In der Rannunger Gemeinderatssitzung kam die KG 43 wieder einmal auf den Tisch. Denn der Oerlenbacher Bürgermeister Nico Rogge ( CSU ) hatte, wie berichtet, in einem Brief vom 14. Januar 2021 an seinen Rannungen Kollegen Fridolin Zehner ( CSU ) betont: "Wir teilen Ihnen nochmals mit, dass seitens der Gemeinde Oerlenbach noch immer davon ausgegangen wird, dass die Kreisstraße KG 43 neu von Eltingshausen kommend über Rannungen in den östlichen Landkreis weitergeführt wird und befürworten diese Lösung. Wir bitten darum, alles dafür zu tun, dass diese ... sinnvolle Straßenplanung zur besseren Anbindung des östlichen Landkreises baldmöglichst umgesetzt wird." Rogge erinnerte in seinem Brief daran, dass Rannungen im Jahr 1989 gebeten habe, die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Rottershausen-Rannungen für den öffentlichen Verkehr freizugeben. Oerlenbach habe damals zugestimmt, obwohl den Beteiligten schon damals klar gewesen sei, dass diese Strecke für Oerlenbach und seinen Ortsteil Rottershausen nur eine geringe Bedeutung habe. In nächster Zeit seien kostenintensive Unterhaltungsmaßnahmen zu erwarten, heißt es in dem Brief. Sie könnten beim Bau der K 43 entfallen oder niedriger werden. "Wir bitten deshalb nochmals, an der bestehenden Planung festzuhalten und darauf zu drängen, dass diese Maßnahme baldmöglichst ausgeführt wird", bittet der Oerlenbach Bürgermeister.
Knappe Abstimmung
Die Mehrheit des Rannunger Gemeinderates befürchtete in der Vergangenheit jedoch, dass die Umgehungsstraße zumindest lange Zeit vor Rannungen endet und dann der ganze Verkehr durchs Dorf führt und lehnte unter anderem deswegen die Planung ab. Bürgermeister Zehner hatte diesen Brief im öffentlichen Teil der vorletzten Sitzung unter "Verschiedenes" bekannt gegeben und setzte eine Diskussion darüber auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung. Gemeinderätin Yvonne Seufert (Bürgerliste) stellte jedoch den Antrag, diesen Punkt wieder zu streichen, da es seit dem Beschluss des Gemeinderates vom Ende Mai 2016, in dem die KG 43 mit Mehrheit abgelehnt worden war, nichts Neues gebe. "Das wollte ich auch beantragen" unterstützte sie ihr Kollege Joachim Weigand ( CSU /FW). Acht Mitglieder des Gemeinderates stimmten für Seuferts Antrag. Fünf, einschließlich Bürgermeister Zehner, waren dagegen.
Änderung der Stromtrasse
Ziemlich sperrig hört sich der Tagesordnungspunkt an, in dem es um eine Korrektur der Südlink-Trasse geht: "Antrag der Vorhabenträger auf Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung im Bereich Rannungen ; Beratung und Beschlussfassung über die alternative Trassenplanung im Zuge der Behördenbeteiligung zur SUP-Vorprüfung in der Gemeinde Rannungen " (SUP bedeutet "Strategische Umweltprüfung "). Der geplante Korridor für diese Höchstspannungs-Stromtrasse verläuft auf Rannunger Gemarkung auf einen Kilometer Breite genau entlang der Autobahn A71. Die eigentliche Stromtrasse sollte bisher parallel zur Autobahn führen. Das Unternehmen TransnetBW, das die Kabel verlegt, hat nun eine Änderung beantragt. Die Stromtrasse soll streckenweise etwas weiter östlich als bisher geplant verlaufen. Damit allerdings sind die Gemeinderäte gar nicht einverstanden. Hauptargument: Sie befürchten Einschränkungen bei der zukünftigen Errichtung eines dritten Brunnens für die Wasserversordnung, einschließlich der Verlegung einer Leitung zum neuen Tiefbehälter und der Ausweisung eines für den neuen Brunnen nötigen Wasserschutzgebietes . Josef Holzheimer ( CSU /FW) forderte, dass in der Stellungnahme, die die Gemeinde nun abgeben muss, der Bau des Brunnens ausdrücklich betont wird. Er hob hervor: "Die Wasserleitung und die Stromtrasse kollidieren." In einem Plan müsse das eingezeichnet werden. "Der Brunnen ist für uns existenziell", ergänzte Bürgermeister Zehner. Die Änderung der Stromtrasse lehnten schließlich sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ab.
