zurück
BAD KISSINGEN
Warum Kissingen sich Große Kreisstadt nennen darf
Verwaltungssitz Rathaus: Die Große Kreisstadt Bad Kissingen hat mehr Aufgaben zu erfüllen als die anderen kreisangehörigen Gemeinden im Bäderkreis.
Foto: Siegfried Farkas | Verwaltungssitz Rathaus: Die Große Kreisstadt Bad Kissingen hat mehr Aufgaben zu erfüllen als die anderen kreisangehörigen Gemeinden im Bäderkreis.
far
 |  aktualisiert: 08.08.2012 12:03 Uhr

Große Kreisstadt – tragen darf Bad Kissingen diese Bezeichnung bereits seit 40 Jahren. Eigentlich hatten die Kissinger und ihre Nachbarn also genug Zeit, sich daran zu gewöhnen. Dennoch hält sich bei vielen Menschen das Wissen, was der Titel im Alltag eigentlich bedeutet, in engen Grenzen.

Gewonnen haben Bad Kissingen und vergleichbare Städte 1972 den damals neuen Status, weil sie vorher etwas hatten abgeben müssen. Kissingen war bis zur Gebietsreform kreisfrei, das heißt es war keinem Landkreis untergeordnet und hatte in seinem Zuständigkeitsbereich dieselben Aufgaben wie eine Kreisverwaltung. Zumindest einen Teil dieser Aufgaben wollten die derart herausgehobenen Kommunen damals gerne auch in die Zeit nach der Reform hinüberretten.

Vor allem für kleinere kreisfreie Städte, dazu gehörten Bad Kissingen und Kitzingen eindeutig, war aber bereits damals abzusehen, dass manche Pflichten sie auch überfordern würden.

Eberhard Gräf, bis zu seinem Ruhestand Leitender Rechtsdirektor der Stadt, schrieb in einem Beitrag für das Gedenkbuch der Stadt zum 25-Jährigen der Gebietsreform, es sei offenbar gewesen, dass solche „Städte auf Dauer nicht die Leistungskraft aufbringen konnten, den gestiegenen Ansprüchen der Daseinsvorsorge“ jeweils für sich gerecht zu werden. Als Beispiele nannte Gräf damals unter anderem leistungsfähige Krankenhäuser und weiterführende Schulen.

Modell aus Baden-Württemberg

Dass Bayern für diese Mittelstädte das aus Baden-Württemberg bekannte Konstrukt der Großen Kreisstädte einführte, hat nach Gräfs Worten nicht zuletzt mit Bad Kissingens damaligem Oberbürgermeister Hans Weiß zu tun. Der war bekanntlich nicht nur als späterer Senatspräsident auf verschiedenen Ebenen über die Grenzen der Kurstadt hinaus aktiv.

Damals, berichtet Gräf, fungierte Weiß als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der kreisfreien Städte unter 50 000 Einwohnern.

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. Dezember 1971 legte fest, was in Bayern unter einer Großen Kreisstadt zu verstehen ist. Zuallererst handelt es sich dabei um eine kreisangehörige Gemeinde, die sich aber von den anderen kreisangehörigen Gemeinden abhebt. Der Großen Kreisstadt sind Aufgaben übertragen, wie sie auch Kreise oder kreisfreie Städte erfüllen. Bauaufsicht, Denkmalschutz, Straßenverkehrsrecht, Gaststättenrecht sowie Teile des Wasserrechts und des Gewerberechts zählt Gräf hier auf.

Mit dem Umstand, dass Bad Kissingen damals auch als Stadt gewachsen ist und acht zuvor selbstständige Gemeinden als Stadtteile hinzugewann, hat die Bezeichnung als nichts zu tun. Auswirkungen hat der Umstand, Große Kreisstadt zu sein, aber auch auf die gewählten Oberhäupter besagter Kommunen. Deren Amtsbezeichnung ist Oberbürgermeister.

Nur noch 25 Städte kreisfrei

Bis zur Gebietsreform gab es in Bayern 48 kreisfreie Städte. Seither sind es nur noch 25. Die insgesamt 23 früher kreisfreien Städte, die wie Kissingen in Landkreise eingegliedert wurden, erhielten Titel und Aufgaben einer Großen Kreisstadt. In Unterfranken zählt dazu neben Bad Kissingen nur noch Kitzingen. Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg waren groß genug, um kreisfrei zu bleiben.

|
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gewerberecht
Nachbarn
Württemberg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top