LandkreisMorgens einfach im Bett liegen bleiben und weiterschlafen. Für manch einen Schüler , eine Schülerin mag das eine verlockende Vorstellung sein, doch sie kann schnell unangenehme Folgen haben. Plötzlich steht die Polizei im Kinderzimmer und weckt den Schwänzer auf.
Anfang Juli geschah das einem 13-Jährigen aus dem Landkreis. Die Polizei rückte an, nachdem er laut Auskunft seiner Schule unentschuldigt vom Unterricht ferngeblieben war. Der Schüler schlief noch, musste durch die Polizei geweckt und zur Schule gebracht werden.
Um Unglück oder Straftat auszuschließen
„Die Polizei wird von den Schulen immer dann verständigt, wenn ein Kind unentschuldigt vom Unterricht fernbleibt und es keine Informationen zum Hintergrund oder zum Verbleib des Kindes gibt“, erklärt Polizeihauptkommissar Jochen Emmerling ( Polizei Bad Kissingen). „Um einen Unglücksfall oder eine Straftat auszuschließen, überprüft die Polizei dann den Verbleib des Kindes.“ In den meisten Fällen seien die fehlenden Kinder krank und es wurde lediglich versäumt, dies bei der Schule zu melden. Wie oft die Polizei im Landkreis Bad Kissingen fehlende Schüler überprüft, und zur Schule bringt, könne er nicht mit Zahlen hinterlegen.
Das Sekretariat telefoniert Kontakte ab
Michael Heyne, Rektor der Mittelschule in Bad Brückenau, schätzt, dass die Polizei „zweimal im Vierteljahr“ bemüht werden müsse. „Die Lehrkräfte melden nach Unterrichtsbeginn, bis 8.30 Uhr, welche Schüler in ihren Klassen fehlen. Im Sekretariat wird überprüft, ob der Schüler beziehungsweise die Schülerin entschuldigt wurden.“ Sei dies nicht Fall, rufe die Sekretärin bei den Eltern an.
Werde zuhause niemand erreicht, gebe es meist weitere Kontakttelefonnummern, beispielsweise von den Großeltern. „Wir rufen alle durch. In den allermeisten Fällen erreichen wir jemand und das Fehlen wird aufgeklärt. Erreichen wir niemand und wissen wir nicht, wo sich der Schüler befindet, informieren wir die Polizei .“
Jugendamt statt Polizei
An der Mittelschule gebe es einige wenige Schüler , die es schwer haben, morgens in die Schule zu kommen. Statt der Polizei sei es in solchen Fällen durchaus auch üblich, dass über die Jugendsozialarbeit Kontakt aufgenommen werden.
Konsequenzen für notorische Schwänzer
Diese Vorgehensweise unterstützt das Schulamt. „Bei häufigem unentschuldigtem Fehlen tritt die Schulleitung mit Jugendamt und der zuständigen Stelle für Schulpflichtverletzungen im Landratsamt in Verbindung“, so Anja Vorndran von der Pressestelle im Landratsamt. Unentschuldigtes Fehlen betreffe alle Schularten und Altersstufen, auch Berufsschüler. Konsequenzen für notorische Schwänzer: pädagogische Maßnahmen, Erziehungshilfen, Bußgelder und Ordnungsmaßnahmen.
Eltern in der Pflicht
Die Polizei habe die Möglichkeit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Schüler (erst ab 14 Jahren möglich) oder gegen die Eltern einzuleiten. „Während die Schüler die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht haben, müssen die Eltern sich darum kümmern, dass ihr Kind der Schulpflicht nachkommt“, so Emmerling.
Auf Auffälligkeiten achten
„Wichtig ist, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte Auffälligkeiten – das Kind äußert sich entsprechend, schreibt plötzlich schlechte Noten, fühlt sich häufig krank und will nicht zur Schule gehen – frühzeitig erkennen und gemeinsam zielorientierte Absprachen zwischen Schule und Elternhaus und Kind finden und umsetzen“, betont Vorndran.
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