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Was Politiker verdienen
Gemeinde- und Stadträte legen derzeit Gehälter, Entschädigungen und Sitzungsgelder fest. Die Spannweite reicht von 10 Euro pro Sitzung für Gemeinderäte bis 9914 Euro Monatsgehalt für Landrat Bold.
Von Ralf Ruppert
 |  aktualisiert: 15.05.2014 19:34 Uhr

Bei den Gehältern ist Landrat Thomas Bold (CSU) unter den Kommunalpolitikern im Landkreis am besten gestellt: 8520,59 Euro beträgt sein Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6. Das kann sogar mit Bundestagsabgeordneten mithalten. Allerdings kommt in Berlin zu den Diäten eine Pauschale von 4400 Euro, während der Kreistag dem Landrat jetzt nur die (höchstmögliche) Aufwandsentschädigung von 1164,88 Euro zugestand. Macht mit Familienzulage unterm Strich 9914,73 Euro im Monat. Einmal im Jahr gibt es noch eine Sonderzahlung.

Dass sein Gehalt öffentlich ist, stört Bold nicht: „Das ist kein Geheimnis.“ Und: „Ich find's gut, dass der Gesetzgeber das Gehalt der Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister regelt.“ Zur Höhe seines Gehalts sagt der Landrat: „Das ist eine gute und angemessene Bezahlung, die auch den Arbeitsaufwand widerspiegelt.“

Bold betont zudem, dass er seine meisten Nebentätigkeiten unentgeltlich wahrnimmt: Von Musikakademie bis Tourismusverband, vom Kommunalunternehmen bis zur Sozialstiftung engagiert er sich, ohne dass Geld fließt. Lediglich in der Sparkasse oder beim Zweckverband Tierkörperverwertung gebe es Aufwandsentschädigungen. Aber: „Alles im Rahmen der Nebentätigkeitsverordnung.“ In Bolds Fall dürfen die Nebeneinkünfte höchstens 8581,07 Euro im Jahr betragen.

Kreistag verdoppelt Sitzungsgeld

Ihr Sitzungsgeld haben die Kreisräte jetzt von 26 auf 50 Euro erhöht. Das ist zwar eine Verdopplung, aber dafür ist die letzte Erhöhung lange her: 50 Mark gab es 1990 für Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Seitdem wurde nur auf Euro umgestellt. Kontinuierlich gestiegen ist dagegen die monatliche Pauschale, die jedem der 60 Kreisräte zusteht: 75 Mark gab es bis 2002, dann 50 und mittlerweile 60 Euro. Fraktionssprecher bekommen zusätzlich 130 Euro plus fünf Euro pro Mitglied, macht etwa beim CSU-Fraktionsvorsitzenden 270 Euro im Monat.

Eine herausgehobene Position nimmt Emil Müller (CSU) ein, der 1. Stellvertreter des Landrats. Er ist Wahlbeamter, wurde als einziger Stellvertreter gesondert vereidigt. Jetzt legte der Kreistag fest, dass Müller wegen „besonderer Inanspruchnahme als Vertretung“ monatlich eine Pauschale von 1299,11 Euro erhält. Vertritt Müller den Landrat bei Amtsgeschäften im Landratsamt, erhält er zudem ab dem zweiten Tag ein Dreißigstel von dessen Grundgehalt und Aufwandsentschädigung, also rund 326 Euro täglich.

Einen großen Unterschied gibt es zu den weiteren Stellvertretern: 490,34 Euro erhalten Alfred Schrenk (SPD) und Monika Horcher (Grüne) zusätzlich zu ihren Bezügen als Kreisräte. Falls sie Bold und Müller im Landratsamt vertreten, gibt es auch für sie ab dem zweiten Tag die 326 Euro täglich.

Die Erhöhung war nicht unumstritten: „Ich kann das nach außen nicht vertreten“, stellte sich Christian Fenn (Grüne) gegen den Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses. Eine Verdopplung des Sitzungsgeldes sei „schwer zu verkaufen“. Jürgen Pfister (PWG) und Reimar Glückler (Freie Wähler/CBB) schlugen eine moderate Erhöhung auf 40 Euro vor. „Jede Arbeit hat ihren Wert“, widersprach Münnerstadts Bürgermeister Helmut Blank und hatte die Mehrheit hinter sich: Mit 46:9 Stimmen ging die Erhöhung durch.

Der Blick auf die Gemeinden zeigt, Sitzungsgelder wurden bislang in zwölf der 26 Kommunen im Kreis festgelegt. Verschiebungen gab es so gut wie keine. In einigen Kommunen wird noch geknobelt:

Regeln bei den Bürgermeistern

Zehn der 26 Bürgermeister im Landkreis Bad Kissingen sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine monatliche Entschädigung, die der Gemeinderat zu Beginn der Amtszeit festlegt. Dabei gibt es Spielräume: Bis 1000 Einwohner bewegt der sich von 1072,64 bis 2788,84 Euro, bei 1001 bis 3000 Einwohner von 2681,58 bis 4022,38 Euro. Alle größeren Kommunen im Landkreis haben hauptamtliche Bürgermeister. Zusätzliche Leistungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es bei ehrenamtlichen Bürgermeistern keine.

