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Riedenberg
Wer künftig bauen will, der muss auch bauen - oder es kostet Geld
Noch hat die Gemeinde Riedenberg einige Bauplätze zu verkaufen. Neue sollen noch entstehen. Für diese künftigen Bauflächen soll nun ein Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb verpflichtend sein.
Noch ist das ehemalige Bahnhofsgelände eine unschöne Brachfläche, doch sollen in Zukunft auch hier Bauplätze durch die Gemeinde entstehen. Auch für diese neuen Flächen gilt  künftig eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb. Foto: Evelyn Schneider       -  Noch ist das ehemalige Bahnhofsgelände eine unschöne Brachfläche, doch sollen in Zukunft auch hier Bauplätze durch die Gemeinde entstehen. Auch für diese neuen Flächen gilt  künftig eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb. Foto: Evelyn Schneider
| Noch ist das ehemalige Bahnhofsgelände eine unschöne Brachfläche, doch sollen in Zukunft auch hier Bauplätze durch die Gemeinde entstehen.
Evelyn Schneider
 |  aktualisiert: 17.08.2022 08:10 Uhr

Dazu entschlossen sich die Riedenberger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. "Wir lassen natürlich immer mit uns reden, wenn jemand um einen kleinen Aufschub bittet, und beschließen dies in einem Gremium", so Bürgermeister Roland Römmelt ( CSU ).

Dennoch werde dieser Aufschub nicht bis zum "St. Nimmerleinstag" gewährt werden. Sollte ein Bauvorhaben dann auf lange Sicht nicht mehr möglich sein, wird es zu einer Rückabwicklung kommen müssen. Hierfür soll eine Aufwandspauschale von 500 Euro vertraglich vereinbart werden. Auch die Notarkosten für den Rückkauf werden dem ehemaligen Bauherren dann in Rechnung gestellt werden müssen.

Beitritt zur "Leader"-Gruppe

Für die "Lokale Aktionsgruppe Leader" im Landkreis Bad Kissingen e.V., in der eine Gemeinde Fördermittel für Aktionen im ländlichen Raum erhalten kann, soll die Gemeinde ihr Interesse für die Leader-Förderperiode ab 2023 bekunden. Dieser stimmten alle Räte zu. Auch für die Beitrittserklärung zu dieser Gruppe wurde votiert.

Vorkaufssatzung aufgehoben

Aufgehoben werden soll die bisherige Vorkaufssatzung der Gemeinde Riedenberg über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken . Hierbei handelte es sich um ehemalige Bahngrundstücke, die mittlerweile alle in Gemeindeeigentum übergangen sind. Somit wurde dieser Vorkaufssatzung ihre Notwendigkeit aberkannt und der Aufhebung zugestimmt.

 
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