen sei immer analog. "Er schaut sich raus, wo es noch etwas zu holen gibt und versucht dann hinten rum herauszuhören, wem die Grundstücke gehören." Ähnlich sei der Stadtrat zum Beispiel auch in Oberfranken in der Gemeinde Berg bei einem seiner Projekte vorgegangen. Auch hier hat sich eine Bürgerinitiative - mit dem Namen „Stoppt den Logistikpark“ - gegen die Pläne des Hammelburgers gegründet.
In Westheim verstecke er sich nun hinter seinem Antrag für ein Ratsbegehren, "damit er sich hinter der Mehrheit verstecken und am Ende niemand sagen kann, es waren die Schwarzen", meint Zehe. Denn: Als CSU-Stadtrat hätte Patrick Bindrum den Antrag auf Änderung im Flächennutzungs- und Bebauungsplans auch selbst stellen können.
Das sagt Patrick Bindrum zu den Vorwürfen
Der Unternehmer äußert sich dazu folgendermaßen: "Die Stimmung zeigt, dass das Thema polarisiert, deshalb bin ich der Meinung, dass nicht alleine 24 Stadträte entscheiden sollten." Die Fläche der Familie Müller sei aktuell nicht in seinem Besitz. "Die GmbH habe ich gegründet, weil ich Flächenentwickler bin, das ist mein Beruf", sagt er. Einfach Boden von A nach B kippen, sei heute nicht mehr so leicht möglich. "Und die große Abtragung habe ich nur geplant, weil die Westheimer mir gegenüber den Wunsch nach weniger Sichtbarkeit geäußert haben."

Klar ist ihm aber auch: "Dass eine Gewerbeentwicklung immer einen Einschnitt in die Natur bedeutet, ist unumstritten, das ist mir auch bewusst." Als Ausgleich müsse er auf seinen geplanten 17 Hektar allerdings 32.000 Quadratmeter Grünfläche lassen. Zusätzlich müsse an anderer Stelle nochmal mindestens 64.000 Quadratmeter Ausgleich geschaffen werden. "Und dann werde ich von den versiegelten Flächen vermutlich 10 bis 20.000 Quadratmeter nochmal entsiegeln", äußert sich Bindrum.
Firmen, die in sein Gewerbegebiet kommen würden, mache er immer zur Vorgabe, den Firmensitz am jeweiligen Standort anzumelden. "Wenn die das am zweiten Tag dann aber ummelden, kann ich nichts dagegen tun." Zu 100 Prozent vom Standort in andere Bereiche wegdrücken könne man die Steuer allerdings nicht. "Ich verstehe die Bedenken der Westheimer und würde deshalb sehr gerne den Dialog mit ihnen suchen", sagt Bindrum.
Wie es jetzt weitergeht
Für die Bürgerinitiative sei der Bürgerantrag seitens des Investors zum jetzigen Zeitpunkt überraschend gewesen. "Im Lauf des Herbstes im nächsten Jahr haben wir wegen der Kommunalwahl allerdings damit gerechnet", sagt Zehe. Durch ihren Gegenantrag erhofft sich die Initiative eine Mehrheit in der Bevölkerung. "Die beiden Bürgeranträge sind nun der Startschuss, dass die Stadt etwas tun muss", verdeutlicht Zehe.

Die Verwaltung in Hammelburg ist bereits aktiv. "Der am Montag eingegangene Bürgerantrag wird derzeit von der Verwaltung vorgeprüft und - wie der bereits vorliegende Bürgerantrag - in der Stadtratssitzung am 12. Dezember 2024 vom Stadtrat hinsichtlich der Zulässigkeit behandelt", bestätigt Geschäftsleiter Florian Memmel.
Werden die Anträge für zulässig erklärt, bedeutet das für die Stadträte: "In der Folge setzt sich der Stadtrat inhaltlich mit der Thematik auseinander. Ob er selbst entscheidet oder ob er das Ratsbegehren auf den Weg bringt und das Volk entscheiden lässt, obliegt alleine den Räten."