Das Gesetz über kommunale Wahlbeamte regelt die Bezahlung der 16 hauptamtlichen Bürgermeister: Bei unter 2000 Einwohnern ist die Besoldungsgruppe A 13. Herangezogen wird jeweils die Endstufe, bei A 13 also ein Grundgehalt von 4664,59 Euro. Bürgermeister von Gemeinden mit 2001 bis 3000 Einwohnern fallen in die Besoldungsstufe A 14 (5164,46 Euro), bei Gemeinden mit bis zu 5000 Einwohnern ist es A 15 (5830,78 Euro), bis 10 000 Einwohner A 16 (6495 Euro). Für die Stadt Hammelburg gilt die Besoldungsgruppe B 2 (6772,66 Euro), für die Große Kreisstadt Kissingen B 4 (7589 Euro).

Hinzu kommen bei hauptamtlichen Bürgermeistern eventuell der Familienzuschlag von 123,58 Euro und Kinderzuschläge sowie eine Dienstaufwandsentschädigung, die der Gemeinderat festlegt. Für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden ist da ein Rahmen von 209,17 bis 687,56 Euro festgelegt, für Kissingen sind das 368,98 bis 1005,06 Euro, für Landräte 846,31 bis 1164,88 Euro.

Die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder aller 26 Landkreis-Kommunen

Aura Beim ehrenamtlichen Auraer Bürgermeister Thomas Hack wurde die Aufwandsentschädigung bereits auf 2593,19 Euro festgelegt, sein Stellvertreter bekommt 150 Euro im Monat, die Räte 10 Euro je Sitzung.

Bad Bocklet Gemeinderäten standen bislang 30 Euro je Sitzung und 15 Euro Monatspauschale zu, neue Sätze sind noch nicht festgelegt. Bürgermeister Wolfgang Back ist mit A 15 eingestuft (Grundgehalt 5830,78 Euro), weitere Angaben macht die Gemeinde nicht.

Bad Brückenau Die Stadträte erhalten 30 Euro pauschal pro Monat plus 20 Euro je Sitzung. Bürgermeisterin Brigitte Meyerdierks hat ein Grundgehalt von 6495 Euro (A16), zu ihrer Aufwandsentschädigung macht die Stadt keine Angaben, die 2. Bürgermeisterin erhielt bislang 687,56 Euro, der 3. Bürgermeister 343,78 Euro im Monat. Dafür sind bis zu fünf Vertretungstage pro Monat unentgeltlich zu leisten.

Bad Kissingen Oberbürgermeister Kay Blankenburg fällt in die Besoldungsgruppe B 4 mit 7589 Euro Grundgehalt, Familienzulage und (bisher) 1005,06 Euro Aufwandsentschädigung. Sein Stellvertreter erhielt bislang 2244,37 Euro, der dritte Bürgermeister 1233,14 Euro im Monat. Für die Stadträte gibt es 260 Euro Entschädigung, für Fraktionssprecher 460, für ihre Stellvertreter 360 und für Ortssprecher 160 Euro im Monat.

Burkardroth Bürgermeister Waldemar Bug erhält weiterhin neben seinem Grundgehalt von 6495 Euro (A 16) 535,91 Euro Aufwandsentschädigung. Auch bei den Stellvertretern blieben die Monatspauschalen von 546,87 und 210,28 Euro gleich, ebenso das Sitzungsgeld von 30 Euro.

Elfershausen Der hauptamtliche Elfershäuser Bürgermeister Karlheinz Kickuth hat ein Grundgehalt von 5164,46 Euro (A14), zu Zulagen und Aufwandsentschädigung gibt es keine Angaben. Das Sitzungsgeld beträgt 20 Euro pro Sitzung.

Euerdorf Patricia Schießer erhält 4664,59 Euro (A 13) plus 300 Euro Aufwandsentschädigung im Monat. Für den 2. Bürgermeister gibt es pauschal 200 Euro, für den 3. Bürgermeister und Wirmsthaler Ortssprecher 220 Euro pro Monat. Die Räte erhalten 30 Euro pro Sitzung.

Fuchsstadt Peter Hart aus Fuchsstadt hat 4664,59 Euro Grundgehalt (A 13) und bislang 300 Euro Aufwandsentschädigung. Den 2. Bürgermeister erwartet ein Monatsgehalt verteilt auf zwölf Monate, die Räte 12 Euro pro Sitzung.

Geroda Die Aufwandsentschädigung von Bürgermeister Alexander Schneider steht noch nicht fest, muss aber zwischen 1072,64 und 2788,84 Euro liegen. Gemeinderäte erhielten bislang 15 Euro pro Sitzung.

Hammelburg Bürgermeister Armin Warmuth ist in der Besoldungsgruppe B 2 eingestuft, macht 6772,66 Euro Grundgehalt. Hinzu kommen Familienzulage und Aufwandsentschädigung (bisher 687,56 Euro). Der 2. Bürgermeister erhielt zuletzt 664,20 Euro, der Dritte 332,10 Euro, die Ortsbeauftragten zwischen 316,94 und 443,67 Euro. Sitzungsgeld bisher: 60 Euro Monatspauschale plus 15 Euro pro Sitzung, für die Fraktionssprecher 40 Euro pro Monat zusätzlich.

