
Am 24. November finden in Bayern, und somit auch im Bistum Würzburg , die Neuwahlen der Kirchenverwaltungen statt. Dafür werden engagierte Frauen und Männer benötigt, die bereit sind, vor Ort Verantwortung für ihre Kirche und Gemeinde zu übernehmen.
Auch wenn die ehrenamtlichen Mitglieder der „KV“ oft im Hintergrund arbeiten, sind die Ergebnisse ihrer Arbeit deutlich sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden instand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert und finanzielle Mittel für wichtige Anschaffungen bereitgestellt.
Im Pastoralen Raum Bad Kissingen konnten in allen Gemeinden genügend Freiwillige gefunden werden, die sich auch künftig in der Kirchenverwaltung dafür einsetzen möchten – mit Ausnahme von Reiterswiesen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Wahl sowie mögliche Alternativen, wenn eine Gemeinde keine eigene Kirchenverwaltung mehr hat.
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung gemeinsam mit dem Pfarrer , der als Vorsitzender fungiert, die Geschicke der Pfarrei . Die Wahl der Kirchenverwaltung erfolgt durch die Mitglieder der Pfarrgemeinde. Der Pfarrer kann ein hauptamtliches Mitglied des Pastoralteams oder eine geeignete ehrenamtliche Person in die Kirchenverwaltung entsenden, die das operative Geschäft übernimmt.
Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Die Aufgaben umfassen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, damit muss ein Haushaltsplan aufgestellt werden, die Einnahmen und Ausgaben im Laufe eines Jahres sind anhand dieses Plans zu überwachen. Die Kirchenverwaltung trifft viele Entscheidungen, die das Leben in der Pfarrei maßgeblich beeinflussen: Wo wird in Zukunft investiert? Welche finanziellen Mittel werden bereitgestellt? Welche Angebote sollen weiter ausgebaut werden?
Warum überlässt man diese Aufgaben nicht hauptamtlichen Profis?
„Die Pfarrei soll von den Gemeindemitgliedern vor Ort verwaltet werden“, erklärt Diakon Dirk Rudolph aus dem Pastoralen Raum Bad Kissingen. „Vor Ort kann am besten entschieden werden, was notwendig ist. Schließlich geht es um das Vermögen der Pfarrei .“ Das übergeordnete Ziel sei, dass die Kirche „im Dorf bleibt“ und Entscheidungen nicht von außen getroffen werden.
Wie sieht die konkrete Arbeit der Kirchenverwaltung aus?
Die Amtszeit der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre. Je nach Größe der Gemeinde werden bis zu acht Mitglieder gewählt: In Gemeinden mit bis zu 2000 Katholiken sind es vier Mitglieder , in Gemeinden mit bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder , und bei mehr als 6000 Katholiken werden acht Personen gewählt.
„Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind die Kümmerer vor Ort“, fasst Diakon Christoph Glaser aus dem Pastoralen Raum Bad Kissingen zusammen. Es gehe nicht nur um die bauliche Instandhaltung der Kirchen, sondern auch der Pfarrhäuser, Kapellen, Gemeindehäuser und Kindergärten, soweit diese in katholischer Trägerschaft sind. Notwendige Baumaßnahmen werden organisiert, finanzielle Mittel verwaltet und Personal eingestellt. „Wie jeder Eigenheimbesitzer muss sich die Kirchenverwaltung um die Gebäude kümmern.“
Was passiert, wenn keine oder nicht genügend Ehrenamtliche für die Kirchenverwaltung gefunden werden?
In einem solchen Fall werden im Bistum Würzburg verschiedene Modelle in Erwägung gezogen: Gemeinden können die Mitgliederzahl einer Kirchenverwaltung reduzieren oder benachbarte Pfarrkirchenstiftungen übernehmen vorübergehend oder dauerhaft die Verwaltung.
Je nach Modell bleibt die Selbstständigkeit bestehen, oder es kommt zu einer dauerhaften Eingliederung, was auch Auswirkungen auf das Vermögen einer Kirchengemeinde habe.
Alternativ könnte das Bistum Würzburg selbst die Verwaltung übernehmen, was jedoch das Gemeindeleben stark einschränken würde, da dann lediglich noch die Verkehrssicherungspflicht erfüllt würde.
Wie wird gewählt?
Ab Sonntag, 27. Oktober, wird in jeder Gemeinde die Wahlliste durch Aushang im Bereich der Kirchen öffentlich bekannt gemacht. Die Wahl kann entweder per Briefwahl oder am Wahlsonntag in der jeweiligen Gemeinde vor Ort erfolgen.
Für die Briefwahl werden Wahlurnen in den Kirchen aufgestellt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis Mittwoch, den 20. November, schriftlich oder mündlich beim Pfarramt Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kirchengemeinde haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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