Alternative Trassenplanung
In der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage war auch die Rede davon, dass die alternative Trassenplanung auch deshalb abgelehnt wird, weil dadurch die Planung der KG 43 beeinträchtigt werde. Darüber wurde extra abgestimmt. Diese Forderung wurde fast einstimmig gestrichen. Nur die 2. Bürgermeisterin Sybille Büttner (Bürgerliste) wollte sie beibehalten.
Des weiteren finde ich es sehr lobenswert, wenn Gemeinderäte ihre Gemeindeordnung nicht nur als Briefbeschwerer nutzen, sondern damit arbeiten! Keiner von den Räten ist juristisch so versiert, dass er "Wortspiele" zu Paragraphen nutzt, um Anträge juristisch einwandfrei zu formulieren. Aus meiner Sicht geht es eher darum, bereits abgestimmte Anträge im Gremium ein x-tes Mal zu behandeln, weil unserem BGM das Ergebnis nicht passt. Zum Beitrag von Mic_Ro noch folgender Hinweis: Wenn unser Bürgermeister 3 Fragen bei der Meinungsumfrage an die Rannunger stellt und die meisten Antworten auf "Nein ich möchte keine Umgehung" entfallen, dann schäme ich mich nicht für die 8 Gemeinderäte, sondern sie vertreten die Rannunger Mehrheit!
Sicher kennen Sie die 3 Fragen noch im Wortlaut nicht mehr! Ich empfehle die Lektüre!!
Und es geht nicht um den Bürgermeister oder um eine Opposition sondern um 2 entscheidende Faktoren:
1. es lag eine Bitte bzw ein Wunsch des Nachbarbürgermeisters vor!
Respekt und Höflichkeit sollten hier genug Gründe für eine Befassung sein!
2. es gibt neue Gemeinderäte die nicht den Wissensstand haben können! Ihnen wird ihr Amt und ihre Aufgabe abgesprochen und genommen!
Das ist nicht nur undemokratisch sondern auch anmaßend!
Mit Interesse habe ich Ihre Zeilen gelesen. Was mich sehr interessiert worauf sie Ihre Rücktrittsforderungen beziehen. Frau Seufert und Herr Weigand haben mit Recht dazu Stellung bezogen. Es gibt einen gültigen Gemeinderatsbeschluss und seither sind keine Neuerungen. Aber gerne lade ich Sie zum persönlichen Gespräch mit mit mir.
Mit freundlichsten Grüßen
Oliver Leischner
Ich kann rechtlich 28kw14 nur recht geben!
Ergänzend und mit ganz starker Gewichtung selbsttä ist es der neue Gemeinderat bzw. die neuen Gemeinderäte, die sich ihre Rechte u d auch die ihrer Wähler haben nehmen lassen!
Und das ist bei der schwierigen Situation in Rannungen zum Thema selbst ein Affront und hat nichts mit Demokratie und gewählten Bürgervertreter zu tun!
Im Entscheid, der falsch formuliert war waren 2/3 Prinzipiell NICHT gegen eine Maßnahme!!!
Liebe Frau Seufert und Herr Weigand! So haben Sie Ihr Amt missbraucht und wenden keinen Schaden von der Gemeinde ab! Im Gegenteil! Sie fördern Diktat und eine Bananenrepublik!
Treten Sie zurück!
Es irrt der Mensch, solang er strebt (Goethe, Faust)
Außerdem haben dem Antrag sechs weitere Gemeinderäte zugestimmt. Die müssten dann ja auch zurücktreten. Bei solch strengen Maßstäben wären wir bald ohne Räte. Irrtümer sollten schon erlaubt bleiben. Wünschenswert wäre die Kraft zur Korrektur.
Irritierend ist doch auch, dass ein Bürgermeister in seiner vierten Amtszeit und eine hauptberufliche Verwaltungskraft für die Protokollführung, die Geschäftsordnung und deren Anwendung nicht besser kennen. Jedenfalls ist im Artikel nicht beschrieben, dass versucht worden wäre, gegen den Antrag zu argumentieren.
Nach meinen Informationen hat § 30 Abs. 7 Satz 2 der Geschäftsordnung folgenden Wortlaut: „In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde“
Entscheidend ist dabei das Wort „insbesondere“. Es hat die Bedeutung von „hauptsächlich“, „in erster Linie“ oder „vor allem“. Eine dem Wort „insbesondere“ folgende Aufzählung ist nicht abschließend sondern bezeichnet stets (hervorgehobene) Beispiele die durch Extension erweitert werden können.
Ich habe den Eindruck, dass sich die Räte nur eine eigene (neue) Positionierung zu der kontrovers diskutierten Frage, ersparen wollten