Maßbach Matthias Klement wird nach A 15 bezahlt, macht ein Grundgehalt von 5830,78 Euro, hinzu kommen Zulagen und Aufwandsentschädigung, die der Gemeinderat noch festlegt. Den Räten stehen 30 Euro pro Sitzung zu.

Motten Bürgermeister Jochen Vogel hat ein Grundgehalt von 4664,59 Euro (A13), die Dienstaufwandsentschädigung bleibt bei 213,14 Euro. Der 2. Bürgermeister erhält 250 Euro Monatspauschale, der Dritte 15 Euro je Vertretungsstunde. Das Sitzungsgeld bleibt bei 20 Euro.

Münnerstadt In Münnerstadt erhalten die Stadträte 15 Euro für Sitzungen. Bürgermeister Helmut Blank erhält ein Grundgehalt von 6495 Euro, die Aufwandsentschädigung wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben.

Nüdlingen Die Gemeinde Nüdlingen zahlt ihren Räten 200 Euro im Jahr pauschal plus 30 Euro je Sitzung. Bürgermeister Harald Hofmann wird nach A 15 entlohnt (Grundgehalt 5830,78 Euro), seine Aufwandsentschädigung beträgt 687,56 Euro, die des 2. Bürgermeisters 443,16 Euro und beim 3. Bürgermeister 154,92 Euro.

Oberleichtersbach Die Aufwandsentschädigung für Bürgermeister Dieter Muth steht noch nicht fest: Der Rahmen liegt für Oberleichtersbach bei 2681,58 bis 4022,38 Euro. Die Räte erhielten bislang 15 Euro pro Sitzung.

Oberthulba Bürgermeister Gotthard Schlereth bekommt alles in allem 7081,86 Euro, Gemeinderäte erhielten bislang 25 Euro pro Sitzung, die Ortssprecher 130 Euro/Monat, der 2. Bürgermeister 512 Euro und der Dritte 163 Euro/Monat.

Oerlenbach In Oerlenbach wurde der hauptamtliche Bürgermeister wegen sinkender Einwohnerzahl von A 16 auf A 15 heruntergestuft, das Einstiegs-Grundgehalt von Franz Kuhn beträgt deshalb nur noch 5830,78 Euro plus 123,58 Euro Familienzuschlag. Bislang gab es zusätzlich 687,56 Euro Aufwandsentschädigung. Die Entschädigung für den 2. Bürgermeister betrug bisher 559,91 Euro, für den 3. Bürgermeister 199,49 Euro. Neue Sätze sind noch nicht festgelegt. Das Sitzungsgeld lag bei 25 Euro.

Ramsthal Die Entschädigung für Bürgermeister Alfred Gündling beträgt 2802,70 Euro pro Monat, das Sitzungsgeld 20 Euro.

Rannungen Die Aufwandsentschädigung für Bürgermeister Fridolin Zehner ist noch nicht neu festgelegt, die alte war nichtöffentlich und liegt zwischen 2681,58 und 4022,38 Euro. Das Sitzungsgeld wurde von 10 Euro je Monat in 10 Euro je Sitzung umgewandelt.

Riedenberg Auch in Riedenberg ist noch nicht über die Aufwandsentschädigung des neuen Bürgermeisters Roland Römmelt entschieden. Sicher ist nur: Sie wird zwischen 1072,64 und 2788,84 Euro liegen. Das Sitzungsgeld betrug bislang 15 Euro pro Sitzung.

Schondra Die Gemeinde Schondra war bislang die einzige Gemeinde in der VG Bad Brückenau mit einem Sitzungsgeld von 20 Euro. Weitere Besonderheit: Bürgermeister Bernold Martin war bis 30. April hauptamtlich und wurde nach A 13 entlohnt (Grundgehalt 4664,59 Euro plus Zulagen). Die künftige Aufwandsentschädigung wurde noch nicht festgelegt.

Sulzthal Bürgermeister August Weingart erhält 2579,46 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat, die Räte 10 Euro pro Sitzung.

Thundorf Über die Aufwandsentschädigung für den neuen Bürgermeister Egon Klöffel wird erst noch innerhalb des vorgegebenen Rahmens von 2681,58 bis 4022,38 Euro entschieden. Das Sitzungsgeld bleibt bei 15 Euro pro Sitzung.

Wartmannsroth Das Sitzungsgeld betrug bisher 17,50 Euro, der Bürgermeister wird nach A 14 (Grundgehalt 5164,46 plus Zulagen) berechnet.

Wildflecken Bürgermeister Gerd Kleinhenz ist mit 5830,78 Euro Grundgehalt dabei (A 15) plus Zulage und noch nicht beschlossener Aufwandsentschädigung. Für die Gemeinderäte gab es bislang 10 Euro pro Sitzung.

Zeitlofs Bislang betrug das Sitzungsgeld 15 Euro, zur bisherigen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gibt es keine Auskünfte.

 
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